Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mail Adresse unter Angabe des Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1)) anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail Eingang ist umgehend zu bestätigen. Eine Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung. Fragen zur Vergabe werden bis spätestens 12.8.2011 ausschließlich schriftlich per E-Mail (Ziffer I.1)) entgegen genommen und beantwortet. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.