Beschreibung der Beschaffung
Der Flughafen Köln/Bonn betreibt ein vernetztes Gefahrenmanagementsystem vom Typ TOP SIS 8.4 mit den untergeordneten Brandmeldezentralen vom Typ SM 88 / D100 – Sigmasys und Sinteso FS 20. Zurzeit ist ein hierarchisches Brandmeldesystem (bestehend aus 67 Unterzentralen und ca. 15.000 Brandmeldern) aus einer Hauptzentrale und einer Redundanzzentrale in Betrieb.
Die Bedienung und Anzeige erfolgt durch die Flughafenfeuerwehr mit zusätzlichen, abgesetzten Bedienplätzen (6 Stück Clients).
Die Brandmeldeanlagen des Betreibers UPS und der Deutschen Bahn AG sind ebenfalls bidirektional in das Netzwerk integriert (separate Verträge).
Die höchstmögliche Verfügbarkeit des Systems bei minimaler Störanfälligkeit ist für den Betrieb des Flughafens unerlässlich.
Für die Teilnahme an der Ausschreibung zur Instandhaltung dieser Anlage ist daher zwingend ein Nachweis über die Zertifizierung des Bewerbers neben der DIN 14675 für die genannten Anlagen erforderlich, hierzu gehört auch die Lieferzusage und Schulungszusage des Herstellers zur Instandsetzung gemäß VDE 0833 innerhalb der vorgesehenen Fristen.
Die Anlagen SM 88 / D 100 System Siemens, BMS 32/80 System Siemens, Sigmasys/Sigmanet System Siemens und Sinteso FS 20 System Siemens sind im Rahmen der Wartung regelmäßig auf die Einhaltung der VdS-Richtlinien zu überprüfen, die Zertifizierung des Unternehmens als VdS-anerkannter Errichter und Instandhalter der aufgeführten Systeme ist daher Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme.
Gemäß VDE 0833 sind automatische Melder innerhalb des vorgeschriebenen Reinigungsintervalls gegen gereinigte Austauschmelder zu ersetzen.
Die Vorab-Bereitstellung ist ebenfalls im Liefernachweis zu belegen.
Der Leistungsumfang besteht aus:
Inspektion :
Die Inspektion beinhaltet Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes und ist abhängig von Art und Grad der Anlage 2 x jährlich oder 4 x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion zu überprüfen:
- Funktion der überwachten äußeren Verbindungen (Primärleitungen) mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern/ Übertragungseinrichtungen / Automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten
- Anzeige der Herkunft von Meldungen in Übereinstimmung mit dem Sicherungskonzept
- Signalgeber
- Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale
- Schalteinrichtungen
- Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten, Steuer-, Alarmierungseinrichtungen
- Energieversorgung
- Übertragungswege vom Koppelglied zur Zentrale, wenn Unteranlagen (Zentralen) oder sonstige periphere Einrichtungen angeschlossen sind.
Im Rahmen einer der oben genannten Inspektionen werden 1 x jährlich geprüft:
- Alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder sowie Primärleitungen mit nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern.
Wartung:
Die Wartung beinhaltet Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes und wird 1 x jährlich ausgeführt:
- die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale)
- die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie)
- und die Alarmierungseinrichtungen
warten, sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u.a. folgende Leistungen erbracht:
- Auswechseln von Anlagenteilen (z.B. Melder) und Bauelementen (z.B. Akkumulatoren, Geräte- und
Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung)
- Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten
- Meldungen oder Aufnahmen auslösen/durchführen
- bei Anlagen mit Bildaufnahmegeräten den Film oder sonstigen Bildträger gegen einen vom Kunden beizustellenden neuen auswechseln
Instandsetzung :
Die Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes beinhalten bei Störungen, die bei allgemein üblichen Umgebungsbedingungen durch natürliche Abnutzung entstanden sind,
- die Ursache analysieren
- die Störungen beseitigen
- geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25,-€ je Störeinsatz) ersetzen;
der Austausch höherwertigerer Bauteile und die Reparatur gestörter Baugruppen wird hingegen gesondert in Rechnung gestellt
Melderreinigung :
In regelmäßigen Zeitabständen ist eine Melderreinigung durchzuführen :
- entweder an Ort und Stelle reinigen
- oder fabrikmäßig gereinigte und geprüfte Meldereinsätze zur Verfügung stellen.
- Letzteres erfolgt im Tauschverfahren, wobei das Eigentum an den alten Meldern an den Auftragnehmer,
das Eigentum an den ausgetauschten, gereinigten Meldern an den Kunden übergeht.
Zusatzleistungen:
Der Auftragnehmer hat einen Telefonservice einzurichten um,
- den Auftraggeber auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten
- bei Störungen die Ursachen zu analysieren
Hierzu steht dem Auftraggeber die Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter zur Verfügung.