Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Personal:
Der Bewerber muss folgende Eigenerklärungen zum Personal vorlegen:
- Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte in den Rechtsgebieten Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht. Rechtsanwälte, die in beiden Rechtsgebieten tätig sind, zählen als eine Person.
- Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Fachanwälte für Vergaberecht.
- Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.
Als Mindestanforderung muss mindestens ein Fachanwalt für Vergaberecht und ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei tätig sein.
Rechtsanwälte, die beide Fachanwaltstitel führen, zählen in jeder Kategorie einzeln.
Die Angaben beziehen sich auf den Stichtag 30.09.2023.
Für die Erklärungen ist Formblatt 09 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt 09) vom Eignungsgeber vorgelegt werden.
2. Referenzen zu vergleichbaren Hochbauprojekten
Der Bewerber muss Eigenerklärungen über mindestens drei Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen vorlegen:
a. Eine Referenz über die umfassende rechtliche Begleitung eines Auftraggebers i.S.d. § 98 GWB eines vergleichbaren Hochbauprojekts, bei dem alle relevanten Rechtsgebiete (Vergaberecht für Bau- und Planungsleistungen, Bau- und Architektenrecht, Vertragsrecht, Claim Management) abgedeckt wurden.
Als mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Bauvolumen von mindestens EUR 50 Mio. netto.
b. Eine Referenz über die vergaberechtliche Beratung eines Auftraggebers i.S.d. § 98 GWB in einem vergleichbaren Hochbauprojekt. Die Referenz muss mindestens die Abwicklung eines Vergabeverfahren für Planungsleistungen und eines Vergabeverfahren für eine (Teil-) Generalunternehmervergabe umfassen.
Als vergleichbar gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Auftragsvolumen für die Bauleistungen von insgesamt mindestens EUR 50Mio. netto.
c. Eine Referenz über die bauvertragsrechtliche Beratung und die Beratung in der Bauabwicklung (Nachträge, Behinderungsanzeigen, "Claim Management") in einem vergleichbaren Hochbauprojekt.
Als vergleichbar gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Bauvolumen von mindestens EUR 50 Mio. netto.
Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen; die Projekte müssen abgeschlossen sein oder (im Fall a und c) über mindestens zwei Jahre begleitet worden sein.
Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf Formblatt 10 (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten je Referenz) einzureichen. Die Darstellung enthält folgende Angaben:
o Angabe des Auftraggebers einschließlich Anschrift;
o Ansprechpartner beim Auftraggeber (inkl. E-Mail und Telefonnummer);
o Gegenstand der Referenzleistung;
o Bauvolumen bzw. Auftragsvolumen;
o Angabe des Ausführungszeitraums;
o Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Beratungsleistungen inkl. Angabe der umfassten Rechtsgebiete.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt 10) vom Eignungsgeber vorgelegt werden. Zudem ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt 12) abzugeben.