Rahmenvertrag für Verpflegung im städtischen Erstversorgungszentrum in der Siemensstraße 15b in 84030 Landshut (Los 1) sowie in der städtischen Wohngemeinschaft für Flüchtlinge in der Klötzlmüllerstraße 140 in 84034 Landshut (Los 2)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verpflegung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte im Bereich der Stadt Landshut
2023-036”
Produkte/Dienstleistungen: Auslieferung von Mahlzeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für Verpflegung im städtischen Erstversorgungszentrum in der Siemensstraße 15b in 84030 Landshut (Los 1) sowie in der städtischen...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für Verpflegung im städtischen Erstversorgungszentrum in der Siemensstraße 15b in 84030 Landshut (Los 1) sowie in der städtischen Wohngemeinschaft für Flüchtlinge in der Klötzlmüllerstraße 140 in 84034 Landshut (Los 2)
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: städtisches Erstversorgungszentrum in der „Siemensstraße 15b in 84030 Landshut"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Auslieferung von Mahlzeiten📦
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Catering im städtischen Erstversorgungszentrum „Siemensstraße 15b in 84030 Landshut” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung um jeweils einen Monat ist möglich. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt....”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerung um jeweils einen Monat ist möglich. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt. Nach gegenwärtigem Stand ist eine Verlängerung bis längstens 30.06.2024 möglich.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“städtische Wohngemeinschaft in der „Klötzlmüllerstraße 140“ (Alte BMI) in 84034 Landshut” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Catering in der städtischen Wohngemeinschaft für Flüchtlinge „Klötzlmüllerstraße 140“ (Alte BMI) in 84034 Landshut” Dauer
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt....”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt. Nach gegenwärtigem Stand ist eine Verlängerung bis längstens 31.12.2025 möglich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in Artikel 5k der Verordnung (EU) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
- Erklärung über keinen Verstoß in den letzten zwei Jahren gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat und insbesondere, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht:
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegeset z oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
- Ich erkläre/wir erklären, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
- Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
- Erklärung über das Masernschutzgesetz
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 3.000.000,00 EUR für Sachschäden
- 2.500.000,00 EUR für Umweltschäden
- 250.000,00 EUR für Vermögensschäden
- 250.000,00 EUR für Schlüsselverlust
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Erklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzula den
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, näher bezeichnete geeignete Referenzen über VERGLEICHBARE DIENSTLEISTUNGEN...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, näher bezeichnete geeignete Referenzen über VERGLEICHBARE DIENSTLEISTUNGEN im Bereich der Verpflegungsleistungen (Catering) an Flüchtlings- oder Asylunterkünften (o. ä.) oder in Behörden, in Unternehmen oder an Schulen (i. ä.) zum Inhalt haben. Der Referenzauftrag muss Verpflegungsdienstleistun gen (Catering) von mindestens im Durchschnitt (Durchschnitt über die Gesamtvertraglaufszeit des Referenzauftrags) 50 Personen am Tag mit warmen Speisen (Mittagessen oder warmes Abendessen) zum Inhalt haben.
Der Referenzauftrag darf maximal drei ( - 3 - ) Jahre alt sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.). Als MINDESTANFORDERUNG sind DREI geeignete Referenzen anzugeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-30
23:59 📅
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 147-470134
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 30.08.2023
Ortszeit: 23:59
Neuer Wert
Text: Tag: 05.09.2023
Ortszeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 30.08.2023
Ortszeit: 23:59
Neuer Wert
Text: Tag: 05.09.2023
Ortszeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Text
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 160-506138 (2023-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3221483.5 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 147-470134
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: städtisches Erstversorgungszentrum in der „Siemensstraße 15b in 84030 Landshut"
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Premium VIP
Postort: Moers
Postleitzahl: 47447
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 051 465 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“städtische Wohngemeinschaft in der „Klötzlmüllerstraße 140“ (Alte BMI) in 84034 Landshut” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ecolog Deutschland GmbH
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40599
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2013139.92 💰
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 196-612953 (2023-10-06)