Der Main-Tauber-Kreis und die benachbarten Landkreise Würzburg, Ansbach, Neckar-Odenwald, Schwäbisch Hall, Miltenberg, Main-Spessart und Hohenlohe sowie die Stadt Würzburg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 12.12.2027 für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Bad Mergentheim-Lauda, Bad Mergentheim-Süd, Creglingen, Külsheim, Maintal, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsame Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://wvvw.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC8,showdoccase=18,doc.id=µlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Auftragsbekanntmachung (2026-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal
Kurze Beschreibung:
Der Main-Tauber-Kreis und die benachbarten Landkreise Würzburg, Ansbach, Neckar-Odenwald, Schwäbisch Hall, Miltenberg, Main-Spessart und Hohenlohe sowie die Stadt Würzburg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 12.12.2027 für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Bad Mergentheim-Lauda, Bad Mergentheim-Süd, Creglingen, Külsheim, Maintal, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 zu vergeben.
Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsame Vergabestelle.
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://wvvw.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC8,showdoccase=18,doc.id=µlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und
Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Der Main-Tauber-Kreis und die benachbarten Landkreise Würzburg, Ansbach, Neckar-Odenwald, Schwäbisch Hall, Miltenberg, Main-Spessart und Hohenlohe sowie die Stadt Würzburg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 12.12.2027 für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Bad Mergentheim-Lauda, Bad Mergentheim-Süd, Creglingen, Külsheim, Maintal, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 zu vergeben.
Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsame Vergabestelle.
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://wvvw.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC8,showdoccase=18,doc.id=µlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und
Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 10
1️⃣
Interne Kennung: Los 1 - Ahorn-Boxberg
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Ahorn-Boxberg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
• Linie 930: Bad Mergentheim – Schweigern – Boxberg
• Linie 932: Lustbronn - Bad Mergentheim – Lillstadt - Rengershausen
• Linie 933: Bad Mergentheim - Assamstadt – Krautheim
• Linie 934: Boxberg - Schwabhausen – Schillingstadt – Uiffingen – Boxberg
• Linie 935: Bad Mergentheim – Assamstadt – Boxberg
• Linie 937: Boxberg – Uiffingen – Kupprichhausen – Unterschüpf – Boxberg
• Linie 939: Rosenberg – Sindolsheim – Altheim – Eubigheim – Berolzheim – Schillingstadt
• Linie 930: Bad Mergentheim – Schweigern – Boxberg
• Linie 932: Lustbronn - Bad Mergentheim – Lillstadt - Rengershausen
• Linie 933: Bad Mergentheim - Assamstadt – Krautheim
• Linie 934: Boxberg - Schwabhausen – Schillingstadt – Uiffingen – Boxberg
• Linie 935: Bad Mergentheim – Assamstadt – Boxberg
• Linie 937: Boxberg – Uiffingen – Kupprichhausen – Unterschüpf – Boxberg
• Linie 939: Rosenberg – Sindolsheim – Altheim – Eubigheim – Berolzheim – Schillingstadt
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#.
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter:https://www.vm.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-Tarift_MindLohnGBWrahmen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg (LTMG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den
Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vm.de.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#.
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter:https://www.vm.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-Tarift_MindLohnGBWrahmen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg (LTMG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den
Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vm.de.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Ahorn-Boxberg.
Dauer
Datum des Beginns: 2027-12-12 📅
Datum des Endes: 2037-12-12 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Im Linienbündel Ahorn-Boxberg ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Im Linienbündel Ahorn-Boxberg ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis- und Qualitätswertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2 - Bad Mergentheim-Lauda
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda
Beschreibung der Beschaffung:
• Linie 942: Lauda – Heckfeld – Kupprichhausen – Unterschüpf – Lauda
• Linie 943: Lauda – Königshofen – Marstadt
• Linie 945: Lauda – Königshofen – Oberbalbach – Bad Mergentheim
• Linie 946: Lauda – Königshofen – Unterbalbach
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Bad Mergentheim-Lauda.
Ort der Leistung: Main-Tauber-Kreis
🏙️ Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los 3 - Bad Mergentheim Süd
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim Süd
Beschreibung der Beschaffung:
• Linie 944: Bad Mergentheim – Apfelbach
• Linie 949: Bad Mergentheim – Igersheim – Neubronn – Bowiesen
• Linie 952: Bad Mergentheim – Igersheim – Simmringen – Bowiesen
• Linie 955: Bad Mergentheim – Wachbach – Hollenbach
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Bad Mergentheim Süd.
5️⃣
Interne Kennung: Los 5 - Külsheim
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Külsheim
Beschreibung der Beschaffung: • Linie 971: Wertheim – Külsheim –Tauberbischofsheim
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Külsheim.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Im Linienbündel Külsheim ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Im Linienbündel Külsheim ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: Los 6 - Maintal
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Maintal
Beschreibung der Beschaffung:
• Linie 972: Freudenberg – Boxtal – Wertheim
• Linie 973: Wertheim – Dertingen/Bettingen - Höhefeld
• Linie 977: Miltenberg – Wertheim – Wüstenzell/Marktheidenfeld – Würzburg
• Linie 981: Wertheim – Reicholzheim – Höhefeld
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Maintal.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Im Linienbündel Maintal ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Im Linienbündel Maintal ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: Los 7 - Niederstetten
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Niederstetten
Beschreibung der Beschaffung:
• Linie 959: Bad Mergentheim – Niederstetten – Oberstetten
• Linie 964: Ringverkehr Niederstetten – Adolzhausen
• Linie 965: Niederstetten – Rüsselhausen – Weikersheim
• Linie 966: Niederstetten – Streichental
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Niederstetten.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Im Linienbündel Tauberbischofsheim ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Im Linienbündel Tauberbischofsheim ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: Los 9 - Weikersheim
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Weikersheim
Beschreibung der Beschaffung:
• Linie 961: Weikersheim – Herrenzimmern – Weikersheim
• Linie 962: Weikersheim – Nassau
• Linie 963: Weikersheim – Queckbronn – Creglingen
• Linie 980: Weikersheim –Röttingen – Creglingen – Rothenburg ob der Tauber
• Linie 985: Creglingen – Riedenheim – Aub – Weikersheim
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Im Linienbündel Weikersheim ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Im Linienbündel Weikersheim ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: Los 10 - Wertheim
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Wertheim
Beschreibung der Beschaffung:
• Linie 974: Wertheim ZOB – Bestenheid
• Linie 975: Wertheim ZOB – Wartberg/Reinhardshof
• Linie 976: Wertheim ZOB – Hofgarten
• Linie 979: Wertheim ZOB – Bestenheid – Wartberg/Reinhardshof – Wertheim ZOB
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Wertheim.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Im Linienbündel Wertheim ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Im Linienbündel Wertheim ist der optionale Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen (siehe Kapitel 3.6.1 der Leistungsbeschreibung) ab dem Betriebsstart bis zum Laufzeitende vorgesehen. Die Bereitstellung und Vorhaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt durch das Verkehrsunternehmen.
Die Anforderungen an die notwendige Tank-/Ladeinfrastruktur und das Tank-/Ladekonzept sind in Kapitel 3.6.3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
In Anlage C, Kalkulationsblatt 2 der Leistungsbeschreibung sind im optionalen Leistungsbaustein B die Differenzkosten zum Leistungsbaustein A1 anzugeben, die mit einer Umstellung von 1/3 der für den Betrieb notwendigen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge gemäß dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) zusammenhängen.
Die Mindestanzahl emissionsfreier Fahrzeuge ist ausschließlich als Solobusse der Kategorie A zu beschaffen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010 Beschreibung
Ort der Leistung:
Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Bad Mergentheim-Lauda, Bad Mergentheim-Süd, Creglingen, Külsheim, Maintal, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen Main-Tauber-Kreis und die benachbarten Landkreise Würzburg, Ansbach, Neckar-Odenwald, Schwäbisch Hall, Miltenberg, Main-Spessart und Hohenlohe sowie die Stadt Würzburg für die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VQ 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen Main-Tauber-Kreis und die benachbarten Landkreise Würzburg, Ansbach, Neckar-Odenwald, Schwäbisch Hall, Miltenberg, Main-Spessart und Hohenlohe sowie die Stadt Würzburg für die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VQ 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Rechtsgrundlage:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Bad Mergentheim-Lauda, Bad Mergentheim-Süd, Creglingen, Külsheim, Maintal, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Bad Mergentheim-Lauda, Bad Mergentheim-Süd, Creglingen, Külsheim, Maintal, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2027-01-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2027-01-07 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 113 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2027-01-07 10:15:00 📅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 6
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 6
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.3 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in vorstehender Ziffer 14.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Aufgabenträgers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des
ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Aufgabenträgers nicht aufgelöst / wider-rufen werden können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.3 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in vorstehender Ziffer 14.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Aufgabenträgers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des
ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Aufgabenträgers nicht aufgelöst / wider-rufen werden können.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der Angebotsabgabe- etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Aufgabenträgers aufgelöst / widerrufen werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der Angebotsabgabe- etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Aufgabenträgers aufgelöst / widerrufen werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. - bei ausländischen Bietern - eine Kopie einer EU=Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG)Nr. 1073/2009).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. - bei ausländischen Bietern - eine Kopie einer EU=Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG)Nr. 1073/2009).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 c) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2020 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens 1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV=Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 c) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2020 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens 1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV=Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:…
… b) Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsabgabe).
… c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschluss=gründen" als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen • Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 8). • Erklärung des Bieters, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer=Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1
Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
… d) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3
… e) Im Falle einer Eignungsleihe:
Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 15 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die Vergabe der Linienbündel Main-Tauber und Maintal wird in Form von zehn Einzellosen durchgeführt. Die Losgestaltung erfolgt nach dem in Ziffer 3 Abs. 2 der Angebotsbedingungen dargestellten Loskonzept.
Es ist je Los eine separate Angebotskalkulation vorzulegen.
Eine Gesamtkalkulation über mehrere Lose bzw. Linienbündel ist nicht zulässig.
Die Bieter dürfen auf alle Lose Angebote einreichen.
Im Rahmen der Zuschlagserteilung erfolgt jedoch zur Intensivierung des Wettbewerbs und zur Förderung einer ausreichenden Bieterlandschaft im VRN-Verkehrsgebiet eine Loslimitierung nach den folgenden Regeln:
• Die Loslimitierung steht unter dem Vorbehalt, dass in allen Losen mindestens zwei wertungsfähige Angebote eingereicht werden.
• Werden in allen zehn Losen mindestens zwei wertungsfähige Angebote eingereicht und liegt in mehr als zwei Losen nach Abschluss der Wertung derselbe Bieter an erster Stelle, so erhält dieser Bieter den Zuschlag nur auf maximal zwei Lose.
Die Entscheidung, welches Los in diesem Fall nicht beim Bestbietenden zugeschlagen wird, wird davon abhängig gemacht, welche Zuschlagskombination insgesamt für die Aufgabenträger gemäß Ziffer 23 der Angebotsbedingungen zu den geringsten Mehrkosten führt. In diesen Losen erhält dann der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.
• Für den Fall, dass nicht in allen zehn Losen mindestens zwei Angebote vorliegen, wird die Loslimitierung nicht durchgeführt.
Hinweis:
Bieter, die nach aktienrechtlichen Grundsätzen als verbundene Unternehmen einem gemeinsamen Konzern angehören, werden als ein einheitlicher Bieter im Sinne der Loslimitierung betrachtet.
Die Vergabe der Linienbündel Main-Tauber und Maintal wird in Form von zehn Einzellosen durchgeführt. Die Losgestaltung erfolgt nach dem in Ziffer 3 Abs. 2 der Angebotsbedingungen dargestellten Loskonzept.
Es ist je Los eine separate Angebotskalkulation vorzulegen.
Eine Gesamtkalkulation über mehrere Lose bzw. Linienbündel ist nicht zulässig.
Die Bieter dürfen auf alle Lose Angebote einreichen.
Im Rahmen der Zuschlagserteilung erfolgt jedoch zur Intensivierung des Wettbewerbs und zur Förderung einer ausreichenden Bieterlandschaft im VRN-Verkehrsgebiet eine Loslimitierung nach den folgenden Regeln:
• Die Loslimitierung steht unter dem Vorbehalt, dass in allen Losen mindestens zwei wertungsfähige Angebote eingereicht werden.
• Werden in allen zehn Losen mindestens zwei wertungsfähige Angebote eingereicht und liegt in mehr als zwei Losen nach Abschluss der Wertung derselbe Bieter an erster Stelle, so erhält dieser Bieter den Zuschlag nur auf maximal zwei Lose.
Die Entscheidung, welches Los in diesem Fall nicht beim Bestbietenden zugeschlagen wird, wird davon abhängig gemacht, welche Zuschlagskombination insgesamt für die Aufgabenträger gemäß Ziffer 23 der Angebotsbedingungen zu den geringsten Mehrkosten führt. In diesen Losen erhält dann der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.
• Für den Fall, dass nicht in allen zehn Losen mindestens zwei Angebote vorliegen, wird die Loslimitierung nicht durchgeführt.
Hinweis:
Bieter, die nach aktienrechtlichen Grundsätzen als verbundene Unternehmen einem gemeinsamen Konzern angehören, werden als ein einheitlicher Bieter im Sinne der Loslimitierung betrachtet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr.:DE811469974
Postanschrift: Dulacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
E-Mail: info@vrn.de📧
Telefon: 0621107700📞
URL: https://www.vrn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung er Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung er Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 216-774856 (2026-11-05)