2016-09-29Bestattungsdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover (Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission)
Die Landeshauptstadt Hannover hat in ihrem Zuständigkeitsbereich gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Die sog. ordnungsrechtlichen Bestattungen sollen als anonyme Urnenbestattungen auf einem städtischen Friedhof in Hannover erfolgen, soweit nicht aufgrund einer bekannt gewordenen Verfügung des Verstorbenen andere Vorgaben gemacht werden. Bestattungen sind gem. den Anforderungen der DIN EN 15017 – Bestattungsdienstleistungen – durchzuführen.
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