Der Betriebshof soll im Bereich der Einfriedung überwacht werden, öffentliche Bereiche werden nicht videoüberwacht. Für den Einsatz von IP‐Kameratechnologie wurde in der Planung der Einsatz von Glasfaserkabel vorgesehen, da die Verwendung von Kupferkabeln längenabhängig begrenzt ist. Je Kamera sind demnach LWL‐Konverter inkl. einer Spannungsversorgung vorgesehen. Die VÜA soll auf die Leitstelle der rnv übertragen werden. Los 1 beinhaltet das Liefern und Montieren von Hardwarekomponenten einer Videoanlage und -steuerung (Videomanagementsystem). Die Kameras sollen auf den vorhandenen Masten angebracht werden. Los 2 beinhaltet die Lieferung und Implementierung eines Videomanagementsystems.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Video-Überwachungssystem
Referenznummer: 130-23-EK2
Kurze Beschreibung:
Der Betriebshof soll im Bereich der Einfriedung überwacht werden, öffentliche Bereiche werden nicht videoüberwacht. Für den Einsatz von IP‐Kameratechnologie wurde in der Planung der Einsatz von Glasfaserkabel vorgesehen, da die Verwendung von Kupferkabeln längenabhängig begrenzt ist. Je Kamera sind demnach LWL‐Konverter inkl. einer Spannungsversorgung vorgesehen. Die VÜA soll auf die Leitstelle der rnv übertragen werden.
Los 1 beinhaltet das Liefern und Montieren von Hardwarekomponenten einer Videoanlage und -steuerung (Videomanagementsystem).
Die Kameras sollen auf den vorhandenen Masten angebracht werden.
Los 2 beinhaltet die Lieferung und Implementierung eines Videomanagementsystems.
Der Betriebshof soll im Bereich der Einfriedung überwacht werden, öffentliche Bereiche werden nicht videoüberwacht. Für den Einsatz von IP‐Kameratechnologie wurde in der Planung der Einsatz von Glasfaserkabel vorgesehen, da die Verwendung von Kupferkabeln längenabhängig begrenzt ist. Je Kamera sind demnach LWL‐Konverter inkl. einer Spannungsversorgung vorgesehen. Die VÜA soll auf die Leitstelle der rnv übertragen werden.
Los 1 beinhaltet das Liefern und Montieren von Hardwarekomponenten einer Videoanlage und -steuerung (Videomanagementsystem).
Die Kameras sollen auf den vorhandenen Masten angebracht werden.
Los 2 beinhaltet die Lieferung und Implementierung eines Videomanagementsystems.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Video-Überwachungssystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Video-Überwachungssystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-14 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 155-492162
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Betriebshof soll im Bereich der Einfriedung überwacht werden, öffentliche Bereiche werden nicht videoüberwacht. Für den Einsatz von IP‐Kameratechnologie wurde in der Planung der Einsatz von Glasfaserkabel vorgesehen, da die Verwendung von Kupferkabeln längenabhängig begrenzt ist. Je Kamera sind demnach LWL‐Konverter inkl. einer Spannungsversorgung vorgesehen. Die VÜA soll auf die Leitstelle der rnv übertragen werden.
Der Betriebshof soll im Bereich der Einfriedung überwacht werden, öffentliche Bereiche werden nicht videoüberwacht. Für den Einsatz von IP‐Kameratechnologie wurde in der Planung der Einsatz von Glasfaserkabel vorgesehen, da die Verwendung von Kupferkabeln längenabhängig begrenzt ist. Je Kamera sind demnach LWL‐Konverter inkl. einer Spannungsversorgung vorgesehen. Die VÜA soll auf die Leitstelle der rnv übertragen werden.
Los 1 beinhaltet das Liefern und Montieren von Hardwarekomponenten einer Videoanlage und -steuerung (Videomanagementsystem).
Die Kameras sollen auf den vorhandenen Masten angebracht werden.
Los 2 beinhaltet die Lieferung und Implementierung eines Videomanagementsystems.
Geschätzter Gesamtwert: 175 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Hardware, Installation und Inbetriebnahme
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 behandelt hauptsächlich die benötigte Hardware, Installation und Inbetriebnahme
Bezeichnung des Loses: Videomanagementsystem
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2 behandelt das Videomanagmentsystem
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
7. Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
8. Erklärung über Referenzen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 155-492162 (2023-08-09)
Ergänzende Angaben (2023-08-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-20 📅
Name: Siemens AG
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland 🇩🇪 Mannheim, Stadtkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 206-648569 (2023-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachtrag rnv HD VÜA Betriebshof Wasserstoffbetriebshof.
Referenznummer: 4500136573
Kurze Beschreibung:
Nachtrag über die Lieferung und Montage eines Videoservers inkl. zugehöriger Leistungen zur bestehenden Infrastruktur.
Produkte/Dienstleistungen: Video-Überwachungssystem📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 15235.82 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 4500136573
Titel: Nachtrag rnv HD VÜA Betriebshof Wasserstoffbetriebshof
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Abwesenheit des Wettbewerbs aus technischen Gründen ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Es handelt sich um eine geänderte bzw. zusätzliche Leistung, welche im Zuge des Aufbaus der Videoanlagen am WW92 entstanden ist. Die Anforderungen an den Serveranschluss konnten mit dem bestehenden System nicht realisiert werden und ein neuer Komplettserver wird benötigt. Da diese Leistungen systembedingt zu den bisher errichteten Videoanlagen am WW92 gehören und die bereits vergebenen Leistungen von Siemens davon abhängen (Einrichtung und Inbetriebnahme), kann dieser Leistungsteil dementsprechend auch nur von Siemens umgesetzt werden. Im Zuge der Installation hat sich gezeigt, dass die bisherig ausgeschriebenen Anforderungen des Serveranschlusses ungeeignet waren, um die benötigten Leistungen zu realisieren. Die Leistung wird dringend und zwingend zur Inbetriebnahme benötigt.
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Es handelt sich um eine geänderte bzw. zusätzliche Leistung, welche im Zuge des Aufbaus der Videoanlagen am WW92 entstanden ist. Die Anforderungen an den Serveranschluss konnten mit dem bestehenden System nicht realisiert werden und ein neuer Komplettserver wird benötigt. Da diese Leistungen systembedingt zu den bisher errichteten Videoanlagen am WW92 gehören und die bereits vergebenen Leistungen von Siemens davon abhängen (Einrichtung und Inbetriebnahme), kann dieser Leistungsteil dementsprechend auch nur von Siemens umgesetzt werden. Im Zuge der Installation hat sich gezeigt, dass die bisherig ausgeschriebenen Anforderungen des Serveranschlusses ungeeignet waren, um die benötigten Leistungen zu realisieren. Die Leistung wird dringend und zwingend zur Inbetriebnahme benötigt.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 21/40/41414488-1 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15235.82 EUR 💰
Kennung des Angebots: 21/40/41414488
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Siemens AG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 23691322
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: contact@siemens.com📧
Telefon: +49 62117230📞
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert ✅
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstr. 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de📧
Telefon: +496214651730📞
Fax: +496214653214 📠
URL: https://www.rnv-online.de🌏 Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 492162-2023
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49721 9268730📞
Fax: +721 9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 121-371880 (2024-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 130-23-EK2 - Videoanlage und -steuerung für Betriebshof für Wasserstoffbusse in Heidelberg - NT2
Kurze Beschreibung:
Der Betriebshof soll im Bereich der Einfriedung überwacht werden, öffentliche Bereiche werden nicht videoüberwacht. Für den Einsatz von IP‐Kameratechnologie wurde in der Planung der Einsatz von Glasfaserkabel vorgesehen, da die Verwendung von Kupferkabeln längenabhängig begrenzt ist. Je Kamera sind demnach LWL‐Konverter inkl. einer Spannungsversorgung vorgesehen. Die VÜA soll auf die Leitstelle der rnv übertragen werden.
Im Zuge der Installationsarbeiten der Videotechnik haben sich zusätzliche und geänderte Leistungen
ergeben. Die Fachabteilung IS 1 möchte diese mit dem sich vor Ort befindlichen Bauunternehmer
umsetzen.
Der Betriebshof soll im Bereich der Einfriedung überwacht werden, öffentliche Bereiche werden nicht videoüberwacht. Für den Einsatz von IP‐Kameratechnologie wurde in der Planung der Einsatz von Glasfaserkabel vorgesehen, da die Verwendung von Kupferkabeln längenabhängig begrenzt ist. Je Kamera sind demnach LWL‐Konverter inkl. einer Spannungsversorgung vorgesehen. Die VÜA soll auf die Leitstelle der rnv übertragen werden.
Im Zuge der Installationsarbeiten der Videotechnik haben sich zusätzliche und geänderte Leistungen
ergeben. Die Fachabteilung IS 1 möchte diese mit dem sich vor Ort befindlichen Bauunternehmer
umsetzen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 21892.96 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 130-23-EK2 - NT2
Titel: Nachtrag zum Hauptauftrag 4500136573 gemäß Nachtragsangebot 21/40/41457541
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 130-23-EK2 - NT2
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-02-11 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 21892.96 EUR 💰
Kennung des Angebots: 21/40/41457541 - NA2 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: DE129274202
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Installationsarbeiten der Videotechnik haben sich zusätzliche und geänderte Leistungen ergeben. Die Fachabteilung IS 1 möchte diese mit dem sich vor Ort befindlichen Bauunternehmer umsetzen. Im Zuge der bereits erfolgten Vergabe waren auch Leistungen, welche nun geändert und oder ergänzt werden mussten. Die Arbeiten wurden während der ursprünglichen Ausführungszeit mit erledigt. Hierdurch konnten die vor Ort befindlichen Maschinen mitgenutzt werden, woraus sich wesentliche Kosteneinsparungen im Nachtragsangebot ergaben. Für die eigentliche Neuerrichtung ergaben sich somit bessere bautechnische Voraussetzungen und zusätzlich eine deutliche Zeitersparnis.
Im Zuge der Installationsarbeiten der Videotechnik haben sich zusätzliche und geänderte Leistungen ergeben. Die Fachabteilung IS 1 möchte diese mit dem sich vor Ort befindlichen Bauunternehmer umsetzen. Im Zuge der bereits erfolgten Vergabe waren auch Leistungen, welche nun geändert und oder ergänzt werden mussten. Die Arbeiten wurden während der ursprünglichen Ausführungszeit mit erledigt. Hierdurch konnten die vor Ort befindlichen Maschinen mitgenutzt werden, woraus sich wesentliche Kosteneinsparungen im Nachtragsangebot ergaben. Für die eigentliche Neuerrichtung ergaben sich somit bessere bautechnische Voraussetzungen und zusätzlich eine deutliche Zeitersparnis.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Ergänzung der gelieferten Leistungen um spezifische Kameras und Analysemodule sowie ergänzender Mehraufwand für Montage und Projektierung.