Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
-- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
Frage stellt
-- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §
6e EU VOB/A vorliegen
-- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt 124zvs),
- Formblatt 221/222 Kalkulationsblätter
- Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit
Angebotsabgabe
- Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu
benennen
(Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- die Namen der Nachunternehmer,
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs) für jeden
Nachunternehmer,
- die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur
Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124zvs) bzw.
entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
- eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im
Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung
stehen
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz
Rheinland-Pfalz - LTTG
- und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung
übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot
vorzulegen:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden
Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234) und für
jedes Mitglied:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs)
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz
Rheinland-Pfalz - LTTG
- die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise
sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied
vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/
A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt,
wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform
www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche
Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht
zugelassen werden.
Hinweis:
Der Auftragswert ist Teil eines Gesamtauftragswertes > EU-Schwellenwert.