Errichtung eines Gemeindewerkes mit einem Kooperationspartner
Die Gemeinde Wachtberg beabsichtigt, im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes Gemeindewerke in privater Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG zu gründen. An der Gemeindewerke-Gesellschaft soll ein strategischer Partner mit (bis zu) 49 % beteiligt werden. Die Gemeindewerke-Gesellschaft soll die derzeit durch eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) wahrgenommenen Aufgaben der Wasserversorgung übernehmen. Außerdem soll die Gemeindewerke-Gesellschaft die Straßenbeleuchtung durchführen und das Geschäftsfeld Stromvertrieb übernehmen. Die Gemeinde Wachtberg beabsichtigt, über die Auswahl des strategischen Partners und die Vergabe der Konzession für den Betrieb des Stromnetzes im Sinne des § 46 EnWG einheitlich zu entscheiden. Das Auslaufen der Stromkonzession zum 31.12.2012 ist am 23.12.2010 im Bundesanzeiger (Nummer 195, Seite 4305) bekanntgegeben worden.
Optional soll die Gemeindewerke-Gesellschaft auch weitere wirtschaftliche Betätigungen, die bisher als freiwillige Aufgaben von der Gemeinde wahrgenommen werden - wie z.B. den Betrieb eines Hallenbades - übernehmen. Die Gemeinde Wachtberg ist auch daran interessiert, dass die Gemeindewerke-Gesellschaft im Bereich der dezentralen und umweltschonenden Erzeugung regenerativer Energien tätig wird.
Der strategische Partner soll.
a) voraussichtlich mit Wirkung zum 1.7.2012 in die Gemeindewerke-Gesellschaft durch Bareinlage gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils (Kapitalerhöhung) oder durch Erwerb eines Geschäftsanteils von der Gemeinde Wachtberg eintreten;
b) für den Fall der Übernahme der Stromkonzession durch Bareinlage in die Gesellschaft oder Darlehenshingabe Mittel zur Verfügung stellen, mit denen der Eigenkapitalanteil der Finanzierung des Erwerbs der Stromnetze vom bisherigen Betreiber bestritten werden kann;
c) ab 1.1.2012 die Betriebsführung des Wasserwerks übernehmen und;
d) optional weitere Dienstleistungen im Bereich der technischen und kaufmännischen Verwaltung übernehmen.
Für den Fall der Übernahme des Stromnetzbetriebes durch die Gemeindewerke-Gesellschaft kann sich die Gemeinde sowohl ein Verpachtungsmodell (Verpachtung der übernommenen Netze an einen Netzbetreiber) als auch eine Betriebsführungslösung (Einschaltung des strategischen Partners als Betriebsführer der Netze) vorstellen.
Es wird ein Energieversorgungsunternehmen gesucht, das Kompetenz und Erfahrung in allen Wertschöpfungsstufen der Energie- und Wasserversorgung aufweisen kann und insbesondere Erfahrungen im Bereich eines effizienten Netzbetriebs und des Regulierungsmanagements mitbringt.
Die Gemeinde Wachtberg bittet interessierte Energieversorgungsunternehmen um Abgabe ihres Teilnahmeantrags. Die interessierten Unternehmen bekunden mit ihrem Teilnahmeantrag, dass sie:
— sich mit (bis zu) 49 Prozent an einer Gemeindewerke-Gesellschaft der Gemeinde Wachtberg beteiligen wollen,
— die Betriebsführung der Wasserversorgung in der Gemeinde und weitere technische und kaufmännische Betriebsführungsaufgaben für die Gesellschaft, ggf. einschließlich der Betriebsführung der Stromnetze, übernehmen wollen und,
— bei Erteilung der Stromkonzession an die Gemeindewerke-Gesellschaft durch Bareinlage und/oder Gesellschafterdarlehen einen Beitrag zur Finanzierung des Netzerwerbs leisten.
Die Gemeinde Wachtberg behält sich ausdrücklich vor, eine Vergabeentscheidung nur zum Abschluss der Stromkonzession zu treffen und die Gründung der Gemeindewerke-Gesellschaft nicht weiter zu verfolgen bzw. nur Teilbereiche auf die Gemeindewerke-Gesellschaft zu übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-07-21
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Auftragsbekanntmachung
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2011-07-31
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Ergänzende Angaben
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2013-02-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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