Die Charité - Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt die Errichtung eines zukunftsweisenden Neubaus für das Deutsche Herzzentrum der Charité im südwestlichen Bereich des Campus Virchow-Klinikum. In dem geplanten Neubau werden auch die Zentrale Sterilgutversorgung (ZSVA) und die Zentrale Notaufnahme (ZNA) untergebracht und auf dem Dach des Gebäudes ein Hubschrauberlandeplatz errichtet. Die Gesamtnutzfläche für den Neubau DHZC beträgt ca. 29.800 m² bei einer Bruttogrundrissfläche von ca. 75.600 m² und einem Bruttorauminhalt von ca. 355.000 m³. Es ist geplant, den Neubau als Hochbaus mit 16 Obergeschossen sowie 2 Untergeschossen zu errichten und für das Gebäude wird eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der Stude "Gold" angestrebt. Die Charité schreibt hiermit für den Neubau des Deutschen Herzzentrums der Charité inkl. ZNA und ZSVA, CVK folgende Bauleistung aus: vorgezogener Ausbau: Abdichtungsarbeiten 2.850m² Estricharbeiten 4.400m² Innenputzarbeiten 7.400m² Wand- und Deckenbeschichtung 23.300m² Innendämmung 1.000 m² Bodenbeschichtung 10.600m² Bautüren 300. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorgezogener Ausbau (VE024), CVK, DHZC
Referenznummer: AB 52/26
Kurze Beschreibung:
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt die Errichtung eines zukunftsweisenden Neubaus für das Deutsche Herzzentrum der Charité im südwestlichen Bereich des Campus Virchow-Klinikum. In dem geplanten Neubau werden auch die Zentrale Sterilgutversorgung (ZSVA) und die Zentrale Notaufnahme (ZNA) untergebracht und auf dem Dach des Gebäudes ein Hubschrauberlandeplatz errichtet.
Die Gesamtnutzfläche für den Neubau DHZC beträgt ca. 29.800 m² bei einer Bruttogrundrissfläche von ca. 75.600 m² und einem Bruttorauminhalt von ca. 355.000 m³. Es ist geplant, den Neubau als Hochbaus mit 16 Obergeschossen sowie 2 Untergeschossen zu errichten und für das Gebäude wird eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der Stude "Gold" angestrebt.
Die Charité schreibt hiermit für den Neubau des Deutschen Herzzentrums der Charité inkl. ZNA und ZSVA, CVK folgende Bauleistung aus:
vorgezogener Ausbau:
Abdichtungsarbeiten 2.850m²
Estricharbeiten 4.400m²
Innenputzarbeiten 7.400m²
Wand- und Deckenbeschichtung 23.300m²
Innendämmung 1.000 m²
Bodenbeschichtung 10.600m²
Bautüren 300.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt die Errichtung eines zukunftsweisenden Neubaus für das Deutsche Herzzentrum der Charité im südwestlichen Bereich des Campus Virchow-Klinikum. In dem geplanten Neubau werden auch die Zentrale Sterilgutversorgung (ZSVA) und die Zentrale Notaufnahme (ZNA) untergebracht und auf dem Dach des Gebäudes ein Hubschrauberlandeplatz errichtet.
Die Gesamtnutzfläche für den Neubau DHZC beträgt ca. 29.800 m² bei einer Bruttogrundrissfläche von ca. 75.600 m² und einem Bruttorauminhalt von ca. 355.000 m³. Es ist geplant, den Neubau als Hochbaus mit 16 Obergeschossen sowie 2 Untergeschossen zu errichten und für das Gebäude wird eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der Stude "Gold" angestrebt.
Die Charité schreibt hiermit für den Neubau des Deutschen Herzzentrums der Charité inkl. ZNA und ZSVA, CVK folgende Bauleistung aus:
vorgezogener Ausbau:
Abdichtungsarbeiten 2.850m²
Estricharbeiten 4.400m²
Innenputzarbeiten 7.400m²
Wand- und Deckenbeschichtung 23.300m²
Innendämmung 1.000 m²
Bodenbeschichtung 10.600m²
Bautüren 300.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-28 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-07-28 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Bedingungen können Unterlagen nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert ist das ausgefüllte Formblatt 124 „Eignungserklärung zur Eignung“ oder eine Präqualifikation. Wir weisen darauf hin, dass ggf. die Unterlagen, wie im V 124 "Eigenerklärung zur Eignung" beschrieben, nachgefordert werden können.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025).
Sofern das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen ist, sind Angaben für die Jahre 2022, 2023 und 2024 vorzunehmen. Nachzuweisen ist ein Mindestjahresumsatz je Jahr von 4.500.000 € netto der letzten 3 Geschäftsjahre.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025).
Sofern das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen ist, sind Angaben für die Jahre 2022, 2023 und 2024 vorzunehmen. Nachzuweisen ist ein Mindestjahresumsatz je Jahr von 4.500.000 € netto der letzten 3 Geschäftsjahre.
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) der Charité.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10113511
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 00000000📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-444745 (2026-06-25)