Dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn (siehe Vordruck "Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf");
- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck "Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf
- Leistungsbeschreibung und allgemeine Vertragsbestandteile
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis
Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer, soweit bereits bekannt, zu benennen sowie anzugeben, welche Teilleistungen in welchem Umfang durch welchen Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen (Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen").
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter
www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird anhand des Zuschlagskriteriums Preis (100 %) vorgenommen.
Vertragsstrafen:
(1) Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen seine vertragliche Verpflichtung,
a) die vereinbarte Anzahl von Sprachkursen zu erfüllen, behält sich der Auftraggeber bei Unterschreitung vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 500,00 € netto zu erheben,
b) die geforderten Einstufungstests anzubieten, behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 100,00 € netto zu erheben
c) Personal einzusetzen, das nicht über die vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 3.000,00 € netto zu erheben,
d) Personal einzusetzen, ohne dass ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß Ziffer 2 Absatz 1 lit. b der Allgemeinen Vertragsbestandteile vorgelegt
wurde, behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 1.000 € netto zu erheben.
e) eine vorherige Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Nachunternehmers einzuholen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 10.000 € netto zu erheben,
f) zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit gemäß Ziffer 6 der Allgemeinen Vertragsbestandteile, behält sich der Auftraggeber vor, für jeden einzelnen Fall eines solchen Vertragsverstoßes unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € netto zu erheben.
g) die in dem Schutzkonzept (Anlage 7) genannten Grundsätze einzuhalten, behält sich der Auftraggeber vor, pro Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € netto zu erheben.
(2) Die Beweislast für fehlendes Verschulden richtet sich nach allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
(3) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines ihm möglicherweise entstandenen Schadens bleibt unberührt. Eine fällig gewordene Vertragsstrafe wird auf den Gesamtschaden angerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen bei den jeweiligen Vergütungszahlungen in Abzug zu bringen. Unabhängig davon ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertragsstrafen auch noch nachträglich innerhalb eines Jahres nach Verwirkung geltend zu machen. Die Geltendmachung muss jedoch spätestens mit der letzten Zahlung unter diesem Vertrag erfolgen.
(5) Die Summe aller Vertragsstrafen wird pro Vertragsjahr auf jeweils fünf von Hundert der jeweiligen Nettoabrechnungssumme des jeweiligen Vertragsjahres begrenzt. Falls der Vertrag nicht über eine vollendete Zahl an Vertragsjahren geschlossen wird, wird die Haftungshöchstgrenze für das letzte, nicht vollendete Jahr, entsprechend dem Vomhundertsatz der Nettoabrechnungssumme für diesen Zeitraum begrenzt.