Aus Anlass des Auslaufens der Konzessionsverträge Gas und Strom/Straßenbeleuchtung zeitgleich zum 30.6.2011 beabsichtigt die Stadt Mettmann (Nordrhein-Westfalen), ein Stadtwerk in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. zu gründen. Gesucht wird ein strategischer Partner, der sich mit 49,9 % gesellschaftsrechtlich an der Stadtwerke GmbH & Co. KG/Komplementär GmbH (nachfolgend "Stadtwerk") beteiligt. Aufgabe des strategischen Partners ist die umfängliche Mitwirkung beim Aufbau sowie die Durchführung des Betriebs des Stadtwerks einschließlich der federführenden Mitwirkung bei der Entflechtung/Einbindung und Übernahme des Gas- und Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtung von den bisherigen Inhabern. Nach Entflechtung/Einbindung und Erwerb des Gas- und Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtung soll das Stadtwerk Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nrn. 4 und 7 EnWG werden. Von Beginn an soll das Stadtwerk zugleich die Geschäftsfelder Strom- und Gasvertrieb zur Aufgabe haben. In Abhängigkeit von der Größenordnung des Partners im Hinblick auf die Anzahl seiner Strom- und Gas-Zähler sowie seiner Rechtsstellung im Rahmen der Kooperation kann es unter Beachtung der §§ 7, 8 EnWG erforderlich sein, dass die Funktionsbereiche Netze und Vertrieb in rechtlich voneinander getrennten Organisationsformen zu führen sind. Perspektivisch ist das Stadtwerk auf weitere Aufgabenwahrnehmungen im Bereich der infrastrukturellen örtlichen Daseinsvorsorge (z.B. Energieerzeugung, Abwasser, Telekommunikation) ausgerichtet. In diesem Zusammenhang können Potentiale im Rahmen des steuerlichen Querverbundes (Bäderbetrieb) ausgenutzt werden. Die mit dem Kooperationspartner zu schließenden Verträge zur Betriebsführung (technisch und wirtschaftlich) in den Bereichen der Netzbetriebe Strom, Gas und der Straßenbeleuchtung sollen eine Laufzeit von 7 Jahren inklusive einer Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr aufweisen. Die Betriebsführungsverträge sollen auch die Verpflichtung zur Entwicklung eines Konzepts für den Aufbau und die Durchführung der Netzbetriebe mit überwiegend eigenen Personal- und Sachkapazitäten der Stadtwerke am Ende der siebenjährigen Betriebsführungszeit enthalten. Der weiterhin mit dem Kooperationspartner zu schließende Betriebsführungsvertrag zur Durchführung des Energievertriebs Strom und Gas (mit den wesentlichen Funktionsbereichen Vertrieb Haushalt und Kleingewerbe, Key Account Management, Energiebeschaffung/Portfoliomanagement, Vertriebssteuerung, Marketing, Services) soll gleichfalls für eine Laufzeit von sieben Jahren mit jeweils einjähriger Verlängerungsoption und der Verpflichtung zum Aufbau des Vertriebs mit überwiegend eigenen Kapazitäten der Stadtwerke nach Ablauf der sieben Jahre vereinbart werden. Zieltermin für den Beginn der Kooperation sowie für den Beginn der oben bezeichneten Betriebsführungsverträge Netzbetriebe und Energievertrieb soll der 1.1.2012 sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, über die Auswahl des Kooperationspartners und die Erteilung der Konzessionen Strom und Gas einheitlich zu entscheiden. Die Bekanntmachungen zur Vergabe der Konzessionen nach § 46 Abs. 3 EnWG erfolgten durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 25.6.2009.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-09.
Auftragsbekanntmachung (2011-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Menge oder Umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Neanderstr. 85
Postleitzahl: 40822
Postort: Mettmann
Kontakt
Internetadresse: http://www.mettmann.de🌏
1) Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Diese Vorschrift des § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Kooperation an einem Stadtwerke-Unternehmen, bei denen bestimmte Merkmale des Dienstleistungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Dienstleistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Dienstleistungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur der Dienstleistung liegen, objektiv nicht möglich ist,
2) Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle: Bird&Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A),
3) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original sowie in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen.Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle: Bird&Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) abgefordert werden können,
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse (stadtwerke.mettmann@twobirds.com) zu richten,
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt,
6) Es wird darauf hingewiesen, dass vor Abschluss des Vergabeverfahrens ggf. aufsichtsrechtliche Anzeigen und/oder Genehmigungsverfahren und/oder Abstimmungen (z.B. Kommunalaufsicht, Kartellbehörden, Energieaufsicht) durchgeführt werden müssen.
1) Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Diese Vorschrift des § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Kooperation an einem Stadtwerke-Unternehmen, bei denen bestimmte Merkmale des Dienstleistungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Dienstleistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Dienstleistungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur der Dienstleistung liegen, objektiv nicht möglich ist,
2) Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle: Bird&Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A),
3) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original sowie in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen.Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle: Bird&Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) abgefordert werden können,
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse (stadtwerke.mettmann@twobirds.com) zu richten,
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt,
6) Es wird darauf hingewiesen, dass vor Abschluss des Vergabeverfahrens ggf. aufsichtsrechtliche Anzeigen und/oder Genehmigungsverfahren und/oder Abstimmungen (z.B. Kommunalaufsicht, Kartellbehörden, Energieaufsicht) durchgeführt werden müssen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aus Anlass des Auslaufens der Konzessionsverträge Gas und Strom/Straßenbeleuchtung zeitgleich zum 30.6.2011 beabsichtigt die Stadt Mettmann (Nordrhein-Westfalen), ein Stadtwerk in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. zu gründen. Gesucht wird ein strategischer Partner, der sich mit 49,9 % gesellschaftsrechtlich an der Stadtwerke GmbH & Co. KG/Komplementär GmbH (nachfolgend "Stadtwerk") beteiligt. Aufgabe des strategischen Partners ist die umfängliche Mitwirkung beim Aufbau sowie die Durchführung des Betriebs des Stadtwerks einschließlich der federführenden Mitwirkung bei der Entflechtung/Einbindung und Übernahme des Gas- und Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtung von den bisherigen Inhabern.
Aus Anlass des Auslaufens der Konzessionsverträge Gas und Strom/Straßenbeleuchtung zeitgleich zum 30.6.2011 beabsichtigt die Stadt Mettmann (Nordrhein-Westfalen), ein Stadtwerk in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. zu gründen. Gesucht wird ein strategischer Partner, der sich mit 49,9 % gesellschaftsrechtlich an der Stadtwerke GmbH & Co. KG/Komplementär GmbH (nachfolgend "Stadtwerk") beteiligt. Aufgabe des strategischen Partners ist die umfängliche Mitwirkung beim Aufbau sowie die Durchführung des Betriebs des Stadtwerks einschließlich der federführenden Mitwirkung bei der Entflechtung/Einbindung und Übernahme des Gas- und Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtung von den bisherigen Inhabern.
Nach Entflechtung/Einbindung und Erwerb des Gas- und Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtung soll das Stadtwerk Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nrn. 4 und 7 EnWG werden. Von Beginn an soll das Stadtwerk zugleich die Geschäftsfelder Strom- und Gasvertrieb zur Aufgabe haben. In Abhängigkeit von der Größenordnung des Partners im Hinblick auf die Anzahl seiner Strom- und Gas-Zähler sowie seiner Rechtsstellung im Rahmen der Kooperation kann es unter Beachtung der §§ 7, 8 EnWG erforderlich sein, dass die Funktionsbereiche Netze und Vertrieb in rechtlich voneinander getrennten Organisationsformen zu führen sind. Perspektivisch ist das Stadtwerk auf weitere Aufgabenwahrnehmungen im Bereich der infrastrukturellen örtlichen Daseinsvorsorge (z.B. Energieerzeugung, Abwasser, Telekommunikation) ausgerichtet. In diesem Zusammenhang können Potentiale im Rahmen des steuerlichen Querverbundes (Bäderbetrieb) ausgenutzt werden.
Nach Entflechtung/Einbindung und Erwerb des Gas- und Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtung soll das Stadtwerk Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nrn. 4 und 7 EnWG werden. Von Beginn an soll das Stadtwerk zugleich die Geschäftsfelder Strom- und Gasvertrieb zur Aufgabe haben. In Abhängigkeit von der Größenordnung des Partners im Hinblick auf die Anzahl seiner Strom- und Gas-Zähler sowie seiner Rechtsstellung im Rahmen der Kooperation kann es unter Beachtung der §§ 7, 8 EnWG erforderlich sein, dass die Funktionsbereiche Netze und Vertrieb in rechtlich voneinander getrennten Organisationsformen zu führen sind. Perspektivisch ist das Stadtwerk auf weitere Aufgabenwahrnehmungen im Bereich der infrastrukturellen örtlichen Daseinsvorsorge (z.B. Energieerzeugung, Abwasser, Telekommunikation) ausgerichtet. In diesem Zusammenhang können Potentiale im Rahmen des steuerlichen Querverbundes (Bäderbetrieb) ausgenutzt werden.
Die mit dem Kooperationspartner zu schließenden Verträge zur Betriebsführung (technisch und wirtschaftlich) in den Bereichen der Netzbetriebe Strom, Gas und der Straßenbeleuchtung sollen eine Laufzeit von 7 Jahren inklusive einer Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr aufweisen. Die Betriebsführungsverträge sollen auch die Verpflichtung zur Entwicklung eines Konzepts für den Aufbau und die Durchführung der Netzbetriebe mit überwiegend eigenen Personal- und Sachkapazitäten der Stadtwerke am Ende der siebenjährigen Betriebsführungszeit enthalten.
Die mit dem Kooperationspartner zu schließenden Verträge zur Betriebsführung (technisch und wirtschaftlich) in den Bereichen der Netzbetriebe Strom, Gas und der Straßenbeleuchtung sollen eine Laufzeit von 7 Jahren inklusive einer Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr aufweisen. Die Betriebsführungsverträge sollen auch die Verpflichtung zur Entwicklung eines Konzepts für den Aufbau und die Durchführung der Netzbetriebe mit überwiegend eigenen Personal- und Sachkapazitäten der Stadtwerke am Ende der siebenjährigen Betriebsführungszeit enthalten.
Der weiterhin mit dem Kooperationspartner zu schließende Betriebsführungsvertrag zur Durchführung des Energievertriebs Strom und Gas (mit den wesentlichen Funktionsbereichen Vertrieb Haushalt und Kleingewerbe, Key Account Management, Energiebeschaffung/Portfoliomanagement, Vertriebssteuerung, Marketing, Services) soll gleichfalls für eine Laufzeit von sieben Jahren mit jeweils einjähriger Verlängerungsoption und der Verpflichtung zum Aufbau des Vertriebs mit überwiegend eigenen Kapazitäten der Stadtwerke nach Ablauf der sieben Jahre vereinbart werden.
Der weiterhin mit dem Kooperationspartner zu schließende Betriebsführungsvertrag zur Durchführung des Energievertriebs Strom und Gas (mit den wesentlichen Funktionsbereichen Vertrieb Haushalt und Kleingewerbe, Key Account Management, Energiebeschaffung/Portfoliomanagement, Vertriebssteuerung, Marketing, Services) soll gleichfalls für eine Laufzeit von sieben Jahren mit jeweils einjähriger Verlängerungsoption und der Verpflichtung zum Aufbau des Vertriebs mit überwiegend eigenen Kapazitäten der Stadtwerke nach Ablauf der sieben Jahre vereinbart werden.
Zieltermin für den Beginn der Kooperation sowie für den Beginn der oben bezeichneten Betriebsführungsverträge Netzbetriebe und Energievertrieb soll der 1.1.2012 sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, über die Auswahl des Kooperationspartners und die Erteilung der Konzessionen Strom und Gas einheitlich zu entscheiden. Die Bekanntmachungen zur Vergabe der Konzessionen nach § 46 Abs. 3 EnWG erfolgten durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 25.6.2009.
Zieltermin für den Beginn der Kooperation sowie für den Beginn der oben bezeichneten Betriebsführungsverträge Netzbetriebe und Energievertrieb soll der 1.1.2012 sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, über die Auswahl des Kooperationspartners und die Erteilung der Konzessionen Strom und Gas einheitlich zu entscheiden. Die Bekanntmachungen zur Vergabe der Konzessionen nach § 46 Abs. 3 EnWG erfolgten durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 25.6.2009.
Beschreibung der Optionen:
Vgl. Abschnitt II.1.5): 7 Jahre feste Laufzeit der Verträge mit Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Dauer: 84 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mettmann.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Die Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Die Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages.
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unter zu vergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unter zu vergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Insbesondere behält sich die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern sowie Abfragen bei Korruptionsregistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Insbesondere behält sich die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern sowie Abfragen bei Korruptionsregistern vorzunehmen.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein,
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein,
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck), dass keiner der folgenden Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb als Bewerber vorliegt:
(a) über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) der Bewerber sich in Liquidation befindet;
c) nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden ist, die eine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) der Bewerber sein Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) der Bewerber im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
(3) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/hierarchischer Aufbau) sowie – falls zutreffend – Darstellung der (Konzern-)Verbundenheit mit anderen Unternehmen.
(3) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/hierarchischer Aufbau) sowie – falls zutreffend – Darstellung der (Konzern-)Verbundenheit mit anderen Unternehmen.
Für die vorstehende Erklärung Nr. (2) ist der bei der Kontaktstelle abzufordernde Vordruck zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vorlage testierter Jahresabschlüsse mit Lage- und Geschäftsbericht der letzten 3 Geschäftsjahre,
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung (Betrieb von Netzen der allgemeinen Versorgung für Gas und/oder Strom sowie Vertrieb) ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung (Betrieb von Netzen der allgemeinen Versorgung für Gas und/oder Strom sowie Vertrieb) ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Für die vorstehende Erklärung Nr. (2) ist der bei der Kontaktstelle abzufordernde Vordruck zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck), dass das Unternehmen über eine Genehmigung gem. § 4 EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung verfügt. In diesem Zusammenhang hat eine Benennung (a) des Namens der Genehmigungsbehörde, (b) des Datums der Genehmigungserteilung und (c) des Versorgungsgebiets zu erfolgen,
(1) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck), dass das Unternehmen über eine Genehmigung gem. § 4 EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung verfügt. In diesem Zusammenhang hat eine Benennung (a) des Namens der Genehmigungsbehörde, (b) des Datums der Genehmigungserteilung und (c) des Versorgungsgebiets zu erfolgen,
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck) über das Bestehen folgender weiterer Zertifizierungen: (a) DVGW-Arbeitsblatt G 1000; (b) VDE-AR-N 4001 (S 1000); (c) ISO 9001 und (d) ISO 14001.
Bewerber aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens können vergleichbare Zertifizierungen benennen, wenn sie mit der Eigenerklärung die Vergleichbarkeit darlegen.
(3) Schriftliche Darstellung des Betriebskonzepts für die folgenden Wertschöpfungsstufen des Netzgeschäftes Strom:
(4) Schriftliche Darstellung des Betriebskonzepts für die folgenden Wertschöpfungsstufen des Netzgeschäftes Gas: (a) Netzeigentümer (Asset Owner), max. 10 Seiten;
(5) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck) über die Versorgungsquote Strom im Bereich der Kundengruppe Haushalt und Kleinverbraucher bis 100 000 kWh-Jahresverbrauch, die der Vertrieb des Bieters (als rechtlich unselbständiger oder nach § 7 EnWG ausgegliederter Vertrieb des Bieters) im eigenen Konzessionsgebiet des Bieters nach der Anzahl der Kunden als Durchschnittswert des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in % zu verzeichnen hat (= Quote der eigenen Bestandskunden). Der Prozentwert ist mit einer Stelle nach dem Komma anzugeben,
(5) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck) über die Versorgungsquote Strom im Bereich der Kundengruppe Haushalt und Kleinverbraucher bis 100 000 kWh-Jahresverbrauch, die der Vertrieb des Bieters (als rechtlich unselbständiger oder nach § 7 EnWG ausgegliederter Vertrieb des Bieters) im eigenen Konzessionsgebiet des Bieters nach der Anzahl der Kunden als Durchschnittswert des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in % zu verzeichnen hat (= Quote der eigenen Bestandskunden). Der Prozentwert ist mit einer Stelle nach dem Komma anzugeben,
(6) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck) über die Versorgungsquote Gas im Bereich der Kundengruppe Haushalt und Kleinverbraucher bis 1 500 000 kWh-Jahresverbrauch, die der Vertrieb des Bieters (als rechtlich unselbständiger oder nach § 7 EnWG ausgegliederter Vertrieb des Bieters) im eigenen Konzessionsgebiet des Bieters nach der Anzahl der Kunden als Durchschnittswert des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in % zu verzeichnen hat (= Quote der eigenen Bestandskunden). Der Prozentwert ist mit einer Stelle nach dem Komma anzugeben.
(6) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (gem. Vordruck) über die Versorgungsquote Gas im Bereich der Kundengruppe Haushalt und Kleinverbraucher bis 1 500 000 kWh-Jahresverbrauch, die der Vertrieb des Bieters (als rechtlich unselbständiger oder nach § 7 EnWG ausgegliederter Vertrieb des Bieters) im eigenen Konzessionsgebiet des Bieters nach der Anzahl der Kunden als Durchschnittswert des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in % zu verzeichnen hat (= Quote der eigenen Bestandskunden). Der Prozentwert ist mit einer Stelle nach dem Komma anzugeben.
Für die vorstehenden Erklärungen Nrn. (1), (2), (5) und (6) sind die bei der Kontaktstelle abzufordernden Vordrucke zu verwenden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) erfüllen, werden sechs Bewerber ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2) bis (6) genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde. Hierbei sind insgesamt maximal 3 000 Punkte zu erreichen. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen: (i) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (2): je vorhandene Zertifizierung 30 Punkte; bei einem Gewichtungsfaktor 5 können in diesem Bereich max. 600 Punkte erreicht werden. (ii) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (3): Der Bewerber erhält: 0 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweist; 10 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept bedingt nachvollziehbar ist und inhaltliche Lücken aufweist; 20 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept nur wenige bzw. geringfügige Schwächen aufweist; 30 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept stets schlüssig und funktional überzeugend ist.; bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 10 können in diesem Bereich max. 900 Punkte erreicht werden. (iii) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (4): Der Bewerber erhält: 0 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweist; 10 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept bedingt nachvollziehbar ist und inhaltliche Lücken aufweist; 20 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept nur wenige bzw. geringfügige Schwächen aufweist; 30 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept stets schlüssig und funktional überzeugend ist.; bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 10 können in diesem Bereich max. 900 Punkte erreicht werden. (iv) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (5): Eine fiktive Versorgungsquote von 100 % erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 30; bei einer Versorgungsquote von 80 % und weniger werden 0 Punkte vergeben. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation. Bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 10 können in diesem Bereich max. 300 Punkte erreicht werden. (v) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (6): Eine fiktive Versorgungsquote von 100 % erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 30; bei einer Versorgungsquote von 80 % und weniger werden 0 Punkte vergeben. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation. Bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 12,5 können in diesem Bereich max. 300 Punkte erreicht werden. Die von den Bewerbern erreichten Punkte werden jeweils zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 6 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem 6. Platz werden sämtliche gleichrangigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) erfüllen, werden sechs Bewerber ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2) bis (6) genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde. Hierbei sind insgesamt maximal 3 000 Punkte zu erreichen. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen: (i) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (2): je vorhandene Zertifizierung 30 Punkte; bei einem Gewichtungsfaktor 5 können in diesem Bereich max. 600 Punkte erreicht werden. (ii) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (3): Der Bewerber erhält: 0 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweist; 10 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept bedingt nachvollziehbar ist und inhaltliche Lücken aufweist; 20 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept nur wenige bzw. geringfügige Schwächen aufweist; 30 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept stets schlüssig und funktional überzeugend ist.; bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 10 können in diesem Bereich max. 900 Punkte erreicht werden. (iii) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (4): Der Bewerber erhält: 0 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweist; 10 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept bedingt nachvollziehbar ist und inhaltliche Lücken aufweist; 20 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept nur wenige bzw. geringfügige Schwächen aufweist; 30 Punkte, wenn das vorgelegte Konzept stets schlüssig und funktional überzeugend ist.; bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 10 können in diesem Bereich max. 900 Punkte erreicht werden. (iv) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (5): Eine fiktive Versorgungsquote von 100 % erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 30; bei einer Versorgungsquote von 80 % und weniger werden 0 Punkte vergeben. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation. Bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 10 können in diesem Bereich max. 300 Punkte erreicht werden. (v) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (6): Eine fiktive Versorgungsquote von 100 % erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 30; bei einer Versorgungsquote von 80 % und weniger werden 0 Punkte vergeben. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation. Bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 12,5 können in diesem Bereich max. 300 Punkte erreicht werden. Die von den Bewerbern erreichten Punkte werden jeweils zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 6 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem 6. Platz werden sämtliche gleichrangigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisstadt Mettmann
Kontakt
Name: Bird & Bird LLP
Postanschrift: Carl-Theodor-Str. 6
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: RA Dr. Jan Byok, LL.M.
Telefon: +49 21120056224📞
E-Mail: stadtwerke.mettmann@twobirds.com📧
Fax: +49 21120056011 📠
URL für weitere Informationen: http://www.twobirds.com🌏
URL der Dokumente: http://www.twobirds.com🌏
URL der Teilnahme: http://www.twobirds.com🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Diese Vorschrift des § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Kooperation an einem Stadtwerke-Unternehmen, bei denen bestimmte Merkmale des Dienstleistungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Dienstleistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Dienstleistungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur der Dienstleistung liegen, objektiv nicht möglich ist,
1) Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Diese Vorschrift des § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Kooperation an einem Stadtwerke-Unternehmen, bei denen bestimmte Merkmale des Dienstleistungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Dienstleistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Dienstleistungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur der Dienstleistung liegen, objektiv nicht möglich ist,
2) Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle: Bird&Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A),
2) Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle: Bird&Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A),
3) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original sowie in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen.Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle: Bird&Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) abgefordert werden können,
3) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original sowie in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen.Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle: Bird&Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) abgefordert werden können,
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse (stadtwerke.mettmann@twobirds.com) zu richten,
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt,
6) Es wird darauf hingewiesen, dass vor Abschluss des Vergabeverfahrens ggf. aufsichtsrechtliche Anzeigen und/oder Genehmigungsverfahren und/oder Abstimmungen (z.B. Kommunalaufsicht, Kartellbehörden, Energieaufsicht) durchgeführt werden müssen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 092-151286 (2011-05-09)