Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
HINWEIS:
Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind! Bitte reichen Sie diese daher unbedingt mit Ihrem Angebot ein.
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III.1.3.1) Vorlage von mind. 3 geeigneten Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachte wesentliche Liefer- und Dienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen, vgl. Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 6 von 12.
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
- Die Leistung wurde innerhalb des Referenzzeitraums (gerechnet vom Ende der Angebotsfrist) erbracht.
- Die Laufzeit betrug mindestens 12 Monate.
- Die Leistung umfasste Catering-/Verpflegungsleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung zur Unterbringung von Personen mit mind. 100 untergebrachten Personen.
- Die Leistung hat die Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Getränken) an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag umfasst.
- Die Leistung hat Catering-/Verpflegungsdienstleistungen unter Beachtung religiöser Speisevorschriften (insb. Halal) umfasst.
Pro Referenz ist eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen. In dieser ist jeweils
- die Leistung (insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen),
- der Auftragswert (netto),
- der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und
- der Auftraggeber
zu bezeichnen.
Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Diese sind dann ebenfalls auf gesonderter Anlage einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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III.1.3.2) Qualitätssicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Das Unternehmen ist mindestens nach DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig zertifiziert. Als Gleichwertig anerkannt werden im Hinblick auf die Qualitätssicherung auch Zertifizierungen nach DIN EN ISO 22000, BRC Global Standard oder IFS International Food Standard, vgl. Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 7 von 12.
Der Nachweis der Zertifizierung ist mit dem Angebot einzureichen.
Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und bis zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Zertifizierungen sind zugelassen, wenn die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachgewiesen wird