Anbieter: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus HEXAL AG, 1 A Pharma GmbH)
7 archivierte Beschaffungen
BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus HEXAL AG, 1 A Pharma GmbH) war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter Aristo Pharma GmbH, BG TEVA ratiopharm GbR (bestehend aus AbZ-Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, TEVA GmbH), Betapharm Arzneimittel GmbH, Neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Basics GmbH, BG Heumann / Heunet GbR (bestehend aus Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, Heunet Pharma GmbH), Bluefish Pharma GmbH, Glenmark Arzneimittel GmbH und Micro Labs GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus HEXAL AG, 1 A Pharma GmbH) erwähnt wird
2022-08-31
Ersatzkassen-Generika Nr. 11 (Techniker Krankenkasse (TK))
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten, frühestens ab dem 01.07.2023. Das Ende ist einheitlich der 30. Juni 2025. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige … Ansicht der Beschaffung »
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten, frühestens ab dem 01.07.2023. Das Ende ist einheitlich der 30. Juni 2025. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige … Ansicht der Beschaffung »
2022-02-22
Generika-2022-Ersatzkassen (TK) (Techniker Krankenkasse (TK))
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten, frühestens ab dem 01.01.2023. Das Ende ist einheitlich der 31. Dezember 2024. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten, frühestens ab dem 01.01.2023. Das Ende ist einheitlich der 31. Dezember 2024. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
2021-09-24
Generika 2021-01 (Techniker Krankenkasse (TK))
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten in der Regel ab dem 01.07.2022. Das Ende ist grundsätzlich der 30. Juni 2024. Ggf. abweichende (kassenindividuelle) Start- bzw. Endzeitpunkte können den Angaben bei den einzelnen Losen entnommen werden. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der … Ansicht der Beschaffung »
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten in der Regel ab dem 01.07.2022. Das Ende ist grundsätzlich der 30. Juni 2024. Ggf. abweichende (kassenindividuelle) Start- bzw. Endzeitpunkte können den Angaben bei den einzelnen Losen entnommen werden. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der … Ansicht der Beschaffung »
2021-03-11
Generika-2021-Ersatzkassen (TK 2) (Techniker Krankenkasse)
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 27 Monaten grundsätzlich frühestens ab dem 1.1.2022. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 27 Monaten grundsätzlich frühestens ab dem 1.1.2022. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
2021-01-07
Generika-2021-Ersatzkassen (TK) (Techniker Krankenkasse)
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten grundsätzlich frühestens ab dem 1.10.2021. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten grundsätzlich frühestens ab dem 1.10.2021. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
2020-09-09
Generika 2020-03 (Techniker Krankenkasse)
Gegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für bis zu 24 Monaten, grds. frühestens ab dem 1.7.2021 (s. Angaben d. Laufzeiten bei den jeweiligen Losen). Die Rabattverträge beziehen sich jew. auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Rabattlaufzeit zu Lasten der TK und, soweit am jew. Los beteiligt, der hkk u. HEK an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für bis zu 24 Monaten, grds. frühestens ab dem 1.7.2021 (s. Angaben d. Laufzeiten bei den jeweiligen Losen). Die Rabattverträge beziehen sich jew. auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Rabattlaufzeit zu Lasten der TK und, soweit am jew. Los beteiligt, der hkk u. HEK an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
2020-03-13
Generika-2020-Ersatzkassen (TK) (Techniker Krankenkasse)
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 26 Monaten grundsätzlich frühestens ab dem 1.1.2021. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von bis zu 26 Monaten grundsätzlich frühestens ab dem 1.1.2021. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »