Anbieter: Keine Bekanntgabe gemäß § 23 S. 2 VOL/A – EG

Eine archivierte Beschaffung

Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Keine Bekanntgabe gemäß § 23 S. 2 VOL/A – EG erwähnt wird

2016-02-09   Lebensmittel und Getränke (KfW)
Belieferung aller drei Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin mit verschiedenen Lebensmitteln und Getränken ab Mitte des 2. Quartals 2016. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der Mitarbeiter der KfW (Kasino) sowie zur Deckung des Bedarfs bei besonderen Anlässen. Allein in dem Kasino der KfW an ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main werden täglich etwa 2 000 Mitarbeiter verpflegt. Die KfW legt bei der Beschaffung besonderen Wert auf eine nachhaltige Erzeugung und Herstellung … Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten: Keine Bekanntgabe gemäß § 23 S. 2 VOL/A – EG