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Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Breitbandkabelnetzes im Landkreis Osnabrück. Ein erheblicher Teil der Städte und Gemeinden im Landkreis Osnabrück ist gegenwärtig nicht mit Breitbanddiensten versorgt. Um die digitale Kluft im Landkreis zu schließen, beabsichtigt der Landkreis Osnabrück, die Errichtung einer Breitbandversorgung im gesamten Kreisgebiet zu unterstützen. Ziel ist die Schaffung einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur, die allen Bürgern und Gewerbebetrieben eine leistungsstarke Anbindung an das Internet ermöglichen soll. Aufgabe der TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück ist die Schaffung und Vermarktung einer Telekommunikations-Infrastruktur im Landkreis Osnabrück, beschränkt auf solche Bereiche, in denen bislang keine Breitbandversorgung besteht. Zu diesem Zweck soll in der ersten Hälfte des Jahres 2011 eine passive technologieneutrale Infrastruktur (3-fach DN 50 Leerrohr + (je nach Erfordernis) Glasfaserkabel + (je nach Erfordernis) Multifunktionsgehäuse) geschaffen werden, die einen diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Marktteilnehmer ermöglicht ("open access"). Diese Leerrohrinfrastruktur (ggf. zzgl. Glasfaserkabel, ggf. zzgl. Multifunktionsgehäusen) erschließt die unterversorgten Kabelverzweiger/Schaltverteiler im Kreisgebiet, die derzeit einen Dämpfungswert > 55 dB im Hauptkabel aufweisen. Für die erste Ausbaustufe ist vorgesehen, ca. 50 Kabelverzweiger auszubauen, über die ca. 5 000 Nutzer erreicht werden können. Nähere Informationen sind in einem Projektexposé zusammengefasst, das bei der unter Ziff. genannten Kontaktstelle (Seim & Partner) per E-Mail angefordert werden kann. Parallel zur Errichtung des Breitbandkabelnetzes (1. Ausbaustufe) wird ein Betreiber der Infrastruktur gesucht, der die Infrastruktur an die Endkunden anschließt, technisch instand hält und gegen entsprechendes Entgelt den am Markt tätigen Telekommunikationsanbietern zur Verfügung stellt. Der Betreiber kann selbst auch eigene Produkte und Dienste über das Netz vermarkten. Darüber hinaus wird der jeweilige Betreiber verpflichtet sein, das Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (open access). Der Betreiber hat den Betrieb grundsätzlich auf eigenes wirtschaftliches Risiko durchzuführen. Die Wartung des von der TELKOS errichteten Leerrohrnetzes soll ebenfalls vom Betreiber übernommen werden. Beabsichtigt ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Netzes über einen Zeitraum von 15 Jahren mit der Option einer Laufzeitverlängerung um weitere 5 Jahre einschließlich eines Miet-/Pachtvertrages über die entsprechende Infrastruktur. Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden interessierte Unternehmen aufgerufen, sich um die Teilnahme am Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungskonzession zu bewerben.