Anbieter: betapharm Arzneimittel GmbH, Glenmark Arzneimittel GmbH, ratiopharm GmbH, TAD Pharma GmbH
2 archivierte Beschaffungen
betapharm Arzneimittel GmbH, Glenmark Arzneimittel GmbH, ratiopharm GmbH, TAD Pharma GmbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter AbZ-Pharma GmbH, Actavis Deutschland GmbH & Co. KG, 1 A Pharma GmbH; AbZ-Pharma GmbH; ALIUD PHARMA GmbH; betapharm Arzneimittel GmbH; Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG; Hexal A, 1 A Pharma GmbH; betapharm Arzneimittel GmbH; Hexal AG, 1 A Pharma GmbH; Glenmark Arzneimittel GmbH; Hexal AG, 1 A Pharma GmbH, HEXAL AG, 1A Pharma GmbH, ALIUD PHARMA GmbH, AbZ-Pharma GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH, Heumann Pharma GmbH & Co. Generika KG, HEXAL AG, AAA-Pharma GmbH und ALIUD Pharma GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter betapharm Arzneimittel GmbH, Glenmark Arzneimittel GmbH, ratiopharm GmbH, TAD Pharma GmbH erwähnt wird
2014-11-27
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (GWQ ServicePlus AG)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, ein europaweites, offenes Vergabeverfahren zu Präparaten mit den Wirkstoffen Aripiprazol und Celecoxib mi Vertragsstart zum 1.7.2015 durchzuführen. Für den Zeitraum bis zum 30.6.2015 beabsichtigt die GWQ ServicePlus AG, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu diesen Wirkstoffen zu schließen. Bis zum Start exklusiver Verträge stehen diese Übergangsvereinbarungen allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen, letztmalig jedoch aufgrund der Fristen … Ansicht der Beschaffung »
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, ein europaweites, offenes Vergabeverfahren zu Präparaten mit den Wirkstoffen Aripiprazol und Celecoxib mi Vertragsstart zum 1.7.2015 durchzuführen. Für den Zeitraum bis zum 30.6.2015 beabsichtigt die GWQ ServicePlus AG, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu diesen Wirkstoffen zu schließen. Bis zum Start exklusiver Verträge stehen diese Übergangsvereinbarungen allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen, letztmalig jedoch aufgrund der Fristen … Ansicht der Beschaffung »
2014-11-25
„Open-House-Rabattverträge 2014-08“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt … Ansicht der Beschaffung »