Verpflegungsdienstleistungsvertrag für den Landtag NRW in Düsseldorf

Der Präsident des Landtags NRW

Der Landtag NRW (nachfolgend Auftraggeber AG genannt) sucht einen Vertragspartner (nachfolgend Auftragnehmer AN genannt), der die gastronomische Versorgung am Standort in Düsseldorf übernimmt.
Es soll ein neues und modernes Gastronomiekonzept (entsprechend der Leistungsbeschreibung) umgesetzt werden.
Die Ausschreibung des Verpflegungsdienstleistungsvertrags erfolgt unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften europaweit.
Das Verfahren verläuft zweistufig und beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, an dem sich interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag beteiligen können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kantinen- und Verpflegungsdienste
Referenznummer: 23040LO
Kurze Beschreibung:
Der Landtag NRW (nachfolgend Auftraggeber AG genannt) sucht einen Vertragspartner (nachfolgend Auftragnehmer AN genannt), der die gastronomische Versorgung am Standort in Düsseldorf übernimmt. Es soll ein neues und modernes Gastronomiekonzept (entsprechend der Leistungsbeschreibung) umgesetzt werden. Die Ausschreibung des Verpflegungsdienstleistungsvertrags erfolgt unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften europaweit. Das Verfahren verläuft zweistufig und beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, an dem sich interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag beteiligen können.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kantinen- und Verpflegungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Kantinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Landtags NRW
Postanschrift: Platz des Landtags 1
Postleitzahl: 40221
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landtag.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de 📧
Telefon: +49 211884-2327 📞
Fax: +49 211884-3054 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDS52/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDS52 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-07 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 070-209051
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Verfahrensstufe 2: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, die Beauftragung auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu treten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landtag NRW (nachfolgend Auftraggeber AG genannt) sucht einen Vertragspartner (nachfolgend Auftragnehmer AN genannt), der die gastronomische Versorgung am Standort in Düsseldorf übernimmt.
Es soll ein neues und modernes Gastronomiekonzept (entsprechend der Leistungsbeschreibung) umgesetzt werden.
Die Ausschreibung des Verpflegungsdienstleistungsvertrags erfolgt unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften europaweit.
Das Verfahren verläuft zweistufig und beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, an dem sich interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag beteiligen können.
Der Landtag NRW (nachfolgend Auftraggeber AG genannt) sucht einen Vertragspartner (nachfolgend Auftragnehmer AN genannt), der die gastronomische Versorgung am Standort in Düsseldorf übernimmt. Es soll ein neues und modernes Gastronomiekonzept (entsprechend der Leistungsbeschreibung) umgesetzt werden. Die Ausschreibung des Verpflegungsdienstleistungsvertrags erfolgt unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften europaweit. Ihr wird ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.
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(s. hierzu auch die Dok. L01 - Leistungsbeschreibung, L01a - Hinweise zur Leistungsbeschreibung und L02-Verpflegungsdienstleistungsvertrag
Zusätzliche Informationen:
Verfahrensstufe 2:
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, die Beauftragung auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu treten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
s. Dokument:
- L01- Leistungsbeschreibung
- L01a - Hinweise zur Leistungsbeschreibung
- E00 - Eignungsanforderungen zum Teilnahmewettbewerb
- S1 - Checkliste
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
s. Dokument:
- L01- Leistungsbeschreibung
- L01a - Hinweise zur Leistungsbeschreibung
- L02 - Verpflegungsdienstleistungsvertrag
- E00 - Eignungsanforderungen zum Teilnahmewettbewerb
- W01 - Wertungskriterien
- W02 - Einsatz Aushilfskräfte
- S1 - Checkliste

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Teilnahmewettbewerb (erste Verfahrensstufe) :
Die Teilnahmeanträge werden nach Maßgabe der festgelegten Kriterien (E00) bewertet. Die drei Bewerber/innen mit den höchsten Wertungspunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertung der Einzelkriterien ist in der E00 festgelegt. Sollte Punktgleichheit bestehen, entscheidet das Los.
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Die Angebotsphase (Zweite Verfahrensstufe)
Es werden drei Bieter/innen, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung (Teilnahmewettbewerb) als am besten geeignet beurteilt werden, zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 17 Abs. 4 S. 2 VgV i.V. m. § 51 Abs. 2 S. 1, VgV). Hierzu wird ein neuer
Projektraum auf dem Vergabemarktplatz angelegt, zu dem drei am weiteren Verfahren zugelassene Bieter/innen eingeladen werden. Diese haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein bindendes und vollständiges Angebot gemäß den Vorgaben der Checkliste (S1) auf dem Vergabemarkt-platz unter www.evergabe.nrw.de abzugeben
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-06-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): W01 - Persönliche Angebotspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): W01 - Qualität des vorgelegten 2-Wochen-Speiseplans
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): W01 - Qualität Konzept Veranstaltungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): W01 - Mindeststundenzahl Aushilfs-/Leiharbeitskräfte
W01 - Konzept Bio-Angebot
W01 - Pre-Opening-Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): W01 - Bewertung Qualität des kaufmännischen Betriebs-Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30%

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Landtags Nordrhein -Westfalen
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.landtag.nrw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDS52/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDS52

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221/1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 070-209051 (2023-04-04)