Fortentwicklung des EEG-Ausgleichsmechanismus
Durch die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) aus dem Jahre 2009 wurde die bisherige physikalische Wälzung des EEG-Stroms an die Vertriebe zum 1.1.2010 abgeschafft und durch eine rein finanzielle Kostenwälzung ersetzt. Der EEG-Strom wird weiterhin vom Anlagenbetreiber über die Verteilnetzbetreiber an die Übertragungsnetzbetreiber geliefert. Diese vermarkten die gesamte EEG-Strommenge ausschließlich und täglich am Spotmarkt der Strombörse, wobei zwischen Vermarktern und Anlagenbetreibern keine Optimierung der Einspeisung stattfindet. Prognosefehler werden, soweit wie möglich, am Intraday-Markt ausgeglichen. Die Differenz aus den Einnahmen und Ausgaben der ÜNB im Rahmen der EEG-Wälzung wird als EEG-Umlage an die Stromvertriebe gewälzt. Auf diese Weise entsteht eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage. Diese Neuregelung der EEG-Wälzung im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2009 hatte folgende Ziele:
— Die Risiken der Stromvertriebe, die sich insbesondere aus schwankenden Mengen innerhalb der rollierenden physikalischen Wälzung ergaben, sollten eliminiert werden,
— Durch umfangreiche Veröffentlichungspflichten für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sollte die Transparenz im Rahmen der EEG-Wälzung gesteigert werden,
— Durch den Wegfall der Bandherstellung durch die ÜNB sollten die Kosten des EEG-Managements erheblich reduziert werden.
Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass diese Ziele weitgehend erreicht wurden. Allerdings wird der neue Wälzungsmechanismus erst seit relativ kurzer Zeit praktiziert, so dass zunächst weitere Erfahrungen gesammelt werden sollten. Die Bundesnetzagentur wird bis zum 31.12.2011 einen Evaluierungsbericht zur Verordnung vorlegen, der Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung enthalten wird. Gleichzeitig wird mit dem EEG 2012 die Verordnungsermächtigung für die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) an einigen Stellen erweitert, um eine spätere Weiterentwicklung der AusglMechV in Richtung einer ökonomisch optimierten Vermarktung zu vereinfachen.
Mit dem Vorhaben soll der Ausgleichsmechanismus des EEG konzeptionell und rechtlich weiter entwickelt werden. Insbesondere sollen dazu folgende Punkte betrachtet werden:
— Untersuchung von Optionen zur Weiterentwicklung des Ausgleichsmechanismus unter Beibehaltung der Akteursstruktur,
— Untersuchung der Auswirkungen einer Drittvergabe der Vermarktungstätigkeit,
— Untersuchung der grünen Eigenschaft des EEG-Stromes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-10-13
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Auftragsbekanntmachung
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2012-01-31
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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