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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[1] Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren über
vergleichbare Leistungen (Workshops im Themenbereich "Teamentwicklung und
Zusammenarbeit") für offentliche oder private Auftraggeber.
[2] Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens sowie die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei
Geschäftsjahren, aus der die Leistungsfähigkeit über die gesamte Dauer der
Rahmenvereinbarung erkennbar ist.
[3] Eigenerklärung, dass zur Erbringung der Leistung über die gesamte Dauer der
Rahmenvereinbarung mindestens fünf bundesweit tätige zu Leistungserbringung
befähigte Modertorinnen und Modertoren zur Verfügung stehen.
[4] Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen
namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung
genannt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind Berufszulassungsurkunden bzw.
Studiennachweise oder sonstige vergleichbare Belege anzugeben, die deren
Berufserfahrung und Qualifikation für die ausgeschriebene Leistung nachweisen (§
46 Abs. 3 Nr. 6 VgV), die auf Anforderung vorzulegen sind.
[5] Erklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer
übertragen werden sollen. Die Unterauftragnehmer mit den beabsichtigten
Teilaufträge sind zu benennen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu [3]: Die Moderatorinnen und Modertoren müssen folgende Qualifikationen
erfüllen:
- mind. drei Jahre Berufserfahrung außerhalb der Moderationstätigkeit mit Bezug
zu den leistungsrelevanten Moderationsthemen;
- mind. drei Jahre Moderationserfahrung und -schwerpunkte im
leistungsrelevanten Themenfeld;
- mind. ein Jahr Erfahrung in der Durchführung von Online-Moderationen sowie
- regelmäßig absolvierte Weiterbildungs- bzw. Qualifikationsmaßnahmen mit
Bezug zur Moderationstätigkeit.