Im Projekt „Zukunft Infrastruktur Rostock Seehafen“ ensteht an der Strecke 6443 ca. im km 5,800 ein neues ESTW in Ausführung eines ständig besetzten ESTW-Z. Im Projekt ZIRS sind TK-Anlagen an folgenden Standorten und Strecken betroffen: 1. Bf Rostock Hbf, Stw B1, Strecke 6325, km 112,600 2. Bf Rostock Hbf, Basa, Strecke 6325, km 113,235 3. Bentwisch, Stw B1, Strecke 6322, km 64,685 4. Riekdahl, Stw B1, Strecke 6322, km 68,629 5. Seehafen Rostock, Stw. B1, Strecke 6334, km 2,835 6. Seehafen Rostock, Stw B11, Strecke 6443, km 4,380 7. Seehafen Rostock, Stw R20 Strecke 6443, km 5,680 Die geplante Baumaßnahme beinhaltet mit der Errichtung eines ESTW-Z die Auflassung der St B1, B11 und R20 im Seehafen Rostock. Der Stellbereich schließt an den Bereich mit ESTW-Technik im Bf Kavelstorf (ESTW-A Kavelstorf) sowie an den Bereich mit konventioneller Stellwerkstechnik im Stw B1 Bentwisch und Stw B1 Riekdahl an. Zielstellung: - Bereitstellung der für den Betrieb des ESTW-Z erforderlichen Fernmeldeverbindungen einschließlich ETCS - Erforderliche Leistungen für Anpassungen und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur als Neubauleistungen - systemunabhängige fernmeldetechnische Ausstattung des ESTW-Z - Herstellen des regelkonformen Zustandes bestehender und verbleibender Telekommunikationsanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik - Rückbauleistungen nicht mehr benötigter Anlagen - Freizug / Rückbau alller TK-Anlagen aus den Stellwerken B1, B11 und R20 Rostock Seehafen Die Leistungen zur Einbindung des ESTW-Z Rostock Seehafen erfordern eine Anpassung und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur. Sie schaffen außerdem die Voraussetzung für eine zentrale Steuerung und bieten zudem die Möglichkeit einer späteren dezentralen Steuerung mittels DSTW-Technik. Die Planung berücksichtigt den Bestand des GSM-R Zugfunks für die Strecke und damit die bereits erfolgte Ablösung des analogen Zugfunks. Somit gelten die aktuellen Grundsätze für die fernmeldetechnische Ausstattung von Strecken mit digitalem GSM-R Funk. Für das Bauvorhaben dienen als Übertragungsmedien LWL-Kabel und Cu-Kabel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Fernmeldeanlagen
Referenznummer: 23FEI66815
Kurze Beschreibung:
Im Projekt „Zukunft Infrastruktur Rostock Seehafen“ ensteht an der Strecke 6443 ca. im km 5,800 ein neues ESTW in Ausführung eines ständig besetzten ESTW-Z.
Im Projekt ZIRS sind TK-Anlagen an folgenden Standorten und Strecken betroffen:
1. Bf Rostock Hbf, Stw B1, Strecke 6325, km 112,600
2. Bf Rostock Hbf, Basa, Strecke 6325, km 113,235
3. Bentwisch, Stw B1, Strecke 6322, km 64,685
4. Riekdahl, Stw B1, Strecke 6322, km 68,629
5. Seehafen Rostock, Stw. B1, Strecke 6334, km 2,835
6. Seehafen Rostock, Stw B11, Strecke 6443, km 4,380
7. Seehafen Rostock, Stw R20 Strecke 6443, km 5,680
Die geplante Baumaßnahme beinhaltet mit der Errichtung eines ESTW-Z die Auflassung der St B1, B11 und R20 im Seehafen Rostock. Der Stellbereich schließt an den Bereich mit ESTW-Technik im Bf Kavelstorf (ESTW-A Kavelstorf) sowie an den Bereich mit konventioneller Stellwerkstechnik im Stw B1 Bentwisch und Stw B1 Riekdahl an.
Zielstellung:
- Bereitstellung der für den Betrieb des ESTW-Z erforderlichen Fernmeldeverbindungen einschließlich ETCS
- Erforderliche Leistungen für Anpassungen und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur als Neubauleistungen
- systemunabhängige fernmeldetechnische Ausstattung des ESTW-Z
- Herstellen des regelkonformen Zustandes bestehender und verbleibender Telekommunikationsanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik
- Rückbauleistungen nicht mehr benötigter Anlagen
- Freizug / Rückbau alller TK-Anlagen aus den Stellwerken B1, B11 und R20 Rostock Seehafen
Die Leistungen zur Einbindung des ESTW-Z Rostock Seehafen erfordern eine Anpassung und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur. Sie schaffen außerdem die Voraussetzung für eine zentrale Steuerung und bieten zudem die Möglichkeit einer späteren dezentralen Steuerung mittels DSTW-Technik.
Die Planung berücksichtigt den Bestand des GSM-R Zugfunks für die Strecke und damit die bereits erfolgte Ablösung des analogen Zugfunks. Somit gelten die aktuellen Grundsätze für die fernmeldetechnische Ausstattung von Strecken mit digitalem GSM-R Funk.
Für das Bauvorhaben dienen als Übertragungsmedien LWL-Kabel und Cu-Kabel.
Im Projekt „Zukunft Infrastruktur Rostock Seehafen“ ensteht an der Strecke 6443 ca. im km 5,800 ein neues ESTW in Ausführung eines ständig besetzten ESTW-Z.
Im Projekt ZIRS sind TK-Anlagen an folgenden Standorten und Strecken betroffen:
1. Bf Rostock Hbf, Stw B1, Strecke 6325, km 112,600
2. Bf Rostock Hbf, Basa, Strecke 6325, km 113,235
3. Bentwisch, Stw B1, Strecke 6322, km 64,685
4. Riekdahl, Stw B1, Strecke 6322, km 68,629
5. Seehafen Rostock, Stw. B1, Strecke 6334, km 2,835
6. Seehafen Rostock, Stw B11, Strecke 6443, km 4,380
7. Seehafen Rostock, Stw R20 Strecke 6443, km 5,680
Die geplante Baumaßnahme beinhaltet mit der Errichtung eines ESTW-Z die Auflassung der St B1, B11 und R20 im Seehafen Rostock. Der Stellbereich schließt an den Bereich mit ESTW-Technik im Bf Kavelstorf (ESTW-A Kavelstorf) sowie an den Bereich mit konventioneller Stellwerkstechnik im Stw B1 Bentwisch und Stw B1 Riekdahl an.
Zielstellung:
- Bereitstellung der für den Betrieb des ESTW-Z erforderlichen Fernmeldeverbindungen einschließlich ETCS
- Erforderliche Leistungen für Anpassungen und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur als Neubauleistungen
- systemunabhängige fernmeldetechnische Ausstattung des ESTW-Z
- Herstellen des regelkonformen Zustandes bestehender und verbleibender Telekommunikationsanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik
- Rückbauleistungen nicht mehr benötigter Anlagen
- Freizug / Rückbau alller TK-Anlagen aus den Stellwerken B1, B11 und R20 Rostock Seehafen
Die Leistungen zur Einbindung des ESTW-Z Rostock Seehafen erfordern eine Anpassung und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur. Sie schaffen außerdem die Voraussetzung für eine zentrale Steuerung und bieten zudem die Möglichkeit einer späteren dezentralen Steuerung mittels DSTW-Technik.
Die Planung berücksichtigt den Bestand des GSM-R Zugfunks für die Strecke und damit die bereits erfolgte Ablösung des analogen Zugfunks. Somit gelten die aktuellen Grundsätze für die fernmeldetechnische Ausstattung von Strecken mit digitalem GSM-R Funk.
Für das Bauvorhaben dienen als Übertragungsmedien LWL-Kabel und Cu-Kabel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Fernmeldeanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Brandmeldeanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-08 📅
Datum des Beginns: 2023-08-04 📅
Datum des Endes: 2025-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 089-275230
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Projekt „Zukunft Infrastruktur Rostock Seehafen“ ensteht an der Strecke 6443 ca. im km 5,800 ein neues ESTW in Ausführung eines ständig besetzten ESTW-Z.
Im Projekt ZIRS sind TK-Anlagen an folgenden Standorten und Strecken betroffen:
1. Bf Rostock Hbf, Stw B1, Strecke 6325, km 112,600
2. Bf Rostock Hbf, Basa, Strecke 6325, km 113,235
3. Bentwisch, Stw B1, Strecke 6322, km 64,685
4. Riekdahl, Stw B1, Strecke 6322, km 68,629
5. Seehafen Rostock, Stw. B1, Strecke 6334, km 2,835
6. Seehafen Rostock, Stw B11, Strecke 6443, km 4,380
7. Seehafen Rostock, Stw R20 Strecke 6443, km 5,680
Die geplante Baumaßnahme beinhaltet mit der Errichtung eines ESTW-Z die Auflassung der St B1, B11 und R20 im Seehafen Rostock. Der Stellbereich schließt an den Bereich mit ESTW-Technik im Bf Kavelstorf (ESTW-A Kavelstorf) sowie an den Bereich mit konventioneller Stellwerkstechnik im Stw B1 Bentwisch und Stw B1 Riekdahl an.
Die geplante Baumaßnahme beinhaltet mit der Errichtung eines ESTW-Z die Auflassung der St B1, B11 und R20 im Seehafen Rostock. Der Stellbereich schließt an den Bereich mit ESTW-Technik im Bf Kavelstorf (ESTW-A Kavelstorf) sowie an den Bereich mit konventioneller Stellwerkstechnik im Stw B1 Bentwisch und Stw B1 Riekdahl an.
Zielstellung:
- Bereitstellung der für den Betrieb des ESTW-Z erforderlichen Fernmeldeverbindungen einschließlich ETCS
- Erforderliche Leistungen für Anpassungen und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur als Neubauleistungen
- systemunabhängige fernmeldetechnische Ausstattung des ESTW-Z
- Herstellen des regelkonformen Zustandes bestehender und verbleibender Telekommunikationsanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik
- Rückbauleistungen nicht mehr benötigter Anlagen
- Freizug / Rückbau alller TK-Anlagen aus den Stellwerken B1, B11 und R20 Rostock Seehafen
Die Leistungen zur Einbindung des ESTW-Z Rostock Seehafen erfordern eine Anpassung und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur. Sie schaffen außerdem die Voraussetzung für eine zentrale Steuerung und bieten zudem die Möglichkeit einer späteren dezentralen Steuerung mittels DSTW-Technik.
Die Leistungen zur Einbindung des ESTW-Z Rostock Seehafen erfordern eine Anpassung und Erweiterung der bestehenden fernmeldetechnischen Infrastruktur. Sie schaffen außerdem die Voraussetzung für eine zentrale Steuerung und bieten zudem die Möglichkeit einer späteren dezentralen Steuerung mittels DSTW-Technik.
Die Planung berücksichtigt den Bestand des GSM-R Zugfunks für die Strecke und damit die bereits erfolgte Ablösung des analogen Zugfunks. Somit gelten die aktuellen Grundsätze für die fernmeldetechnische Ausstattung von Strecken mit digitalem GSM-R Funk.
Die Planung berücksichtigt den Bestand des GSM-R Zugfunks für die Strecke und damit die bereits erfolgte Ablösung des analogen Zugfunks. Somit gelten die aktuellen Grundsätze für die fernmeldetechnische Ausstattung von Strecken mit digitalem GSM-R Funk.
Für das Bauvorhaben dienen als Übertragungsmedien LWL-Kabel und Cu-Kabel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Allgemeiner Erd- und Tiefbau:
-Erdbauwerke;
-Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Bauleistung für Kabel:
-Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
-Kabelverlegung;
-Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 089-275230 (2023-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-15 📅
Name: DB Bahnbau Gruppe GmbH
Postanschrift: Am Studio 1 A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3063987102📞
E-Mail: info@bahnbaugruppe.com📧
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: www.bahnbaugruppe.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.