Anbieter: Becker Büttner Held
2 archivierte Beschaffungen
Becker Büttner Held war in der Vergangenheit ein Lieferant von dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit, dienstleistungen im juristischen Bereich und dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Becker Büttner Held erwähnt wird
2013-12-13
Rahmenvertrag über die juristische Beratung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und... (Forschungszentrum Jülich GmbH)
Rahmenvertrag über die juristische Beratung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in den Bereichen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Weiterentwicklung des Energiemarktdesigns und Ausarbeitung des Klimaschutzplanes. Zeitrahmen: 1.3.2014 - 31.12.2015 plus optional Verlängerung um 12 Monate. Ansicht der Beschaffung »
Rahmenvertrag über die juristische Beratung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in den Bereichen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Weiterentwicklung des Energiemarktdesigns und Ausarbeitung des Klimaschutzplanes. Zeitrahmen: 1.3.2014 - 31.12.2015 plus optional Verlängerung um 12 Monate. Ansicht der Beschaffung »
2012-03-19
"Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG (Vorhaben III des EEG-Erfahrungsberichts)“ (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU))
Das Vorhaben soll das EEG instrumentell und rechtlich untersuchen und Hinweise zur Bewertung und Weiterentwicklung des EEG geben. Maßstab der Bewertung bilden die in § 1 EEG verankerten Ziele des EEG. Die Erkenntnisse sollen in die Vorbereitung des EEG-Erfahrungsberichts bzw. der EEG-Monitoringberichte einfließen und hierbei auch alle rechtlichen Fragen abdecken, die nicht in den anderen Vorhaben untersucht werden. Soweit sich im Projektverlauf zeigen sollte, dass es sinnvoll ist, einzelne Änderungen im … Ansicht der Beschaffung »
Das Vorhaben soll das EEG instrumentell und rechtlich untersuchen und Hinweise zur Bewertung und Weiterentwicklung des EEG geben. Maßstab der Bewertung bilden die in § 1 EEG verankerten Ziele des EEG. Die Erkenntnisse sollen in die Vorbereitung des EEG-Erfahrungsberichts bzw. der EEG-Monitoringberichte einfließen und hierbei auch alle rechtlichen Fragen abdecken, die nicht in den anderen Vorhaben untersucht werden. Soweit sich im Projektverlauf zeigen sollte, dass es sinnvoll ist, einzelne Änderungen im … Ansicht der Beschaffung »