Wechselladerfahrzeug (WLF) mit ADR-Ausstattung zum Gefahrguttransport

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Lieferauftrag über ein Wechselladerfahrzeug (WLF) mit ADR-Ausstattung zum Gefahrguttransport für das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz.

Deadline

Deadline 2026-07-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wechselladerfahrzeug (WLF) mit ADR-Ausstattung zum Gefahrguttransport
Referenznummer: Z.20-0113e
Kurze Beschreibung:
Lieferauftrag über ein Wechselladerfahrzeug (WLF) mit ADR-Ausstattung zum Gefahrguttransport für das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 281 680 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z.20-0113e
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz, plant die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) mit ADR-Ausstattung zum Gefahrguttransport im Wege eines EU-weit offenen Vergabeverfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV und § 119 GWB. Das Vergabeverfahren wird durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz durchgeführt.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Lindenallee 41-43
Postleitzahl: 56077
Stadt: Koblenz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 15 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt). Hinweis: Unternehmen, die weder im Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig vom Fahrzeughersteller (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis eines gültigen Zertifikats gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 5.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Referenzen (Lieferleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens mindestens zwanzig (20) Referenzprojekten zu dreiachsigen Wechselladerfahrzeugen (zGM ~ 26 Tonnen), von denen mindestens sechs (6) Fahrzeuge zum Gefahrguttransport nach ADR/GGVSEB zugelassen waren oder vergleichbare Leistungen. Sechs (6) der geforderten Referenzfahrzeuge müssen in den letzten drei (3) Jahren ausgeliefert worden sein. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Die zuvor aufgeführten Leistungsnachweise sind in der jeweils geforderten Anzahl nachzuweisen. Dabei müssen die Fahrzeuge mit Zulassung für den Gefahrguttransport aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen. Die Referenzen beziehen sich auf Wirtschaftsgüter, die bereits an den Kunden ausgeliefert wurden. In Planung oder im Bau befindliche Wechselladerfahrzeuge werden nicht akzeptiert.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Beschäftigte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren.
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Führungskräfte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Anzahl der Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Bilanzsumme) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres des Unternehmens.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Gesamtjahresumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Jahresumsatz Tätigkeitsbereich) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Eignungskriterium: Supply-Chain-Management
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Lieferkettenmanagement) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Qualitätssicherung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (technische Ausrüstung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Umweltmanagementmaßnahmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umweltmanagement-System nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig vom Fahrzeughersteller (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis eines gültigen Zertifikats gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: - Sofern Bietergemeinschaft: Teil A - Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Teil A - Eigenerklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Teil A - Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Sofern Unterauftragnehmer: Teil A - Unterauftragnehmer ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): sowie von jedem benannten Unterauftragnehmer: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärungen" b) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" c) Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" - Von jedem benannten Unterauftragnehmer: Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer ( mittels Dritterklärung vorzulegen) Siehe dazu auch "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: t:026130291777
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 26130291777 📞
Fax: +49 261291411500 📠
URL: https://zbl.rlp.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTV097HT1/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTV097HT1 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTV097HT1 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTV097HT1# Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwtek.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 101-363962 (2026-05-27)