— Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens (siehe Ziffer IV.3.1) anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Eine Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung,