Gründung Stadtwerke Mettmann unter Beteiligung eines privaten Kooperationspartners
Aus Anlass des Auslaufens der Konzessionsverträge Gas und Strom/Straßenbeleuchtung zeitgleich zum 30.6.2011 beabsichtigt die Stadt Mettmann (Nordrhein-Westfalen), ein Stadtwerk in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. zu gründen. Gesucht wird ein strategischer Partner, der sich mit 49,9 % gesellschaftsrechtlich an der Stadtwerke GmbH & Co. KG/Komplementär GmbH (nachfolgend "Stadtwerk") beteiligt. Aufgabe des strategischen Partners ist die umfängliche Mitwirkung beim Aufbau sowie die Durchführung des Betriebs des Stadtwerks einschließlich der federführenden Mitwirkung bei der Entflechtung/Einbindung und Übernahme des Gas- und Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtung von den bisherigen Inhabern.
Nach Entflechtung/Einbindung und Erwerb des Gas- und Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtung soll das Stadtwerk Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nrn. 4 und 7 EnWG werden. Von Beginn an soll das Stadtwerk zugleich die Geschäftsfelder Strom- und Gasvertrieb zur Aufgabe haben. In Abhängigkeit von der Größenordnung des Partners im Hinblick auf die Anzahl seiner Strom- und Gas-Zähler sowie seiner Rechtsstellung im Rahmen der Kooperation kann es unter Beachtung der §§ 7, 8 EnWG erforderlich sein, dass die Funktionsbereiche Netze und Vertrieb in rechtlich voneinander getrennten Organisationsformen zu führen sind. Perspektivisch ist das Stadtwerk auf weitere Aufgabenwahrnehmungen im Bereich der infrastrukturellen örtlichen Daseinsvorsorge (z.B. Energieerzeugung, Abwasser, Telekommunikation) ausgerichtet. In diesem Zusammenhang können Potentiale im Rahmen des steuerlichen Querverbundes (Bäderbetrieb) ausgenutzt werden.
Die mit dem Kooperationspartner zu schließenden Verträge zur Betriebsführung (technisch und wirtschaftlich) in den Bereichen der Netzbetriebe Strom, Gas und der Straßenbeleuchtung sollen eine Laufzeit von 7 Jahren inklusive einer Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr aufweisen. Die Betriebsführungsverträge sollen auch die Verpflichtung zur Entwicklung eines Konzepts für den Aufbau und die Durchführung der Netzbetriebe mit überwiegend eigenen Personal- und Sachkapazitäten der Stadtwerke am Ende der siebenjährigen Betriebsführungszeit enthalten.
Der weiterhin mit dem Kooperationspartner zu schließende Betriebsführungsvertrag zur Durchführung des Energievertriebs Strom und Gas (mit den wesentlichen Funktionsbereichen Vertrieb Haushalt und Kleingewerbe, Key Account Management, Energiebeschaffung/Portfoliomanagement, Vertriebssteuerung, Marketing, Services) soll gleichfalls für eine Laufzeit von sieben Jahren mit jeweils einjähriger Verlängerungsoption und der Verpflichtung zum Aufbau des Vertriebs mit überwiegend eigenen Kapazitäten der Stadtwerke nach Ablauf der sieben Jahre vereinbart werden.
Zieltermin für den Beginn der Kooperation sowie für den Beginn der oben bezeichneten Betriebsführungsverträge Netzbetriebe und Energievertrieb soll der 1.1.2012 sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, über die Auswahl des Kooperationspartners und die Erteilung der Konzessionen Strom und Gas einheitlich zu entscheiden. Die Bekanntmachungen zur Vergabe der Konzessionen nach § 46 Abs. 3 EnWG erfolgten durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 25.6.2009.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-05-09
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Auftragsbekanntmachung
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