Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung des Zahlungsprozesses für Hotelkosten sowie die Prüfung und bei Bedarf Korrektur von Hotelbelegehinsichtlich nach fiskalischen sowie vertraglich definierten Kriterien. Diese Dienstleistung wird in der Regel nur in Verbindung mit der Nutzung eines web-basierten Hotelbuchungsportals angeboten. Die Dienstleistung in Verbindung mit der Nutzung des Hotelportals ist im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Es handelt sich um eine Erstvergabe. Der Bedarf entsteht durch die Einführung eines zentralen Zahlungsmittels für Dienstreisen in der BWI. Das Zahlungsmittel wird vom Bund für alle Bedarfsträger vorgegeben. Es handelt sich dabei um die Kreditkarten von AirPlus. Da die BWI zukünftig die Zahlung aller Reisemittel über den s.g. AirPlus Company Account abwickelt, muss auch die Abrechnung mit den Hotel über den AirPlus Company Account erfolgen. Für den Bezahlprozess von Hotelkosten und Prüfung der Hotelrechungen wird ein externer Anbieter beauftragt. Dieser stellt zur Buchung der Hotels ein web-basiertes Verfahren zur Verfügung. Das Verfahren wird als direkte Schnittstelle an das vorhandene TMS4BWI (Systembetreiber ifao) angebunden. Der Abrechnungsprozess der Hotelkosten inkl. Prüfung der Hotelrechnungen erfolgt für über den Auftragnehmer online oder telefonisch gebuchte Hotels.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Geschäftsreisen
Referenznummer: 1514-NR-Dienstleister Hotelabrechnung
Kurze Beschreibung:
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung des Zahlungsprozesses für Hotelkosten sowie die Prüfung und bei Bedarf Korrektur von Hotelbelegehinsichtlich nach fiskalischen sowie vertraglich definierten Kriterien. Diese Dienstleistung wird in der Regel nur in Verbindung mit der Nutzung eines web-basierten Hotelbuchungsportals angeboten. Die Dienstleistung in Verbindung mit der Nutzung des Hotelportals ist im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Es handelt sich um eine Erstvergabe. Der Bedarf entsteht durch die Einführung eines zentralen Zahlungsmittels für Dienstreisen in der BWI. Das Zahlungsmittel wird vom Bund für alle Bedarfsträger vorgegeben. Es handelt sich dabei um die Kreditkarten von AirPlus. Da die BWI zukünftig die Zahlung aller Reisemittel über den s.g. AirPlus Company Account abwickelt, muss auch die Abrechnung mit den Hotel über den AirPlus Company Account erfolgen.
Für den Bezahlprozess von Hotelkosten und Prüfung der Hotelrechungen wird ein externer Anbieter beauftragt. Dieser stellt zur Buchung der Hotels ein web-basiertes Verfahren zur Verfügung. Das Verfahren wird als direkte Schnittstelle an das vorhandene TMS4BWI (Systembetreiber ifao) angebunden. Der Abrechnungsprozess der Hotelkosten inkl. Prüfung der Hotelrechnungen erfolgt für über den Auftragnehmer online oder telefonisch gebuchte Hotels.
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung des Zahlungsprozesses für Hotelkosten sowie die Prüfung und bei Bedarf Korrektur von Hotelbelegehinsichtlich nach fiskalischen sowie vertraglich definierten Kriterien. Diese Dienstleistung wird in der Regel nur in Verbindung mit der Nutzung eines web-basierten Hotelbuchungsportals angeboten. Die Dienstleistung in Verbindung mit der Nutzung des Hotelportals ist im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Es handelt sich um eine Erstvergabe. Der Bedarf entsteht durch die Einführung eines zentralen Zahlungsmittels für Dienstreisen in der BWI. Das Zahlungsmittel wird vom Bund für alle Bedarfsträger vorgegeben. Es handelt sich dabei um die Kreditkarten von AirPlus. Da die BWI zukünftig die Zahlung aller Reisemittel über den s.g. AirPlus Company Account abwickelt, muss auch die Abrechnung mit den Hotel über den AirPlus Company Account erfolgen.
Für den Bezahlprozess von Hotelkosten und Prüfung der Hotelrechungen wird ein externer Anbieter beauftragt. Dieser stellt zur Buchung der Hotels ein web-basiertes Verfahren zur Verfügung. Das Verfahren wird als direkte Schnittstelle an das vorhandene TMS4BWI (Systembetreiber ifao) angebunden. Der Abrechnungsprozess der Hotelkosten inkl. Prüfung der Hotelrechnungen erfolgt für über den Auftragnehmer online oder telefonisch gebuchte Hotels.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Geschäftsreisen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für Geschäftsreisen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-24 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 080-241854
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung des Zahlungsprozesses für Hotelkosten sowie die Prüfung und bei Bedarf Korrektur von Hotelbelegehinsichtlich nach fiskalischen sowie vertraglich definierten Kriterien. Diese Dienstleistung wird in der Regel nur in Verbindung mit der Nutzung eines web-basierten Hotelbuchungsportals angeboten. Die Dienstleistung in Verbindung mit der Nutzung des Hotelportals ist im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung des Zahlungsprozesses für Hotelkosten sowie die Prüfung und bei Bedarf Korrektur von Hotelbelegehinsichtlich nach fiskalischen sowie vertraglich definierten Kriterien. Diese Dienstleistung wird in der Regel nur in Verbindung mit der Nutzung eines web-basierten Hotelbuchungsportals angeboten. Die Dienstleistung in Verbindung mit der Nutzung des Hotelportals ist im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Es handelt sich um eine Erstvergabe. Der Bedarf entsteht durch die Einführung eines zentralen Zahlungsmittels für Dienstreisen in der BWI. Das Zahlungsmittel wird vom Bund für alle Bedarfsträger vorgegeben. Es handelt sich dabei um die Kreditkarten von AirPlus. Da die BWI zukünftig die Zahlung aller Reisemittel über den s.g. AirPlus Company Account abwickelt, muss auch die Abrechnung mit den Hotel über den AirPlus Company Account erfolgen.
Es handelt sich um eine Erstvergabe. Der Bedarf entsteht durch die Einführung eines zentralen Zahlungsmittels für Dienstreisen in der BWI. Das Zahlungsmittel wird vom Bund für alle Bedarfsträger vorgegeben. Es handelt sich dabei um die Kreditkarten von AirPlus. Da die BWI zukünftig die Zahlung aller Reisemittel über den s.g. AirPlus Company Account abwickelt, muss auch die Abrechnung mit den Hotel über den AirPlus Company Account erfolgen.
Für den Bezahlprozess von Hotelkosten und Prüfung der Hotelrechungen wird ein externer Anbieter beauftragt. Dieser stellt zur Buchung der Hotels ein web-basiertes Verfahren zur Verfügung. Das Verfahren wird als direkte Schnittstelle an das vorhandene TMS4BWI (Systembetreiber ifao) angebunden. Der Abrechnungsprozess der Hotelkosten inkl. Prüfung der Hotelrechnungen erfolgt für über den Auftragnehmer online oder telefonisch gebuchte Hotels.
Für den Bezahlprozess von Hotelkosten und Prüfung der Hotelrechungen wird ein externer Anbieter beauftragt. Dieser stellt zur Buchung der Hotels ein web-basiertes Verfahren zur Verfügung. Das Verfahren wird als direkte Schnittstelle an das vorhandene TMS4BWI (Systembetreiber ifao) angebunden. Der Abrechnungsprozess der Hotelkosten inkl. Prüfung der Hotelrechnungen erfolgt für über den Auftragnehmer online oder telefonisch gebuchte Hotels.
Der Leistungsgegenstand setzt sich aus zwei Leistungsbestandteilen zusammen, die jedoch untrennbar miteinander verbunden sind. Der Leistungsumfang umfasst
1.die Bereitsstellung einer Software im Software-as-a-Service (SaaS)-Modell (einschließlich des hierfür benötigten Speicherplatzes) zur Online-Buchung von Hotels über ein Onlineportal sowie die Bereitsstellung einer Buchungshotline für telefonische Buchungen von Hotels, die nicht im vorgenannten Onlineportal buchbar sind. Die Software soll als direkte Schnittstelle an das vorhandene Onlinebuchungssystem ( derzeit cytric von ifao) angebunden werden.
1.die Bereitsstellung einer Software im Software-as-a-Service (SaaS)-Modell (einschließlich des hierfür benötigten Speicherplatzes) zur Online-Buchung von Hotels über ein Onlineportal sowie die Bereitsstellung einer Buchungshotline für telefonische Buchungen von Hotels, die nicht im vorgenannten Onlineportal buchbar sind. Die Software soll als direkte Schnittstelle an das vorhandene Onlinebuchungssystem ( derzeit cytric von ifao) angebunden werden.
2. die Abwicklung der Prozesse zur Bezahlung von Hotelkosten über eine AirPlus Company Card, sowie die Prüfung und ggf. Korrektur von Hotelrechungen für entweder online oder über die Buchungshotline gebuchte Hotels.
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag wird einmal (12 Monate) verlängert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BWI GmbH
Public Sourcing
Karl-Legien-Str.192
53117 Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: entfällt
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 080-241854 (2023-04-19)
Ergänzende Angaben (2023-05-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Leistungsgegenstand setzt sich aus zwei Leistungsbestandteilen zusammen, die jedoch untrennbar miteinander verbunden sind. Der Leistungsumfang umfasst 1.die Bereitsstellung einer Software im Software-as-a-Service (SaaS)-Modell (einschließlich des hierfür benötigten Speicherplatzes) zur Online-Buchung von Hotels über ein Onlineportal sowie die Bereitsstellung einer Buchungshotline für telefonische Buchungen von Hotels, die nicht im vorgenannten Onlineportal buchbar sind. Die Software soll als direkte Schnittstelle an das vorhandene Onlinebuchungssystem ( derzeit cytric von ifao) angebunden werden. 2. die Abwicklung der Prozesse zur Bezahlung von Hotelkosten über eine AirPlus Company Card, sowie die Prüfung und ggf. Korrektur von Hotelrechungen für entweder online oder über die Buchungshotline gebuchte Hotels.
Der Leistungsgegenstand setzt sich aus zwei Leistungsbestandteilen zusammen, die jedoch untrennbar miteinander verbunden sind. Der Leistungsumfang umfasst 1.die Bereitsstellung einer Software im Software-as-a-Service (SaaS)-Modell (einschließlich des hierfür benötigten Speicherplatzes) zur Online-Buchung von Hotels über ein Onlineportal sowie die Bereitsstellung einer Buchungshotline für telefonische Buchungen von Hotels, die nicht im vorgenannten Onlineportal buchbar sind. Die Software soll als direkte Schnittstelle an das vorhandene Onlinebuchungssystem ( derzeit cytric von ifao) angebunden werden. 2. die Abwicklung der Prozesse zur Bezahlung von Hotelkosten über eine AirPlus Company Card, sowie die Prüfung und ggf. Korrektur von Hotelrechungen für entweder online oder über die Buchungshotline gebuchte Hotels.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-12 📅
Name: Corporate Rates Club (TourisMarketing Service GmbH)
Postanschrift: Zur Schwedenschanze 2
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 038313676676📞
E-Mail: sbuettner@crc.ag📧
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 115-361639 (2023-06-12)