Die TK ermöglicht ihren Versicherten, private Kranken- und Pflegeversicherungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen (§ 28 der Satzung der TK und § 14 der Satzung der TK-Pflegeversicherung), um den Versicherungsschutz individuell anpassen zu können. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen hierfür sind § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB XI. Hierfür sucht die TK einen privaten Krankenversicherer als Kooperationspartner, der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet. Ziel der Kooperation ist die Ergänzung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes der TK-Versicherten durch qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und serviceorientierte Zusatzversicherungsprodukte, ausgerichtet nach den Kundenbedürfnissen sowie der Produktportfoliostrategie der TK. In jedem Fall muss der Kooperationspartner mindestens folgende Kerntarifsparten anbieten: - Auslandsreisekrankenversicherung, - Zahnzusatzversicherung, - stationären Zusatzversicherung und - Pflegezusatzversicherung. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zusatzversicherung
Referenznummer: 25-08832
Kurze Beschreibung:
“Die TK ermöglicht ihren Versicherten, private Kranken- und Pflegeversicherungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen (§ 28 der Satzung der TK und §...”
Kurze Beschreibung
Die TK ermöglicht ihren Versicherten, private Kranken- und Pflegeversicherungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen (§ 28 der Satzung der TK und § 14 der Satzung der TK-Pflegeversicherung), um den Versicherungsschutz individuell anpassen zu können. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen hierfür sind § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB XI. Hierfür sucht die TK einen privaten Krankenversicherer als Kooperationspartner, der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet. Ziel der Kooperation ist die Ergänzung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes der TK-Versicherten durch qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und serviceorientierte Zusatzversicherungsprodukte, ausgerichtet nach den Kundenbedürfnissen sowie der Produktportfoliostrategie der TK. In jedem Fall muss der Kooperationspartner mindestens folgende Kerntarifsparten anbieten: - Auslandsreisekrankenversicherung, - Zahnzusatzversicherung, - stationären Zusatzversicherung und - Pflegezusatzversicherung. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei einem gleichbleibenden Wachstum des TK-Versichertenbestandes und der angenommenen Nachfrage nach Zusatzversicherungen im Bereich der Kranken- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei einem gleichbleibenden Wachstum des TK-Versichertenbestandes und der angenommenen Nachfrage nach Zusatzversicherungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ergeben sich für die Laufzeit der Kooperation von 2027-2031 folgende Potenziale: - Aktueller Versichertenbestand: ca. 12,3 Mio. - Geschätzter Grundbestand im Jahr 2026 mit angenommenem Zusatzversicherungsbedarf: ca. 6.000.000 Versicherte (von aktuell 12,3 Mio. Bestandsversicherten) - Neukundenzugänge pro Jahr: ca. 150.000 - 200.000 Versicherte (mit angenommenen Zu-satzversicherungsbedarf) Die Anzahl der vermittelten TK-Versicherten sowie die zeitliche Verteilung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, die u. U. von der TK nicht beeinflusst werden können. Das Betriebsrisiko trägt der Kooperationspartner. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dinestleistungskonzession. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach §§ 148ff. GWB...”
Zusätzliche Informationen
Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dinestleistungskonzession. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach §§ 148ff. GWB und der Konzessionvergabeverordnung (KonzVgV): -Da die TK aus technischen Gründen keine Konzessionsbekanntmachung veröffentlichen kann, wird für die Bekanntmachung das Formular für das Offene Verfahren verwendet. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" ist den Vorgaben des entsprechenden Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. - Die Ausschreibung erfolgt nach § 12 KonzVgV im Wege eines an § 17 Abs. 1 VgV angelehnten Verhandlungsverfahrens. Bei allen Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird eine vorläufige Bewertung des wirtschaftlichen Gesamtvorteils entsprechend den Zuschlagskriterien vorgenommen. Die drei Bieter, deren Angebote den vorläufig größten wirtschaftlichen Gesamtvorteil bieten, werden zu Verhandlungen eingeladen. Sie erhalten die Möglichkeit, finale Angebote nach Abschluss der Verhandlungen einzureichen. Die übrigen Bieter, die nicht zu den Verhandlungen eingeladen werden, werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt. - Alle interessierten Unternehmen werden aufgefordert, ein Angebot innerhalb der in dieser Bekanntmachung genannten Frist einzureichen. - Es besteht die Möglichkeit, die Verhandlung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Zuschlagskriterien zu verringern.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Krankenversicherung (Zusatzversicherung)📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“bundesweit”
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-22 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber hinausgehend einzureichende Nachweise werden gesondert aufgeführt. a) Für den Fall der Eignungsleihe bzw. der Beteiligung als Bietergemeinschaft) hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben für alle Beteiligten gemeinsam abzugeben. Dabei ist stets kenntlich zu machen, welche Eignungsanforderung von welchem Unternehmen erfüllt wird (ggf. auch in zusätzlich einzureichenden Nachweisen). Tabellen sind nach Bedarf zu duplizieren (copy-and-paste) und das betreffende Unternehmen ist in der hierfür vorgesehenen Rubrik "Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Drittunternehmen" eindeutig zu benennen. b) Für den Fall der Einbindung bloßer Unterauftragnehmer hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben je Nachunternehmer in einer vervielfachten Kopie dieser Anlage abzugeben, jedoch nur in Bezug auf die von dem Unterauftragnehmer zu erbringenden wesentlichen Leistungsanteile. Die Angaben müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in der Lage ist. Die TK wird die gemachten Eigenangaben ggf. anhand zugänglicher Quellen überprüfen. 1. Eigenerklärung über den Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft Eigenerklärung zum Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Mindestanforderung ist ein Bestand von 500.000 Kunden mit Krankenzusatzversicherungen in Deutschland. 2. Eigenerklärung über die Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft im Bereich Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung Eigenerklärung zur Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft in den Bereichen Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung über die letzten abgeschlossenen fünf Jahre. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur sowie zu den Aufgaben der Mitarbeitenden Es sind die Anzahl der Mitarbeitenden zum Ablauf der Angebotsfrist anzugeben. Bei der Darstellung der Personalstruktur sind grundsätzlich Vollzeitmitarbeitende anzugeben (die Anzahl von Teilzeitmitarbeitenden und freien Mitarbeitenden ist gesondert auszuweisen). Unter "Vollzeitmitarbeitende" versteht die TK-Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Zusätzlich ist jeweils anzugeben, wieviele Mitarbeitende im Service, im Vertrieb und in der IT tätig sind. Die Angabe zur Art des Kriteriums ist vorliegend den Vorgaben des Formulars geschuldet und ist nicht relevant.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
“#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTZ#
Die Vergabeunterlagen werden allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die Zusatzversicherungen anbieten. Für den Fall,...”
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTZ#
Die Vergabeunterlagen werden allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die Zusatzversicherungen anbieten. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des Angebots mit dem größten wirtschaftlichen Gesamtvorteil gem. Zuschlagskriterien zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen. Die Bindefrist endet am 24.11.2026. Die Angabe im Unterpunkt Bindefrist (60 Tage) ist vorliegend nicht relevant und den zwingenden Vorgaben des TED-Formulars geschuldet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228949-90📞
Fax: +49 228949-9163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 069-242225 (2026-04-07)