Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I. Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 GWB, gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG, § 98 c AufenthG oder § 22 LieferkettenG, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Unterauftragnehmer (UAN) in angem Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register,
f) Angabe von Umsatzsteueridentifikationsnr, u
g) BI/MB den AG unverzüglich informiert u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben wird, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben. Sofern der BI (bzw. das MB) in der Vergangenheit Verstöße gg Vorschriften begangen hat, die insbes gegen Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeign Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 142 i. V. m. § 125 GWB getroffen hat, so hat der BI (bzw. das MB) geeig, aussagekr u nachvollziehb NW mit Angebot einzureichen.
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
5. Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Name des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefax, EMail). Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefax, EMail.
6. Einverständn mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
7. AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erkl, Angaben u ggf. Nachweise einschl Erkl u Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung o einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
II. Diese Anforderungen gelten entspr für einen UAN/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für UAN auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
III. Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden. Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
IV. Weitere Anforderungen unter Ziff. III.1.2 und III.1.3 gelten auch hier, soweit sie sich auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister beziehen.