Anbieter: 1 A Pharma GmbH; accord healthcare ltd.; ALIUD Pharma GmbH; Hexal AG; ratiopharm GmbH
Eine archivierte Beschaffung
1 A Pharma GmbH; accord healthcare ltd.; ALIUD Pharma GmbH; Hexal AG; ratiopharm GmbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter ALIUD PHARMA GmbH; Gilead Sciences GmbH; Hormosan Pharma GmbH; ratiopharm GmbH; TAD Pharma GmbH; Zentiva Pharma GmbH, AstraZeneca GmbH; Hexal AG; ratiopharm GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH;Hexal AG, Cipla Europe NV (Belgien); Mylan Dura GmbH (Deutschland), Kohlpharma GmbH, Medical Valley Invest AB, Puren Pharma GmbH & Co. KG; Zentiva Pharma GmbH und TAD Pharma GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter 1 A Pharma GmbH; accord healthcare ltd.; ALIUD Pharma GmbH; Hexal AG; ratiopharm GmbH erwähnt wird
2017-07-17
„Open-House-Rabattverträge 2017-08“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »