Inanspruchnahme von Angebotsuntersuchungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Hintergrund:
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten und einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit zu leisten. Ein wichtiges Instrument der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die persönliche Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit. Sie erfolgt im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) enthält im Anhang eine Liste gefährdender Tätigkeiten, bei denen der Arbeitgeber den Beschäftigen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten muss (Angebotsuntersuchungen). Aus der Praxis wird immer wieder berichtet, dass Angebotsuntersuchungen in den Betrieben nicht stattfinden würden.
Ziel des Forschungsvorhabens:
Das Forschungsvorhaben soll klären, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen wirken und wo ggf. Verbesserungsbedarf gesehen wird. Ziel ist es, verlässliche Erkenntnisse über die Verbreitung von Angebotsuntersuchungen zu ermitteln. Es soll untersucht werden, welche Formen des Angebotes besonders erfolgreich sind und wie die Inanspruchnahme von Angebotsuntersuchungen optimiert werden kann.
Forschungsleitende Fragen:
Im Rahmen der Berichtslegung sollen die untenstehenden Fragen beantwortet werden:
— In welchem Umfang finden Angebotsuntersuchungen nach ArbMedVV in den Betrieben statt?
— Welche Faktoren beeinflussen die Zurverfügungstellung solcher Angebotsuntersuchungen?
— Ist die Teilnahmequote abhängig von der Art der Tätigkeit (vgl. Anhang ArbMedVV: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen, sonstige Tätigkeiten)?
— Auf welche Weise wird das Angebot kommuniziert, wie gut wird dabei über die Natur der Angebotsuntersuchung (für den Arbeitgeber verpflichtend, für den Beschäftigen freiwillig) und die ärztlichen Schweigepflicht informiert?
— Welche Faktoren beeinflussen die Inanspruchnahme des Angebotes positiv, welche negativ?
— Können ggf. aus den Studienergebnissen erste Empfehlungen für die Praxis abgeleitet werden?
Auftragsgegenstand:
Die Untersuchung der Inanspruchnahme von (medizinischen) Leistungen bzw. Angeboten gehört zu den klassischen Teildisziplinen der Versorgungsforschung.
Die Untersuchung umfasst sowohl die Analyse vorhandener Daten als auch eigene quantitative und qualitative Erhebungen. Befragt werden sollen insbesondere Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsärzte.
Das vom/von der Bieter/in im Angebotsverfahren vorzulegende Gesamtkonzept der Untersuchung soll mindestens folgende Bearbeitungsschritte vorsehen:
1. Literatur- und Datenanalyse
2. Entwicklung der Messinstrumente/Befragungsmethode.
3. Statistische Auswertung /Analyse der erhobenen Daten mit Schwerpunkt auf der Erkennung von Zusammenhängen, positiven Einflussfaktoren und der Identifizierung von möglichen Defiziten.
4. Ableitungen erster Empfehlungen für die Praxis.
Zeitplan:
Das Forschungsvorhaben wird voraussichtlich im Herbst 2011 beginnen und soll eine Laufzeit von 12 Monaten umfassen. In diesem Zeitraum muss der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin 2 Sachstandsberichte und ein Abschlussbericht anfertigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-06-15
|
Auftragsbekanntmachung
|