2020-10-20Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten (Finanzbehörde Hamburg)
Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energiewende und Agragrwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche beliehene Fischereiaufseher statt.
Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, das aktuell hauptsächlich im Ehrenamt …
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2018-11-07Wildseuchenbekämpfung Rahmenvertrag ASP (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW)
Das MULNV beabsichtigt für die effektive Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in einer sog. „Kernzone“ oder „Hoch-Risikozone“ innerhalb eines gefährdeten Gebietes einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen für den Einsatz in NRW abzuschließen, das im Bedarfsfall von den zuständigen Kreisordnungsbehörden zur Durchführung von dort erforderlichen Maßnahmen als externer Dienstleister hinzugezogen werden kann bzw. soll.
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