2019-09-04   Generika 2019-03 (Techniker Krankenkasse)
Gegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für bis zu 24 Monaten, frühestens ab dem 1.7.2020 (s. Angaben d. Laufzeiten bei den jeweiligen Fachlosen). Die Rabattverträge beziehen sich jew. auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Rabattlaufzeit zu Lasten der TK und, soweit am jew. Los beteiligt, der hkk u. HEK an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden grundsätzlich ausschließlich … Ansicht der Beschaffung »