Versorgungsunternehmen

Stadt Halle (Saale)

Ausschreibung der Konzessionsverträge zur Wegebenutzung innerhalb der Stadt Halle (Saale) für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit elektrischer Energie und Gas. Die Stadt Halle (Saale) schreibt hiermit die Konzessionsverträge zur Wegebenutzung für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit elektrischer Energie und Gas ab dem 1.2.2013 für die Dauer von 20 Jahren – in 2 Losen - aus. Rechtsgrundlage sind § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für Strom und Gas. Die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts sind nicht anzuwenden, es sei denn, es wird nachfolgend ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen. Derzeit ist die Energieversorgung Halle Netz GmbH, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale), DEUTSCHLAND Inhaberin der Rechte aus den jeweiligen Konzessionsverträge Strom und Gas, welche jeweils nach 20 Jahren am 31.12.2012 auslaufen und daher neu vergeben werden sollen. Einzelheiten zur Lage und zur Struktur der Stadt Halle (Saale) können im Internet unter www.halle.de abgerufen werden. Die Anzahl der Kunden gem. § 3 Abs. 25 EnWG betrug 2008 für Strom 165.698 und für Gas 40.282. Die verschiedenen Konzessionsverträge werden losweise je Medium ausgeschrieben. Aus dem Kreis geeigneter Interessenten soll je ein neuer Konzessionsinhaber im Wege eines transparenten Verfahrens gemäß § 46 Abs. 3 EnWG ausgewählt werden. Eine Vergabe beider Lose an ein und denselben Bieter ist auch möglich. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat jeweils die höchst zulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt: Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter ihr Interesse bekunden und ihre Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde sowie ihre Erfahrungen in der Durchführung von Konzessionsverträgen zur Wegenutzung nachweisen. Interessierte Bieter können sich für ein Los, oder beide Lose schriftlich bewerben. Es ist jeweils zweifelsfrei anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose sich ein Bieter bewerben möchte. Nachweise zur Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde in finanzieller Hinsicht sind mindestens: — die Vorlage der Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, — Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre sowie Eigenerklärungen über den Umsatz der Tätigkeit, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist. In fachlich technischer Hinsicht sind mindestens vorzulegen: Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand entsprechen oder diesem gleich kommen (einschließlich der Angabe des Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers). Für die Nachweise der Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde gelten die § 7 Nr. 1, § 7 a Nr. 3 VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A Ausgabe 2006) sowie insbesondere die Ausschlusskriterien gemäß §§ 7 Nr. 5, 7 a Nr. 2 VOL/A entsprechend. Letztere müssen durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden, nicht älter als 3 Monate, nachgewiesen werden. Mindestens sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: — Auszug aus dem Gewerbezentralregister, — Handelsregisterauszug, — Erklärungen der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuer, — Abgaben und Beiträgen zu dem Berufsgenossenschaften und Krankenkassen. Die Interessenbekundung einschließlich aller geforderten Unterlagen ist pro Los im verschlossenen, besonders mit "Interessenbekundung Konzessionsvertrag. [Medium]", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 14.2.2011 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Halle (Saale), Straßen- und Tiefbauamt, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), DEUTSCHLAND einzureichen. Will sich ein Bieter für mehr als ein Los bewerben, reicht es aus, einmal die Unterlagen vollständig vorzulegen und in den weiteren Unterlagen eindeutig auf diese zu verweisen. Bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird die Stadt diejenigen Unternehmen in die engere Wahl nehmen (sog. Qualifizierte Unternehmen), die die besten Erfahrungen bei der Durchführung von Konzessionen zur Wegenutzung aufweisen. Dafür sind ausschlaggebend die Langjährigkeit der Tätigkeit und der Betrieb vergleichbarer Netze, auf die sich die Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung der Konzessionen beziehen. Aus dem Kreis der qualifizierten Unternehmen wird die Stadt im nächsten Schritt spätestens bis zum 31.3.2011 maximal 3 Unternehmen pro Los zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Frist zur Abgabe des Angebotes beträgt einen Monat, ab Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Den Bietern wird ein Musterkonzessionsvertrag je Los überreicht, welcher Grundlage des neuen Vertragsverhältnisses werden soll. Mit dem Angebot sollen die qualifizierten Unternehmen ein Konzept zur Leistungserbringung anbieten, welches unter anderem Aussagen über den Erhalt und gegebenenfalls die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur enthält. Insbesondere sollen Vorschläge für den Netzservice vor Ort unterbreitet werden, durch die eine sichere Versorgung der Bevölkerung der Stadt mit elektrischer Energie oder Gas unter Vermeidung von Netzausfallzeiten nachhaltig sichergestellt werden kann. Auch Ausführungen zu wirtschaftlichen Optimierungspotentialen sind erwünscht. Ergänzend ist außerdem besonders auf die unten genannten Zuschlagskriterien hinzuweisen. Die Ausführungen müssen nachvollziehbar und – soweit mittelbare finanzielle Vorteile (z. B. Effizienzvorteile) angeboten werden – nachrechenbar sein. Auf § 3 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für Strom und Gas wird besonders hingewiesen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für zusätzliche Informationen, die Einzelheiten des jeweiligen Netzes betreffen, können die qualifizierten Unternehmen außerdem Kontakt zur jetzigen Inhaberin der Konzession aufnehmen. Diese entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen sie an die qualifizierten Unternehmen gibt. Die Stadt übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden. Mit jedem Bieter wird auf der Basis seines Angebotes zeitnah zur Angebotsabgabe (innerhalb von 6 Wochen) ein Verhandlungstermin durchgeführt, indem er die Gelegenheit erhält, sein Angebot vorzustellen und zu erläutern, sowie Fragen von Seiten der Stadt zu beantworten. Zuschlagskriterien sind die folgenden: 1. Optimale wirtschaftliche Leistungserbringung – Höhe der angebotenen Konzessionsabgabe; sonstige Leistungen – für Strom und Gas im Rahmen des nach § 3 Abs. 1 KAV Zulässigen. Positiv bewertet wird auch die gemeinsame Vergabe beider Lose an ein und denselben Bieter, weil der Stadt dadurch ein geringerer Verwaltungsaufwand in Zukunft entsteht. Positiv bewertet wird ferner eine gesellschaftsrechtliche Verbindung, durch die die Stadt Halle (Saale) an dem wirtschaftlichen Ergebnis des neuen Konzessionsinhabers beteiligt wird; 2. Qualität der Leistungserbringung – es werden die Aussagen der Bieter im Hinblick auf den Erhalt bzw. ggfls. die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur bewertet. Dabei wird positiv bewertet, wenn ein Bieter wirtschaftliche Optimierungspotentiale aufzeigen kann. Insgesamt wird hier bewertet, ob ein Bieter eine preiswerte, aber qualitativ hochwertige und ökologisch optimierte Leistung anbieten kann; 3. Sicherung und Wahrung des Einflusses der Stadt Halle (Saale) auf die Aufgabenerfüllung – Es wird bewertet, inwieweit die Möglichkeit besteht, u. a. in den Gremien des Bieters kommunalen Einfluss zu nehmen (dies wäre auch vertraglich entsprechend abzusichern); 4. Standortsicherung – Es wird bewertet, ob das Angebot wirtschaftliche und realisierbare Aussagen zur langfristigen Sicherung einer ständigen Präsenz vor Ort oder einer sonstigen örtlichen Bindung enthält. Insbesondere wird bewertet, ob vorgesehen sein soll, regionale oder lokale Unternehmen in die vorgesehene Aufgabenerfüllung einzubinden. Jeder Bieter, der ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2011, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten Unternehmen über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Kosten werden nicht erstattet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-12-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2010-12-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2010-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgungsunternehmen
Volltext:
“Ausschreibung der Konzessionsverträge zur Wegebenutzung innerhalb der Stadt Halle (Saale) für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zur...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Gemeinschaften
Originalsprache: Deutsch 🗣️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Gesamt- oder Teilangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Haupttätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontakt
Internetadresse: http://www.halle.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2010-12-21 📅
Absendedatum: 2010-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2011-02-15 📅
Versanddatum der Vertragsunterlagen: 2011-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 377783-2010
ABl. S-Ausgabe: 247/2010

Objekt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versorgungsunternehmen 📦
Quelle: OJS 2010/S 247-377783 (2010-12-13)