Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handels- oder Vereinsregister (Ausdruck aus dem Register mind. in einfacher Kopie nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung. Entscheidend für die Anerkennung ist, dass die letzte Eintragung im Register aus dem vorgelegten Auszug hervorgeht. Im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) ist auch für die persönlich haftenden Gesellschafter des Bieters (soweit mit Rücksicht auf deren Rechtsform vorhanden) jeweils ein Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister vorzulegen. Das gilt insbesondere im Fall von Bietergemeinschaften. Bei fehlender Registerpflicht ist dies im Angebot anzugeben und anstelle des Registerauszugs eine Darstellung des Unternehmens (insbesondere zur Rechtsform, zu dem/den Inhaber/n bzw. Gesellschaftern und zu dem/den gesetzlichen Vertreter/n) vorzulegen.
-Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) zum Beispiel der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (
www.pq-abst.de) oder AVPQ (
https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/). Sollte im Präqualifizierungssystem die niedergelegten Erklärungen und Nachweise elektronisch abrufbar sein, genügt anstelle des Zertifikats bzw. der Bescheinigung die Bezeichnung der Stelle und der Registrierungsnummer, unter denen der Abruf erfolgen kann. Der Bieter hat hierzu die Zugangsstelle (URL) und die erforderlichen Zugangsdaten (Zugangscode) anzugeben, sodass ein Zugang für die Vergabestelle gewährleistet ist. Die Angabe ist in der Bieterauskunft (Anlage 8) möglich.
oder alternativ zur Präqualifizierung können folgende gleichwertige Einzelnachweise eingereicht werden:
- Erklärung Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 10) und
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt Abschnitt II gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 - 41-32570/3 (siehe Anlage 7)
oder 2. Alternative zur Präqualifizierung oder den genannten Einzelnachweisen akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen mit dem Angebot einzureichen (nicht Teil der Präqualifizierung):
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern erfüllt oder aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate (Im elektronischen Vergabeverfahren werden die Schreiben des Finanzamtes, die elektronisch geliefert werden, ohne Vorlage eines Originals zugelassen.)
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung erfüllt oder ein aktuelles Schreiben der Krankenkasse nicht älter als drei Monate bei der die meisten Arbeitnehmer/innen versichert sind (Im elektronischen Vergabeverfahren werden die Schreiben der Krankenkasse, die elektronisch geliefert werden, ohne Vorlage eines Originals zugelassen)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 12)
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung -wenn vorhanden- (Anlage 13) Die Erklärung ist vollständig auszufüllen und von allen Beteiligten der Bietergemeinschaft mit Unterschriften zu bestätigen. Die Erklärung kann in eingescannter Form als PDF dem Angebot beigefügt werden.
- Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA (Anlage 11)
Eine abschließende Liste der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise liegt den Vergabeunterlagen bei.
Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Nachweise oder Bestätigungen ausländischer Stellen) sind stets gleichzeitig Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.