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a) Für die Mitarbeiteranzahl gilt folgende Mindestanforderung:
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügte im Jahr 2022 über mindestens 18 festangestellte Mitarbeiter/-innen (in FTE).
b) Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Es sind zwei Referenzprojekte für Kampagnen aus den letzten drei Jahren einzureichen. Davon ist eine
Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne einzureichen und eine Referenz für eine image-orientierte Kampagne.
1. Für die Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne gelten folgende Mindestanforderungen:
- Umsetzung der Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre
- für Jugendliche zwischen 14 und 30 Jahren, spitzere Zielgruppendefinitionen innerhalb dieses Alterskorridors sind zulässig, wie z.B. 15-19 Jahren
- mit einem Budget (inkl. Fremdkosten/ Produktion und Mediabudget) von je mind. 360.000 Euro brutto und
- mit einem vertrieblichen orientierten Charakter, wie z.B. mit dem Ziel Absatz zu generieren und Neukundengewinnung und einer definierten Conversion
- Einsatz von verschiedenen Kommunikationskanälen, insbesondere SocialMedia
- Kampagnen, die primär oder ausschließlich auf Influencer setzen sind ausgeschlossen
- Ausgeschlossen sind außerdem reine Employerbranding/ Recruting-Kampagnen und reine Aufklärungs-/
Informationskampagnen von öffentlichen Auftraggebern (Ämter, Behörden, NGOs, die sich an die breite Öffentlichkeit richten).
2. Für die Referenz für eine image-orientierte Kampagne gelten folgende Mindestanforderungen:
- Umsetzung der Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre
- für Jugendliche zwischen 14 und 30 Jahren, spitzere Zielgruppendefinitionen innerhalb dieses Alterskorridors sind zulässig, wie z.B. 15-19 Jahren
- mit einem Budget (inkl. Fremdkosten/ Produktion und Mediabudget) von je mind. 360.000 EUR brutto und
- mit dem Ziel der Imagebildung und positiven Markenwahrnehmung mit dem Fokus auf Bewegtbild
- Einsatz von verschiedenen Kommunikationskanälen, insbesondere Social Media
- Kampagnen, die primär oder ausschließlich auf Influencer setzen sind ausgeschlossen
- Ausgeschlossen sind außerdem reine Employer Branding/ Recruting-Kampagnen und reine Aufklärungs-/
Informationskampagnen von öffentlichen Auftraggebern (Ämter, Behörden, NGOs, die sich an die breite Öffentlichkeit richten).
Werden die Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Es sind je Referenz zwingend Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner bzw. zur auskunftsfähigen Organisationseinheit, inkl. Telefonnummer, zur Zielgruppe sowie zum Zeitraum des Referenzprojekts, zu machen.
c) Für das Kernteamgelten folgende Mindestanforderungen:
Es ist ein Kernteam mit vier Spezialisten aus den Bereichen Marketing/ Kommunikation/ Jugendmarketing zu benennen, davon der überwiegende Teil (mind. 3 von 4) sozialversicherungspflichtig angestellt.
- Der leitende Berater, der als Hauptansprechpartner und verantwortlicher Projektmanager festgelegt ist, muss
nachweislich als Projektmanager mindestens drei größere Projekte geleitet haben (Projekte für Marken vergleichbarer Größe und Bekanntheit).
- Der leitende Stratege hat nachweislich bereits entsprechende Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt (Projekte für Marken vergleichbarer Größe und Bekanntheit).
- Der leitende Kreative hat nachweislich bereits entsprechende Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt (Projekte für Marken vergleichbarer Größe und Bekanntheit).
- Der Social-Media-Experte hat nachweislich bereits entsprechende Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt (Projekte für Marken vergleichbarer Größe und Bekanntheit).
Werden die Mindestanforderungen an das zu benennende Kernteam nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
(a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Sie sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Die unter Ziffer III.1.3) genannten Nachweise sind insoweit zu erbringen, wie sie für die Leistung des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, relevant sind. Ein Bewerber kann die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese später die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).