2019-12-13   Deichunterhaltung Grasmahd – Hutung 2020-2022 (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz)
Zur Unterhaltung der Deiche gehört gemäß § 56 Abs. 2 ThürWG insbesondere die regelmäßige Pflege der Grasnarbe, die Kontrolle auf Schadstellen und deren Beseitigung sowie die Bekämpfung von Schädlingen. Zur Erhaltung einer dauerhaft dichten Grasnarbe bei guter Bodenverdichtung soll mit Verweis auf § 58 Abs. 1 S. 4 ThürWG die Deichpflege grundsätzlich durch das flächenbezogen verträgliche Weiden von Schafen erfolgen. Unter Berücksichtigung des Erhalts einer gleichmäßigen Grasnarbe und der Beseitigung von … Ansicht der Beschaffung »