Die Stadt Verl schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in 2 Losen aus. In der Stadt Verl leben ca. 25 000 Einwohner, Tendenz steigend. Es handelt sich um eine prosperierende Gemeinde des Ostmünsterlandes im Städtedreieck Bielefeld, Gütersloh und Paderborn. Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen. Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2013 enden, ist nach eigenen Angaben die RWE Deutschland AG, Weseler Str. 480, 48163 Münster. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 4.5.2011 bekannt gemacht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang: 16 400 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 15 300 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Verl
Postanschrift: Paderborner Straße 5
Postleitzahl: 33415
Postort: Verl
Kontakt
Internetadresse: http://www.verl.de🌏
In der Stadt Verl leben ca. 25 000 Einwohner, Tendenz steigend. Es handelt sich um eine prosperierende Gemeinde des Ostmünsterlandes im Städtedreieck Bielefeld, Gütersloh und Paderborn.
Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2013 enden, ist nach eigenen Angaben die RWE Deutschland AG, Weseler Str. 480, 48163 Münster. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 4.5.2011 bekannt gemacht.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Stadt Verl angefordert werden können.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf. das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen einmal als Original und zweimal als Kopie in einem besonders mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 17.2.1012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Verl, zu Händen von Herrn Winfried Egbringhoff, Paderborner Straße 5, 33415 Verl einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die qualifizierten Bieter spätestens am 9.3.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Hierfür wird die Stadt den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Stadt wünscht sich als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Stadt Verl in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Stadt Verl, bei Herrn Winfried Egbringhoff, Paderborner Straße 5, 33415 Verl bis spätestens zum 10.2.1012, 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt Verl vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Stadt Verl zu übermitteln. Die Stadt Verl wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Stadt Verl übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2012, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt Verl wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
In der Stadt Verl leben ca. 25 000 Einwohner, Tendenz steigend. Es handelt sich um eine prosperierende Gemeinde des Ostmünsterlandes im Städtedreieck Bielefeld, Gütersloh und Paderborn.
Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2013 enden, ist nach eigenen Angaben die RWE Deutschland AG, Weseler Str. 480, 48163 Münster. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 4.5.2011 bekannt gemacht.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Stadt Verl angefordert werden können.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf. das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen einmal als Original und zweimal als Kopie in einem besonders mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 17.2.1012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Verl, zu Händen von Herrn Winfried Egbringhoff, Paderborner Straße 5, 33415 Verl einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die qualifizierten Bieter spätestens am 9.3.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Hierfür wird die Stadt den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Stadt wünscht sich als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Stadt Verl in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Stadt Verl, bei Herrn Winfried Egbringhoff, Paderborner Straße 5, 33415 Verl bis spätestens zum 10.2.1012, 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt Verl vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Stadt Verl zu übermitteln. Die Stadt Verl wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Stadt Verl übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2012, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt Verl wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Verl schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in 2 Losen aus.
In der Stadt Verl leben ca. 25 000 Einwohner, Tendenz steigend. Es handelt sich um eine prosperierende Gemeinde des Ostmünsterlandes im Städtedreieck Bielefeld, Gütersloh und Paderborn.
Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2013 enden, ist nach eigenen Angaben die RWE Deutschland AG, Weseler Str. 480, 48163 Münster. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 4.5.2011 bekannt gemacht.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2013 enden, ist nach eigenen Angaben die RWE Deutschland AG, Weseler Str. 480, 48163 Münster. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 4.5.2011 bekannt gemacht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Strom-Konzessionsvertrag.
Kurze Beschreibung: Strom-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet der Stad Verl.
Menge oder Umfang: 1 Strom-Konzessionsvertrag.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 1 Gas-Konzessionsvertrag.
Kurze Beschreibung: 1 Gas-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet der Stadt Verl.
Menge oder Umfang: 1 Gas-Konzessionsvertrag.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 240 Monate Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA04
KA06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Verl.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug,
— Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlte werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie,
— Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlte werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie,
— Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen - § 6 Abs. 4 VOL/A EG - oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet - § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.).
— Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen - § 6 Abs. 4 VOL/A EG - oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet - § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.).
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggfls. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggfls. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Das aktuelle Rating (nicht älter als 12 Monate). Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Interessenten - § 7 Abs. 2 lit. a) VOL/A EG,
— Vorlage der Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre - § 7 Abs. 2 lit. c) VOL/A EG,
— Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre - § 7 Abs. 2 lit. d) VOL/A EG,
— Eigenerklärung der Interessenten, die nicht derzeitiger Konzessionsinhaber sind, dazu, dass er wirtschaftlich in der Lage wäre, das/die Netze zu übernehmen sowie,
— Eigenerklärungen über den Umsatz der Tätigkeit, die Gegenstand des Verfahrens sein soll.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Mindeststandards:
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggfls. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggfls. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) - - § 7 Abs. 3 VOL/A EG,
— Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) - - § 7 Abs. 3 VOL/A EG,
— Ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach DVGW bzw. nach den Richtlinien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. für die zu übernehmenden Netze verfügt,
— Ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach DVGW bzw. nach den Richtlinien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. für die zu übernehmenden Netze verfügt,
— die Höhe der für diese Netze geltenden Netzentgelte,
— konkrete Aussagen (Konzept) dazu wie – insbesondere mit welchem Personal – der Netzbetrieb im Konzessionsgebiet sichergestellt werden soll,
— Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG für vergleichbare Netze oder eine vergleichbaren Berechtigung zum Netzbetrieb.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: BGB-Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung zum Zeitpunkt des Beginns der Vertragserfüllung.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-03-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Winfried Egbringhoff
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
In der Stadt Verl leben ca. 25 000 Einwohner, Tendenz steigend. Es handelt sich um eine prosperierende Gemeinde des Ostmünsterlandes im Städtedreieck Bielefeld, Gütersloh und Paderborn.
Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2013 enden, ist nach eigenen Angaben die RWE Deutschland AG, Weseler Str. 480, 48163 Münster. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 4.5.2011 bekannt gemacht.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2013 enden, ist nach eigenen Angaben die RWE Deutschland AG, Weseler Str. 480, 48163 Münster. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 4.5.2011 bekannt gemacht.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Stadt Verl angefordert werden können.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf. das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf. das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen einmal als Original und zweimal als Kopie in einem besonders mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 17.2.1012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Verl, zu Händen von Herrn Winfried Egbringhoff, Paderborner Straße 5, 33415 Verl einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen einmal als Original und zweimal als Kopie in einem besonders mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 17.2.1012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Verl, zu Händen von Herrn Winfried Egbringhoff, Paderborner Straße 5, 33415 Verl einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die qualifizierten Bieter spätestens am 9.3.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Hierfür wird die Stadt den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Stadt wünscht sich als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Stadt Verl in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die qualifizierten Bieter spätestens am 9.3.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Hierfür wird die Stadt den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Stadt wünscht sich als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Stadt Verl in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Stadt Verl, bei Herrn Winfried Egbringhoff, Paderborner Straße 5, 33415 Verl bis spätestens zum 10.2.1012, 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt Verl vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Stadt Verl, bei Herrn Winfried Egbringhoff, Paderborner Straße 5, 33415 Verl bis spätestens zum 10.2.1012, 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt Verl vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Stadt Verl zu übermitteln. Die Stadt Verl wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Stadt Verl übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Stadt Verl zu übermitteln. Die Stadt Verl wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Stadt Verl übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2012, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt Verl wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2012, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt Verl wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landgericht Bielefeld
Postanschrift: Niederwall 71
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 5215491026 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen, andernfalls sind sie ausgeschlossen. § 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Auftraggeber Rechtsbehelfe beim Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, Telefax: +49 521549-1026, eingereicht werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Ob die in Vorbereitung befindliche EU Richtlinie über Dienstleistungskonzessionen hier Klarheit bringen wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen, andernfalls sind sie ausgeschlossen. § 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Auftraggeber Rechtsbehelfe beim Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, Telefax: +49 521549-1026, eingereicht werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Ob die in Vorbereitung befindliche EU Richtlinie über Dienstleistungskonzessionen hier Klarheit bringen wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
Quelle: OJS 2011/S 251-410183 (2011-12-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 16 400 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Verl macht bekannt, dass sie am 21.3.2013 der Gemeindewerke Steinhagen GmbH, Westernkamp 12, 33803 Steinhagen den Zuschlag für den mit Bekanntmachungen vom 30.12.2011 im Amtsblatt der Europäischen Union, Az. 2011/S 251-410183, sowie im elektronischen Bundesanzeiger vom 30.12.2011 unter der Auftragsnummer 111212160575 in 2 Losen aus¬geschriebenen Strom- und Gas-Konzessionsvertrag als Bestbieter in Gestalt des Nebenangebots 1 (mit Beteiligungslösung) erteilt hat. Je Los hatten sich mehrere Bieter um den Zuschlag beworben. Die Gemeindewerke Steinhagen GmbH hat unter Berücksichtigung der allen Bietern mit der Leistungsbeschreibung übermittelten Zuschlagskriterien, der Gewichtung und der bei Nebenangeboten erzielbaren Bonuspunkte je Los das insgesamt wirtschaftlichste Angebot in Form des Nebenangebots 1 (mit Beteiligungslösung) je Los abgegeben. Der Gemeindewerke Steinhagen GmbH war deshalb der Zuschlag für den Abschluss des Strom- und Gas-Konzessionsvertrages in Gestalt des Nebenangebots 1 (mit Beteiligungslösung) zu erteilen.
Die Stadt Verl macht bekannt, dass sie am 21.3.2013 der Gemeindewerke Steinhagen GmbH, Westernkamp 12, 33803 Steinhagen den Zuschlag für den mit Bekanntmachungen vom 30.12.2011 im Amtsblatt der Europäischen Union, Az. 2011/S 251-410183, sowie im elektronischen Bundesanzeiger vom 30.12.2011 unter der Auftragsnummer 111212160575 in 2 Losen aus¬geschriebenen Strom- und Gas-Konzessionsvertrag als Bestbieter in Gestalt des Nebenangebots 1 (mit Beteiligungslösung) erteilt hat. Je Los hatten sich mehrere Bieter um den Zuschlag beworben. Die Gemeindewerke Steinhagen GmbH hat unter Berücksichtigung der allen Bietern mit der Leistungsbeschreibung übermittelten Zuschlagskriterien, der Gewichtung und der bei Nebenangeboten erzielbaren Bonuspunkte je Los das insgesamt wirtschaftlichste Angebot in Form des Nebenangebots 1 (mit Beteiligungslösung) je Los abgegeben. Der Gemeindewerke Steinhagen GmbH war deshalb der Zuschlag für den Abschluss des Strom- und Gas-Konzessionsvertrages in Gestalt des Nebenangebots 1 (mit Beteiligungslösung) zu erteilen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlich optimale Leistungserbringung (1200)
2. Qualität der Leistungserbringung (1200)
3. Einflussnahmemöglichkeiten der Stadt / Bürgerfreundlichkeit (1500)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-21 📅
Name: Gemeindewerke Steinhagen GmbH
Postanschrift: Westernkamp 12
Postort: Steinhagen
Postleitzahl: 33803
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Auftraggeber Rechtsbehelfe beim Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, Telefax: 0521/549-1026, eingereicht werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Auftraggeber Rechtsbehelfe beim Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, Telefax: 0521/549-1026, eingereicht werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.