Leistungsgegenstand sind Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für mehrere TK-Standorte in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wach- und Sicherheitsdienstleistungen Nord und Bayern
Reference number: 25-08708
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand sind Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für mehrere TK-Standorte in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern,...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand sind Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für mehrere TK-Standorte in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung wird in sechs Losen ausgeschrieben. Die Unternehmenszentrale und das Bildungszentrum werden jeweils separat in einem Los vergeben. Außerdem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung wird in sechs Losen ausgeschrieben. Die Unternehmenszentrale und das Bildungszentrum werden jeweils separat in einem Los vergeben. Außerdem erfolgt eine regionale Losaufteilung in die Regionen Hamburg und Umgebung, Kiel/Flensburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Zum Leistungsumfang dieser 4 Regionallose gehören hauptsächlich der nächtliche Revier- und Kontrolldienst inkl. Gebäudeverschluss sowie der morgendliche Gebäudeaufschluss und die Scharf- und Unscharfschaltung der Einbruchmeldeanlagen je Standort. Außerdem muss der Auftragnehmer die Einbruchmeldeanlagen auf seine Notrufserviceleitstelle aufschalten und im Alarmfall eine unmittelbare Alarmverfolgung gewährleisten. Die je Standort zu erbringenden Leistungen unterscheiden sich je nach den örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen vor Ort. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 58 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Ort der Leistung: Harburg🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlich Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Preis (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Standorte in Hamburg, Lüneburg, Ahrensburg, Elmshorn und Lübeck” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“mehrere Standorte in Kiel”
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 97
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält anzunehmende Rechtsform: "Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält anzunehmende Rechtsform: "Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht."
“#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTK#
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der...”
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTK#
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228949-90📞
Fax: +49 228949-9163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 064-224792 (2026-03-31)