Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildet. Eine der zentralen Aufgaben des G-BA ist es, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle gesetzlich Versicherten in Form von Richtlinien zu bestimmen. Unter anderem wird der G-BA in § 56 Abs. 1 SGB V dazu ermächtigt, in Richtlinien die Regelversorgung für Zahnersatz festzulegen. Die vom G-BA festzulegende Regelversorgung hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, die nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz gehören. Um dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, sind gemäß § 56 Abs. 2 Satz 11 SGB V Inhalt und Umfang der Regelversorgungen in geeigneten Zeitabständen zu überprüfen und an die zahnmedizinische Entwicklung anzupassen. In diesem Rahmen soll eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Institution damit beauftragt werden, bestimmte Fragestellungen zu gleichwertigen oder geeigneteren Alternativen zur bisherigen Regelversorgung wissenschaftlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll evidenzbasiert, d.h. auf Grundlage systematisch ermittelter und hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und Übertragbarkeit beurteilter wissenschaftlicher Studien erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.g-ba.de🌏
E-Mail: jana.buchholz@g-ba.de📧
Telefon: +49 30275838922📞
Fax: +49 30275838905 📠
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Unterlagen bis zum 14.10.2011 kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Angebote unvollständig sind, wird der Auftraggeber den betreffenden Bietern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen bis zum 19.10.2011 nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Der Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit des Angebotes allein verantwortlich. Steht die Eignung des Bieters aufgrund der bis zum 19.10.2011 bei dem Auftraggeber vorliegenden Unterlagen nicht fest oder fehlen Mindestangaben, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters zur Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, etwa durch Einholung eines Gewerbezentralregisterauszuges.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Unterlagen bis zum 14.10.2011 kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Angebote unvollständig sind, wird der Auftraggeber den betreffenden Bietern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen bis zum 19.10.2011 nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Der Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit des Angebotes allein verantwortlich. Steht die Eignung des Bieters aufgrund der bis zum 19.10.2011 bei dem Auftraggeber vorliegenden Unterlagen nicht fest oder fehlen Mindestangaben, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters zur Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, etwa durch Einholung eines Gewerbezentralregisterauszuges.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildet. Eine der zentralen Aufgaben des G-BA ist es, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle gesetzlich Versicherten in Form von Richtlinien zu bestimmen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildet. Eine der zentralen Aufgaben des G-BA ist es, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle gesetzlich Versicherten in Form von Richtlinien zu bestimmen.
Unter anderem wird der G-BA in § 56 Abs. 1 SGB V dazu ermächtigt, in Richtlinien die Regelversorgung für Zahnersatz festzulegen. Die vom G-BA festzulegende Regelversorgung hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, die nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz gehören. Um dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, sind gemäß § 56 Abs. 2 Satz 11 SGB V Inhalt und Umfang der Regelversorgungen in geeigneten Zeitabständen zu überprüfen und an die zahnmedizinische Entwicklung anzupassen.
Unter anderem wird der G-BA in § 56 Abs. 1 SGB V dazu ermächtigt, in Richtlinien die Regelversorgung für Zahnersatz festzulegen. Die vom G-BA festzulegende Regelversorgung hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, die nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz gehören. Um dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, sind gemäß § 56 Abs. 2 Satz 11 SGB V Inhalt und Umfang der Regelversorgungen in geeigneten Zeitabständen zu überprüfen und an die zahnmedizinische Entwicklung anzupassen.
In diesem Rahmen soll eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Institution damit beauftragt werden, bestimmte Fragestellungen zu gleichwertigen oder geeigneteren Alternativen zur bisherigen Regelversorgung wissenschaftlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll evidenzbasiert, d.h. auf Grundlage systematisch ermittelter und hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und Übertragbarkeit beurteilter wissenschaftlicher Studien erfolgen.
In diesem Rahmen soll eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Institution damit beauftragt werden, bestimmte Fragestellungen zu gleichwertigen oder geeigneteren Alternativen zur bisherigen Regelversorgung wissenschaftlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll evidenzbasiert, d.h. auf Grundlage systematisch ermittelter und hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und Übertragbarkeit beurteilter wissenschaftlicher Studien erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter - bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft - hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
1 Vorlage vollständiger Auszüge aus dem Berufs- und/oder Handelsregister des Herkunftslands (nicht älter als 6 Monate), soweit für Bewerber anwendbar,
2 Eigenerklärung, dass die in § 4 Abs. 6 und Abs. 9 lit. a bis d VOF genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen,
3 Eigenerklärung zu Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen,
4 Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 2 und 3 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären,
4 Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 2 und 3 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären,
5 Bei Bietergemeinschaften die Erklärung über einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter,
6 Der G-BA ist gesetzlich verpflichtet, die fachliche Unabhängigkeit des Auftragnehmers sicherzustellen. Daher muss der Bewerber sowie seine Nachunternehmer wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sein sowie frei von Interessenkollisionen und weisungsfrei gegenüber den Leistungserbringern, den Krankenkassen, deren jeweiligen Verbänden sowie gegenüber Unternehmen der Dentalbranche, deren Geschäftstätigkeit unmittelbar oder mittelbar Zahnersatz erfasst, handeln können. Der Bewerber hat im Einzelnen darzulegen, wie die Einhaltung dieser Bedingung spätestens bei Auftragserteilung gewährleistet werden kann. Dabei ist insbesondere auf Beteiligungsverhältnisse (§ 4 Abs. 2 VOF) sowie gesellschaftsrechtliche Einwirkungsmöglichkeiten und bestehende Geschäftsbeziehungen der vergangenen Jahre einzugehen sowie alle weiteren potentiellen Interessenkonflikte darzulegen. Bewerber, die nicht fachlich unabhängig sind bzw. nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie ihre fachliche Unabhängigkeit herstellen, werden von der weiteren Verfahrensteilnahme ausgeschlossen.
6 Der G-BA ist gesetzlich verpflichtet, die fachliche Unabhängigkeit des Auftragnehmers sicherzustellen. Daher muss der Bewerber sowie seine Nachunternehmer wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sein sowie frei von Interessenkollisionen und weisungsfrei gegenüber den Leistungserbringern, den Krankenkassen, deren jeweiligen Verbänden sowie gegenüber Unternehmen der Dentalbranche, deren Geschäftstätigkeit unmittelbar oder mittelbar Zahnersatz erfasst, handeln können. Der Bewerber hat im Einzelnen darzulegen, wie die Einhaltung dieser Bedingung spätestens bei Auftragserteilung gewährleistet werden kann. Dabei ist insbesondere auf Beteiligungsverhältnisse (§ 4 Abs. 2 VOF) sowie gesellschaftsrechtliche Einwirkungsmöglichkeiten und bestehende Geschäftsbeziehungen der vergangenen Jahre einzugehen sowie alle weiteren potentiellen Interessenkonflikte darzulegen. Bewerber, die nicht fachlich unabhängig sind bzw. nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie ihre fachliche Unabhängigkeit herstellen, werden von der weiteren Verfahrensteilnahme ausgeschlossen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind ein Teil der geforderten Angaben in vorgegebenen Formularblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind ein Teil der geforderten Angaben in vorgegebenen Formularblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bieter sind mit dem Angebot folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen, jeweils getrennt nach Geschäftsjahren. Soweit sich der Bieter für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. III.2.1) Ziffer 4 abgibt,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen, jeweils getrennt nach Geschäftsjahren. Soweit sich der Bieter für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. III.2.1) Ziffer 4 abgibt,
2. Können die Erklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz für vergleichbare Leistungen nach III.2.2) Ziffer 1 nicht erbracht werden, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer Erklärungen oder Nachweise erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Können die Erklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz für vergleichbare Leistungen nach III.2.2) Ziffer 1 nicht erbracht werden, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer Erklärungen oder Nachweise erbracht werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formularblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formularblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bieter sind mit dem Angebot als Mindeststandards folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Vorlage von mindestens 3 bis höchstens 5 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare durchgeführte wissenschaftliche Leistungen in der Medizin aus den letzten 5 Jahren, davon mindestens 2 Referenzen im Bereich Zahnmedizin und mindestens eine Referenz im Bereich Zahntechnik,
1. Vorlage von mindestens 3 bis höchstens 5 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare durchgeführte wissenschaftliche Leistungen in der Medizin aus den letzten 5 Jahren, davon mindestens 2 Referenzen im Bereich Zahnmedizin und mindestens eine Referenz im Bereich Zahntechnik,
2. Vorlage einer tabellarischen Auflistung der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter/innen (unter Angabe von Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren, Rolle bei der Auftragserfüllung),
3. Für den/die vorgesehene/n Projektverantwortliche/n, sowie die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter ist jeweils ein ausführlicher Lebenslauf vorzulegen. In den Lebensläufen sind jeweils Angaben zu Bildungsweg, akademischen Graden und Abschlüssen, Berufserfahrung, Forschungstätigkeit und Veröffentlichungen zu machen sowie ggf. eine Kurzbeschreibung persönlicher Referenzen zu wissenschaftlichen Leistungen in der Medizin, insbesondere Zahnmedizin und Zahntechnik,
3. Für den/die vorgesehene/n Projektverantwortliche/n, sowie die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter ist jeweils ein ausführlicher Lebenslauf vorzulegen. In den Lebensläufen sind jeweils Angaben zu Bildungsweg, akademischen Graden und Abschlüssen, Berufserfahrung, Forschungstätigkeit und Veröffentlichungen zu machen sowie ggf. eine Kurzbeschreibung persönlicher Referenzen zu wissenschaftlichen Leistungen in der Medizin, insbesondere Zahnmedizin und Zahntechnik,
4. Beschreibung der zur Auftragserfüllung zur Verfügung stehenden Forschungsmöglichkeiten (z.B. Zugriff auf wissenschaftliche Datenbanken, etc.).
Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung auf Referenzen und Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen/Mitarbeiter/innen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach III.2.1) Ziffer 4 abgibt.
Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung auf Referenzen und Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen/Mitarbeiter/innen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach III.2.1) Ziffer 4 abgibt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formularblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formularblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formularblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 4 ausdrücklich genannt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1) Ziffer 5). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formularblatt zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1) Ziffer 5). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formularblatt zu verwenden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen mehr Bewerber die Eignungskriterien, als aufgefordert werden sollen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Anforderungen unter III.2.3) Ziffern 1, 3 und 4 am besten erfüllen. Dabei wird die Anforderung nach Ziffer 1 mit 40 % gewertet, die Anforderung nach Ziffer 3 mit 50 % und die Anforderung nach Ziffer 4 mit 10 %. Zur Angebotsabgabe werden die Bewerber aufgefordert, die insgesamt am meisten Punkte erzielen. Einzelheiten können einer Eignungsmatrix entnommen werden, die zusammen mit den Formularblättern bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Erfüllen mehr Bewerber die Eignungskriterien, als aufgefordert werden sollen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Anforderungen unter III.2.3) Ziffern 1, 3 und 4 am besten erfüllen. Dabei wird die Anforderung nach Ziffer 1 mit 40 % gewertet, die Anforderung nach Ziffer 3 mit 50 % und die Anforderung nach Ziffer 4 mit 10 %. Zur Angebotsabgabe werden die Bewerber aufgefordert, die insgesamt am meisten Punkte erzielen. Einzelheiten können einer Eignungsmatrix entnommen werden, die zusammen mit den Formularblättern bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinsamer Bundesausschuss
Kontakt
Kontaktperson: Jana Buchholz
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Unterlagen bis zum 14.10.2011 kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Angebote unvollständig sind, wird der Auftraggeber den betreffenden Bietern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen bis zum 19.10.2011 nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Der Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit des Angebotes allein verantwortlich. Steht die Eignung des Bieters aufgrund der bis zum 19.10.2011 bei dem Auftraggeber vorliegenden Unterlagen nicht fest oder fehlen Mindestangaben, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters zur Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, etwa durch Einholung eines Gewerbezentralregisterauszuges.
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Unterlagen bis zum 14.10.2011 kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Angebote unvollständig sind, wird der Auftraggeber den betreffenden Bietern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen bis zum 19.10.2011 nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Der Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit des Angebotes allein verantwortlich. Steht die Eignung des Bieters aufgrund der bis zum 19.10.2011 bei dem Auftraggeber vorliegenden Unterlagen nicht fest oder fehlen Mindestangaben, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters zur Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, etwa durch Einholung eines Gewerbezentralregisterauszuges.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor der Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor der Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind oder,
— der Auftraggeber gegenüber dem Bieter erklärt, einer Rüge abhelfen zu wollen und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2011/S 172-283183 (2011-09-05)
Ergänzende Angaben (2011-10-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung📦