Beschaffungen: Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
Eine aktive Beschaffung
Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl war in der Vergangenheit ein Käufer von bauarbeiten, baureifmachung und abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten.
In der Vergangenheit waren die Lieferanten von Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl Archaeo BW GmbH und Vogel-Bau GmbH.
Jüngste Beschaffungen durch Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
2026-04-30
Deadline 2026-06-09
Straßenbeleuchtung Neubaugebiet Breite III (Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl)
Auftragsgegenstand sind die Bauleistungen für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet Breite III. Ansicht der Beschaffung »
Auftragsgegenstand sind die Bauleistungen für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet Breite III. Ansicht der Beschaffung »
2025-12-12
Erschließungsarbeiten Neubaugebiet Breite III (Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl)
Die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl beabsichtigt die Erschließung des Baugebiets "Breite III". Ansicht der Beschaffung »
Die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl beabsichtigt die Erschließung des Baugebiets "Breite III". Ansicht der Beschaffung »
2023-08-17
Baugebiet Breite III: Archäologische Grabungen (Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl)
Nach dem Abschluss der Sondierungsgrabungen Anfang des Jahres 2023 müssen nun Rettungsgrabungen in den Erweiterungsflächen von Breite III stattfinden (zusammen 9.000 m²). Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart rechnet mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG gelten und der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG unterfallen. Die geplanten Baumaßnahmen in Breite III werden zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz … Ansicht der Beschaffung »
Nach dem Abschluss der Sondierungsgrabungen Anfang des Jahres 2023 müssen nun Rettungsgrabungen in den Erweiterungsflächen von Breite III stattfinden (zusammen 9.000 m²). Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart rechnet mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG gelten und der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG unterfallen. Die geplanten Baumaßnahmen in Breite III werden zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz … Ansicht der Beschaffung »