Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung, Inspektion und Dokumentation
-Funktionsprüfung der Feststellanlagen
-Sicherheitstechnische Prüfung
-Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Erstellung von Betriebs-/ Prüfbücher
-Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen
-Monteureinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen
-Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart.
-Falls erforderlich (gem. DIN 14677), sind statt der üblichen 4 Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, 12 pro Jahr durchzuführen.
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Handbetätigte Anlagen:
-127 Drehflügeltüren, davon:
--104 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
--8 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
--14 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
--1 Drehflügeltür; 2 TF; mit FSA
-89 Tore ohne FSA, davon:
--28 Drehflügeltore
--24 Kipptore
--6 Rolltore
--31 Sektionaltore
Insgesamt 216 handbetätigte Anlagen.
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Kraftbetätigte Anlagen:
-1 Schiebetür; 1 TF; ohne FSA
-6 Drehflügeltüren, davon:
--3 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
--3 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
-2 Schranken
-21 Tore ohne FSA, davon
--1 Schiebetore
--2 Kipptore
--4 Rolltore
--14 Sektionaltore
Insgesamt 30 kraftbetätigte Anlagen.
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Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr)
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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen.
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Die Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch.
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Instandsetzungsmaßnahmen umfassen bspw. die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung, pro Anlage und Wartung:
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten.
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 - 100 € hat der AN ebenfalls mit der Prüfung und Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet.
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 - 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Prüfung und Wartung durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet.
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Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis der o. g. Ausschreibung zu schließen. Dafür hat der AN der AG vorab ein Angebot in Textform zu unterbreiten. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie die entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch.
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Für alle darüber hinaus gehenden Instandsetzungsarbeiten für die die Priorität (gemäß Prioritäten der Bestandsliste) 1 und 2 festgelegt wurde, hat der AN innerhalb von 12 Werktagen der AG ein Angebot (in Textform) vorzulegen.
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Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr). Reaktionszeit; innerhalb von max. 24 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird.)
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
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Der AN hat die ausgeführten Leistungen in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Die Ausführungsorte sind die folgenden 21 Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg:
-Bundespolizei, Dettinger Straße 125, 78467 Konstanz
-Hauptzollamt Singen; Zollamt Konstanz-Emmishofer Tor, Emmishoferstr. 9, 78462 Konstanz
-Zollfahndungsamt; Kapuzinerweg 3, 78315 Radolfzell
-Zollschiffsstation, Hafenstraße 5, 78462 Konstanz
-Zollkommissariat Kreuzlinger Tor Konstanz, Hauptzollamt Singen, Zollamt Konstanz-Kreuzlinger Tor, Kreuzlinger Straße 53, 78462 Konstanz
-Hauptzollamt Singen/ Konstanz, Hafenstraße 23, 78462 Konstanz
-Bundespolizei Radolfzell, Fritz-Klose-Weg 11, 78315 Radolfzell am Bodensee
-Bundesnetzagentur-Freiburg, Engelbergerstraße 41k, 79106 Freiburg
-AKZ-Abfertigungsstelle im Rathaus / Gemeindezentrum Küssaberg, Laufenpark 18, 79725 Laufenburg (Baden)
-Wohnung und Dienstliegenschaft, Bundesstraße 16, 79780 Stühlingen
-Hauptzollamt Singen / Zollamt Günzgen, Schaffhauser Straße 39, 79801 Hohentengen am Hochrhein
-Zollamt Rielasingen, Ramsener Str. 67, 78239 Rielasingen-Worblingen
-Technisches Hilfswerk OV Singen, Marie-Curie-Straße 13, 78224 Singen
-Generalzolldirektion / Hauptzollanlage / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Stefan-Meier-Straße 74, 79104 Freiburg im Breisgau
-Zoll Grenzaufsichtsdienst, Weil-Ost Otterbach, Basler Straße 62, 79576 Weil am Rhein
-Technisches Hilfswerk OV Schopfheim, Grienmatt 5, 79650 Schopfheim
-Zoll Schießplatz Unterraderach Friedrichshafen, Schmalholzstraße, 88045 Friedrichshafen
-Technisches Hilfswerk OV Villingen-Schwenningen, Max-Planck-Straße 18, 78052 Villingen-Schwenningen
-Technisches Hilfswerk OV Schramberg, Albert-Moser-Straße 5, 78713 Schramberg
-Hauptzollamt Singen, Schwarzwaldstraße 51/53, 78194 Immendingen
-Zoll Gemeinschaftszollanlage / Zollkommissariat / Bundespolizei, Zollstraße 35, 78244 Gottmadingen-Bietingen