2017-03-10Ausschreibung der DAK-Gesundheit Elektrostimulationsgeräte (DAK-Gesundheit)
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Versorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin im Rahmen der Neuversorgung mit folgenden Hilfsmitteln:
— niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung
(Produktart 09.37.01.xxxx)
— biphasische Muskelstimulationsgeräte, einkanalig, mit Therapiespeicher (Produktart 09.37.02.0xxx)
— biphasische Muskelstimulationsgeräte, mehrkanalig, mit Therapiespeicher
(Produktart …
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2017-03-09Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Raltegravir, ATC J05AX08,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2017-03-02Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Codein, (ATC R05DA04),... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-03-02Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Olmesartan, (ATC... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-03-02Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Olmesartan und... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-03-02Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Buprenorphin, (ATC... (DAK-Gesundheit)
130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-03-02Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Nitrofurantoin, (ATC... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-03-02Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Entecavir, (ATC... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-03-02Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ipratropiumbromid +... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-02-17Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Rupatadin, (ATC... (DAK-Gesundheit)
130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-02-15Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Edoxaban-ATC-Code... (DAK-Gesundheit)
130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-01-18Analysesoftware Verordnungsdaten Arzneimittel (DAK-Gesundheit)
Die DAK-G schreibt die Bereitstellung einer Datenbank mit kassenübergreifenden anonymisierten Verordnungsdaten aus vorrangig öffentlichen Apotheken des deutschen gesetzlichen Krankenversicherungssystems aus. Der Zugriff der DAK-Gesundheit auf diese Datenbanken wird durch Zuhilfenahme einer Standard-Software-Lösung über das Internet (onlinebasiert) gewährleistet.
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2017-01-17Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Dexamethason (ATC... (DAK-Gesundheit)
130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2017-01-09Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 28 (DAK-Gesundheit)
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 72 Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (vgl. „Angaben zu den Losen“) durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV) zu optimieren. Für die Lose 01 bis 18 soll mit einem pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden; für die Lose 19 bis 72 soll mit jeweils drei pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag …
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2016-12-22Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Formoterol (ATC... (DAK-Gesundheit)
130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabeöffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2016-12-22Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Imatinib (patentfreie... (DAK-Gesundheit)
130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabeöffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2016-11-18Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Buprenorphin (nur... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2016-11-18Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bortezomib (nur... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2016-11-18Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Mesalazin, ATC A07EC02,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-11-18Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Cinnarizin /... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-11-18Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Codein / Paracetamol,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-11-16Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Dornase alfa, ATC... (DAK-Gesundheit)
130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabeöffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2016-10-17Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Imatinib, ATC L01XE01,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-10-17Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Piribedil, ATC N04BC08,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-10-17Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-10-17Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Etoricoxib, ATC M01AH05,... (DAK-Gesundheit)
130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-10-17Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Glatirameracetat... (DAK-Gesundheit)
130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabeöffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2016-10-17Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Glatirameracetat... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-09-15Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Dalteparin, ATC B01AB04,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-09-15Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Enoxaparin, ATC B01AB05,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-09-15Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC B01AB06,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-09-15Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Reviparin, ATC B01AB08,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-09-15Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Tinzaparin, ATC B01AB10,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-09-13Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Pegfilgrastim, ATC-Code... (DAK-Gesundheit)
130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabeöffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2016-08-22Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Hydroxyzin, ATC N05BB01,... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-08-22Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Oxycodon und Naloxon,... (DAK-Gesundheit)
130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabeöffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende …
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2016-08-11Beratung und Unterstützung Posteingang/Smartfix (DAK-Gesundheit)
Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister für die Wartung- und Weiterentwicklung des Smartfix-Mandanten der DAK-Gesundheit.
Die Prozesse sollen hinsichtlich der maschinell unterstützten Klassifizierung und Indexierung von eingehenden Dokumenten, der Dokumentenbildung sowie der Vorbereitung für die Postverteilung optimiert werden.
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Insiders Technologys GmbH
2016-06-10Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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2016-06-08Durchführung von nichtqualifizierten genehmigungspflichtigen Kranken-/ Patientenfahrten der Anspruchsberechtigten... (DAK-Gesundheit)
Soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist, kann die DAK-G nach § 133 Abs. 1 SGB V Verträge mit geeigneten Einrichtungen oder Unternehmen oder zu diesem Zweck gebildeten Zusammenschlüssen von geeigneten Einrichtungen oder Unternehmen über die Durchführung von Krankentransportleistungen für einen bestimmten Zeitraum abschließen. Dabei hat sie die Qualität der Krankentransportleistung sowie die notwendige Organisation, die Beratung der …
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