Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wird um zwei neue Geschosse (3. - 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt.
Die Personenaufzugsarbeiten sind im Zeitraum 32. Kalenderwoche 2024 bis 49. Kalenderwoche 2024 auszuführen. Die unter Nr. II.2.7 angegebene Laufzeit des Vertrag entspricht dieser Frist.
Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einbauteile für Betonarbeiten spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung anzugeben sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsbebäude) / Personenaufzugsarbeiten [132-2023]
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper...”
Kurze Beschreibung
Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wird um zwei neue Geschosse (3. - 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt.
Die Personenaufzugsarbeiten sind im Zeitraum 32. Kalenderwoche 2024 bis 49. Kalenderwoche 2024 auszuführen. Die unter Nr. II.2.7 angegebene Laufzeit des Vertrag entspricht dieser Frist.
Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einbauteile für Betonarbeiten spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung anzugeben sind.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal
Beschreibung der Beschaffung:
“Liefern und fachgerechtes Montieren von zwei seilbetriebenen Personenaufzuganlagen, ausgeführt gemäß Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Norm EN 81-20, EN 81-70...”
Beschreibung der Beschaffung
Liefern und fachgerechtes Montieren von zwei seilbetriebenen Personenaufzuganlagen, ausgeführt gemäß Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Norm EN 81-20, EN 81-70 (behindertengerecht Fahrkorbtyp 3).
- Pers.-Aufzuganl. BT 2, UG - 4. OG, 6 Haltest., einseitig, FH:16,43 m
- Pers.-Aufzuganl. BT 10, UG - 4. OG, 6 Haltest., einseitig, FH:16,43 m
- Schachtentrauchung für die Personenaufzüge BT 2 und 10 und für den Lastenaufzug BT 2
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-05 📅
Datum des Endes: 2024-12-06 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“[1] Kopie des Eintrags in ein Berufs- oder Handesregister bzw. in die Handwerksrolle” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“[1] Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung und deren Deckungssumme.
[2] Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
[1] Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung und deren Deckungssumme.
[2] Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
[3] Eigenerklärung
[3a] über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
[3b] dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat;
[3c] dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen;
[3d] zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
[3e] dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
[3f] das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
“zu [1]: Mindestdeckungssumme: 5 Mio. EUR
zu [3]: Die Eigenerklärungen sind von nicht präqualifizierten Unternehmen mit VHB-Formblatt 124 abzugeben.
Im...”
zu [1]: Mindestdeckungssumme: 5 Mio. EUR
zu [3]: Die Eigenerklärungen sind von nicht präqualifizierten Unternehmen mit VHB-Formblatt 124 abzugeben.
Im Übrigen ist der Hinweis unter Abschnitt VI.3 der Bekanntmachung zu beachten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-04
10:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-04
11:00 📅
“Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer...”
Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Das von allen Mitgliedern unterzeichnete VHB-Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) ist mit dem Angebot zu übermitteln. Dieses Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
.
Beurteilung der Eignung (siehe auch Abschnitt III.1.2 der Bekanntmachung)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben — soweit unter Abschnitt III.1.1 bis 1.3 nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt ist — als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
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Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
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Quelle: OJS 2023/S 227-714198 (2023-11-20)