Beschaffungen: Jobcenter Schwalm-Eder
3 archivierte Beschaffungen
Jobcenter Schwalm-Eder war in der Vergangenheit ein Käufer von allgemeine und berufliche Bildung, erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht und betrieb einer Bildungseinrichtung.
Jüngste Beschaffungen durch Jobcenter Schwalm-Eder
2011-06-22
Maßnahmen zur Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches in den... (Jobcenter Schwalm-Eder)
Mit Hilfe der Maßnahmen soll vorrangig die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (im folgenden SGB II) in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Ansicht der Beschaffung »
Mit Hilfe der Maßnahmen soll vorrangig die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (im folgenden SGB II) in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Ansicht der Beschaffung »
2011-06-06
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung... (Jobcenter Schwalm-Eder)
Mit Hilfe der Maßnahmen soll vorrangig die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (im folgenden SGB II) in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Ansicht der Beschaffung »
Mit Hilfe der Maßnahmen soll vorrangig die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (im folgenden SGB II) in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Ansicht der Beschaffung »
2011-03-07
Leistungen zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (Jobcenter Schwalm-Eder)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem § 46 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) "Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen". Ansicht der Beschaffung »
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem § 46 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) "Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen". Ansicht der Beschaffung »