2017-12-01Umbau und Neuausstattung NUK (Universitätsklinikum Bonn)
Anfang der 2000er Jahre wurde das Gebäude 021 als Erweiterungsbau der Klinik für Nuklearmedizin errichtet. Es wurde zu dieser Zeit ein PET-CT und mehrere Schilddrüsenkameras installiert. Das PET- CT aus dem Jahr 2002 soll nun gegen ein Gerät der neuesten Generation ausgetauscht werden. Dabei sollen sowohl die Untersuchungsräume als auch das Umfeld umgebaut werden. Es gibt Auflagen aus dem Strahlenschutz (Heißlabor, WC - Anlagen, Abklingraum) und dem Einbruchschutz (Austausch der Fenster). Um den PET- CT …
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2017-11-30Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Atazanavir, ATC-Code:... (Novitas BKK)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden …
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2017-11-30Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Tapentadol, ATC-Code:... (Novitas BKK)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden …
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2017-11-30Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Follitropin alfa,... (Novitas BKK)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden …
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2017-11-27Open House Rabattverträge 2017-14 – Oxycodon/Naloxon (Wirkstoffkombination, Wirkstärke: 5mg/2,5mg) (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über Oxycodon/Naloxon (Wirkstoffkombination, Wirkstärke: 5mg/2,5mg) zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem …
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2017-11-27Open-House-Originale-Rabattverträge 2017-10 – Oxycodon/Naloxon (Wirkstoffkombination, exkl. Wirkstärke: 5mg/2,5mg) (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Oxycodon/Naloxon (Wirkstoffkombination, exkl. Wirkstärke: 5mg/2,5mg) zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate …
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2017-11-23Open House Biologika Rabattverträge 2017-11 – Sarilumab (Techniker Krankenkasse)
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 und § 130c Absatz 1 SGB V zu dem Wirkstoff Sarilumab zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Kassen sicheren einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt …
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2017-11-22Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Sachsen-Anhalt)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Distigmin (ATC: N07AA03) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 …
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2017-11-22Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Sachsen-Anhalt)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AX08) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 …
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2017-11-22Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Sachsen-Anhalt)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Glatirameracetat (ATC: L03AX13 – in der Wirkstärke 40mg Glatirameracetat je Fertigspritze) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der …
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2017-11-22Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Sachsen-Anhalt)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Anagrelid (ATC: L01XX35) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 …
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2017-11-20Elektrostimulationsgeräte (AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse)
Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V aus. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, …
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2017-11-20Open House Blutzuckerteststreifen 2017-01 (Techniker Krankenkasse)
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach §130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt …
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2017-11-20Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption (Barmer Ersatzkasse)
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1.) ist den Vorgaben des …
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