Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Projektreferenzen:
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bewerber mindestens sechs (6) vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Es müssen mindestens drei (3) Referenzprojekte eingereicht werden, die im Umfeld „App Entwicklung“ realisiert wurden.
- Es müssen mindestens drei (3) Referenzprojekte eingereicht werden, die im Umfeld „Web Entwicklung“ realisiert wurden.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen im Bereich der „Mobilitätswende“ realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen zur Interaktion mit Endanwender*innen realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen im „non-Profit“ Bereich realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen realisiert haben, die Mechanismen der Gamification zum Motivieren der Anwender beinhalten.
Dem Bewerber ist es erlaubt, Projekte einzureichen, die mehrere der genannten Anforderungen kombiniert erfüllen, es genügen somit in Summe sechs Projektreferenzen, wenn diese die o.g. Kriterien erfüllen.
Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Der Bewerber hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bewerber versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO.
Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Jede Referenz muss vom Bewerber, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bewerbers stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn:
- die Leistung sich aktuell im Betrieb befinden (keine Projektleistungen)
- der Bewerber noch heute für Wartung und Support verantwortlich ist
- die Leistung nicht älter als fünf (5) Jahre alt ist. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung.
Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Sprachniveau:
Der Bewerber verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die „Deutsch“ als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von „C2“ oder besser, nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache“, verfügen. Dies ist in der Anlage „Sprachniveau“ zu erklären.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.