Anbieter: AGS Weckermann & Partner
4 archivierte Beschaffungen
AGS Weckermann & Partner war in der Vergangenheit ein Lieferant von dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, dienstleistungen von Ingenieurbüros und bauarbeiten.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter ecoprotec GmbH, Ingenieurbüro Dudek, Ingenieurbüro SLS und Mplus Management GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter AGS Weckermann & Partner erwähnt wird
2026-02-23
A44, SiGeKo Modul 1.2 LOS 2 (Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen)
SiGeKo Modul 1.2 LOS 2 Ansicht der Beschaffung »
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2023-08-18
A1, SiGe-Koordination für Abbruch/Neubau der Rheinbrücke Leverkusen (Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland)
A0001, Ausbau zwischen Niehl und AK Leverkusen Ansicht der Beschaffung »
A0001, Ausbau zwischen Niehl und AK Leverkusen Ansicht der Beschaffung »
2021-04-23
Rahmenvertrag 2021-2024 Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb)
Rahmenvertrag für SiGeKo-Leistungen für Baumaßnahmen des SEBD. Ansicht der Beschaffung »
Rahmenvertrag für SiGeKo-Leistungen für Baumaßnahmen des SEBD. Ansicht der Beschaffung »
2019-04-05
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – Sanierung MNR-Klinik (Universitätsklinikum Düsseldorf)
Leistungsumfang gemäß Honorarmatrix: Grundlagen der Angebotsabfrage sind die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – z. B. RAB 01, RAB 10, RAB 30, RAB 32, RAB 33 – in der jeweils gültigen Fassung. Die Beauftragung erfolgt in jährlichen Zyklen analog zur Fördermittelbereitstellung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung von weiterer Leistungen aus folgenden Zyklen (Bauabschnitten) besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle weiteren Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm … Ansicht der Beschaffung »
Leistungsumfang gemäß Honorarmatrix: Grundlagen der Angebotsabfrage sind die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – z. B. RAB 01, RAB 10, RAB 30, RAB 32, RAB 33 – in der jeweils gültigen Fassung. Die Beauftragung erfolgt in jährlichen Zyklen analog zur Fördermittelbereitstellung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung von weiterer Leistungen aus folgenden Zyklen (Bauabschnitten) besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle weiteren Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm … Ansicht der Beschaffung »