Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(Formblatt L 124, Seite 6, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!) Vorlage von mindestens drei (3) geeigneten
Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist)
erbrachten wesentlichen Leistungen:
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-Die Catering-/Verpflegungsleistungen wurden innerhalb des Referenzzeitraums mit einer Laufzeit von
mindestens 12 Monaten erbracht
-Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsleistung für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder
einer vergleichbaren Einrichtung zur Unterbringung von Personen mit mind. 150 untergebrachten Personen).
Ansonsten kann die Eignung nicht angenommen werden
-Referenz umfasst Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Getränken) an 365 Tagen/Jahr und
-Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistungen unter Beachtung religiöser Speisevorschriften (insb.
Halal) (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Hinweis: Pro Referenz bitte eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beifügen! Es können auch mehr
als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden, diese sind dann ebenfalls auf gesonderter Anlage
einzureichen.
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Pro Referenz ist auf max. 2 Seiten
DIN-A4 anzugeben:
Bezeichnung
- der Leistung,
- des Auftragswerts (netto),
- des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und
- des Auftraggebers (bitte vollständige Kontaktdaten)
-Die Catering-/Verpflegungsleistungen wurden innerhalb des Referenzzeitraums mit
einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten erbracht
-Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsleistung für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder einer
vergleichbaren Einrichtung zur Unterbringung von Personen mit mind. 150 untergebrachten Personen)
-Referenz umfasst Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Getränken) an 365 Tagen/Jahr
-Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistungen unter Beachtung religiöser Speisevorschriften (insb.
Halal)
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(Nachweis, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:)
- Zertifiziertes Qualitätssicherungssystem: Unternehmen ist mindestens nach DIN EN ISO 9001:2015 oder
vergleichbar zertifiziert. Als vergleichbar anerkannt werden im Hinblick auf den Nachweis zur Qualitätssicherung
die Zertifikate IFS, BRC und DIN EN ISO 22000
Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätssicherungssystem bzw. die Lebensmittelsicherheit muss von
einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und bis zum Zeitpunkt „Ende der
Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Zertifizierungen sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
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Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen
anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.