2023-04-18Freigestellte Schülerbeförderung (Stadt Zweibrücken - Zentrale Vergabestelle -)
Entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung), vergibt die Stadt Zweibrücken als zuständiger Schulwegkostenträger (im Folgenden Auftraggeber genannt), die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr zu folgenden Förderschulen in Losen:
Los 1 Schülerfahrdienst Mauritius-Schule
Los 2 Schülerfahrdienst Canada-Schule
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Arbeiter-Samariter-Bund