Veräußerung CFM-Anteile und Neuabschluss CFM-Leistungsverträge

Charité-Universitätsmedizin Berlin

Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) ist eine der größten Universitätskliniken Europas. Sie beschäftigte mit Stand Juni 2011 12.922 Mitarbeiter, davon 3 736 Wissenschaftler, 4 065 Krankenschwestern und Pfleger, 778 Verwaltungsmitarbeiter und 227 Professorinnen und Professoren. Die Charité verfügt an ihren vier Standorten (Nutzfläche rd. 560 000 m²) außerdem über eine Kapazität von 3 213 stationären Betten. Im Jahr 2010 wurden an der Charité 136 490 stationäre und 563 433 ambulante Fälle behandelt. Die Charité erwirtschaftete dabei Gesamteinnahmen von etwa 1,2 Milliarden EUR.
Die nichtmedizinischen Dienstleistungen an den verschiedenen Standorten werden zum Großteil auf der Grundlage bestehender Leistungsverträge durch die Charité CFM Facility Management GmbH („CFM“) erbracht, einer Tochter der Charité, an der als Ergebnis eines Vergabeverfahrens aus dem Jahr 2005 (ABl. EU 2005/S 47-045560) ein privater Partner 49 % der Gesellschaftsanteile hält. Aufgabe des privaten Partners ist hierbei unter anderem die Einbringung von Betriebsführungs-Know-how in die CFM.
Die CFM erbringt ihre Leistungen für die Charité mit eigenen (1 885) und gestellten (725) Mitarbeitern der Charité. Sie erwirtschaftet dabei einen Gesamtumsatz von rund 130 000 000 EUR jährlich. Die Leistungserbringung der CFM gegenüber der Charité erfolgt im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft umsatzsteuerfrei.
Die Charité beabsichtigt, die Kooperation mit dem privaten Partner und die bestehenden Leistungsverträge mit der CFM frühestens zum 31.12.2012 zu beenden. Die vom bisherigen privaten Partner gehaltenen Anteile sollen eingezogen und als Ergebnis des Vergabeverfahres auf den neuen Partner übertragen werden. Der vom neuen Partner zu zahlende Kaufpreis für die Anteile entspricht dem Abfindungsbetrag, auf den der bisherige Partner Anspruch hat und der im Laufe des Verfahrens ermittelt werden soll, mindestens jedoch 2 000 000 EUR. Das Vergabeverfahren ist so gestaltet, dass sich der bisherige Partner beteiligen kann.
Neben der Übertragung der Anteile an der CFM sollen die Leistungsverträge zwischen der CFM und der Charité insbesondere für folgende Leistungsbilder neu geschlossen werden:
— Architekten- und Ingenieurleistungen: Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung der Leistungsphasen 2 bis 9,
— Bauwerke und Außenanlagen, Technische Ausrüstung: Betrieb der Bauwerke, der Baukonstruktionen und Einbauten in Außenanlagen sowie der nichtöffentlichen Verkehrserschließung einschließlich aller Planungsleistungen für die Instandhaltung, hierzu gehören auch sämtliche Hausmeisterdienste und die operative Liegenschafts-, Haus- und Raumverwaltung,
— Informations-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik: Betrieb der fernmelde- und informationstechnischen Anlagen sowie der Sicherheitstechnik,
— Außenanlagenpflege: Gärtnerdienste, Reinigung der Außenanlagen und Winterdienst,
— Wirtschaftstransport: Gütertransport mit Ausnahme der Wäscheversorgung, Personenbeförderung, Verstorbenentransporte, Botendienste, Modulversorgung, Abfallwirtschaft sowie Umzüge,
— Krankentransporte: Charité-interne und externe Patiententransportdienste und Blutbotendienste,
— Wareneingangs- und Lagerwirtschaft: Betrieb der Lager für Medikalprodukte, Labor-, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf sowie (teilweise) des Wareneingangs für investive Güter einschließlich Betrieb des Möbellagers der Charité,
— Sicherheits- und Empfangsdienste: Wach-, Pforten-, Schließ- und Streifendienste, Auskunftserteilung und Wegweisung von Besuchern, Gästen und Mitarbeitern zu Einrichtungen der Charité sowie die Fundsachenverwaltung und Dienste der Telefonzentrale,
— Veranstaltungs- und Medientechnik: Management und organisatorische Betreuung der zentral verwalteten Veranstaltungsräume, wie Hörsäle, Seminarräume und Foyerbereiche, sowie Leistungen der Gästezimmer- und Boardinghouseverwaltung,
— Interne Postdienste: Abwicklung des gesamten Postverkehrs innerhalb der Charité sowie des Ein- und Ausgangs von und zu externen Post- und Paketdiensten,
— Archivdienste: Archivierung von Krankengeschichten und deren Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und Archivierung von Studien- und Verwaltungsakten,
— Medizintechnik: Bewirtschaftung der medizintechnischen Geräte und Anlagen,
— Patienten- und Mitarbeiterverpflegung: Speisenvollversorgung der Patienten der Charité in Normal- und Diätkost und Betrieb der Kantinen,
— Reinigungs-, Stations- und Desinfektionsdienste: Unterhaltsreinigung aller Räume und Einrichtungsgegenstände inklusive der Innenglaspflege, Außenglaspflege, Desinfektionsdienste auf Stationen, in Behandlungsräumen, Operationseinheiten und in Öffentlichkeitsbereichen sowie Sonderreinigungen durch Tageskräfte, Textilcontrolling,
— Bettenaufbereitung: Aufbereitung der Krankenbetten mit Bettgestellen, am Bettgestell montierten Zusatzteilen, elektrischen und elektronischen Teilen, Matrazen sowie gegebenenfalls Kopfkissen und Decken,
— Zentralsterilisation: Aufbereitung der sterilbedürftigen Instrumente, Medizingeräte oder sonstiger Utensilien.
Die Charité behält sich vor, den Umfang und Inhalt der benannten Leistungen im Laufe des Vergabeverfahrens oder den Zuschnitt der Leistungsbilder zu verändern. Insbesondere wird gegenwärtig überlegt, das Leistungsbild Veranstaltungs- und Medientechnik aus dem Leistungsumfang herauszunehmen.
Der Umfang der Leistungen orientiert sich derzeit am gegenwärtigen Aufgabenspektrum der CFM und wurde nur in einzelnen Teilen angepasst. Die CFM darf im Rahmen des rechtlich Zulässigen Leistungen gegenüber Dritten erbringen. Die umsatzsteuerliche Organschaft bleibt nach Eintritt des neuen Partners bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Entwürfen der Leistungsverträge und der Leistungsbeschreibung, die Gegenstand der Vergabeunterlagen sein werden.
Im Rahmen der Kooperation stellt der private Partner der CFM erstens für die Leistungserbringung und das Management Know-how zur Verfügung, insofern beschafft die Charité mit dem Vergabeverfahren Leistungen für die CFM. Dafür erhält der private Partner nach Maßgabe des Know-how-Transfervertrages eine Vergütung von der CFM. Die Höhe der Vergütung wird vom privaten Partner im Vergabeverfahren angeboten. Der neue private Partner soll zweitens in diesem Vergabeverfahren Leistungsentgelte für die Leistungsverträge zwischen der CFM und der Charité anbieten, zu denen die CFM künftig ihre Leistungen an die Charité erbringen soll. Der private Partner soll drittens die Liquidität der CFM sicherstellen und bis zu einem im Vergabeverfahren zu ermittelnden Betrag eine Garantie dafür übernehmen, dass die CFM keine Jahresfehlbeträge erwirtschaftet, soweit er dies zu vertreten hat.
Aufgrund des haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsprinzips behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag nicht zu erteilen. Das Vergabeverfahren kann insbesondere aufgehoben werden, wenn ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der angebotenen Preise für die Leistungserbringung durch die CFM mit den Kosten für die Fortsetzung des bisherigen Vertragsverhältnisses zeigt, dass die Fortführung der laufenden Kooperation wirtschaftlicher ist. Die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden, enthalten hierzu weitere Informationen.
Nähere Informationen zur Charité, der CFM, der künftigen Struktur der Kooperation mit dem neuen privaten Partner und dem Verfahrensablauf können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-05 Auftragsbekanntmachung
2012-01-02 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Menge oder Umfang: Siehe Abschnitt II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité-Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de 🌏
E-Mail: steffi.ehrhardt@charite.de 📧
Telefon: +49 30450574211 📞
Fax: +49 304507574211 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 236-382609
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu der jetzigen Situation, der geplanten Struktur der Kooperation und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise und eine Eignungsmatrix enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 23.1.2012, 14:00 Uhr schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Veräußerung CFM-Anteile und Neuabschluss CFM-Leistungsverträge, Az. P 53/2011, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind zweifach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf CD-Rom/DVD einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht. In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, § 4 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) ist eine der größten Universitätskliniken Europas. Sie beschäftigte mit Stand Juni 2011 12.922 Mitarbeiter, davon 3 736 Wissenschaftler, 4 065 Krankenschwestern und Pfleger, 778 Verwaltungsmitarbeiter und 227 Professorinnen und Professoren. Die Charité verfügt an ihren vier Standorten (Nutzfläche rd. 560 000 m²) außerdem über eine Kapazität von 3 213 stationären Betten. Im Jahr 2010 wurden an der Charité 136 490 stationäre und 563 433 ambulante Fälle behandelt. Die Charité erwirtschaftete dabei Gesamteinnahmen von etwa 1,2 Milliarden EUR.
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Die nichtmedizinischen Dienstleistungen an den verschiedenen Standorten werden zum Großteil auf der Grundlage bestehender Leistungsverträge durch die Charité CFM Facility Management GmbH („CFM“) erbracht, einer Tochter der Charité, an der als Ergebnis eines Vergabeverfahrens aus dem Jahr 2005 (ABl. EU 2005/S 47-045560) ein privater Partner 49 % der Gesellschaftsanteile hält. Aufgabe des privaten Partners ist hierbei unter anderem die Einbringung von Betriebsführungs-Know-how in die CFM.
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Die CFM erbringt ihre Leistungen für die Charité mit eigenen (1 885) und gestellten (725) Mitarbeitern der Charité. Sie erwirtschaftet dabei einen Gesamtumsatz von rund 130 000 000 EUR jährlich. Die Leistungserbringung der CFM gegenüber der Charité erfolgt im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft umsatzsteuerfrei.
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Die Charité beabsichtigt, die Kooperation mit dem privaten Partner und die bestehenden Leistungsverträge mit der CFM frühestens zum 31.12.2012 zu beenden. Die vom bisherigen privaten Partner gehaltenen Anteile sollen eingezogen und als Ergebnis des Vergabeverfahres auf den neuen Partner übertragen werden. Der vom neuen Partner zu zahlende Kaufpreis für die Anteile entspricht dem Abfindungsbetrag, auf den der bisherige Partner Anspruch hat und der im Laufe des Verfahrens ermittelt werden soll, mindestens jedoch 2 000 000 EUR. Das Vergabeverfahren ist so gestaltet, dass sich der bisherige Partner beteiligen kann.
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Neben der Übertragung der Anteile an der CFM sollen die Leistungsverträge zwischen der CFM und der Charité insbesondere für folgende Leistungsbilder neu geschlossen werden:
— Architekten- und Ingenieurleistungen: Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung der Leistungsphasen 2 bis 9,
— Bauwerke und Außenanlagen, Technische Ausrüstung: Betrieb der Bauwerke, der Baukonstruktionen und Einbauten in Außenanlagen sowie der nichtöffentlichen Verkehrserschließung einschließlich aller Planungsleistungen für die Instandhaltung, hierzu gehören auch sämtliche Hausmeisterdienste und die operative Liegenschafts-, Haus- und Raumverwaltung,
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— Informations-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik: Betrieb der fernmelde- und informationstechnischen Anlagen sowie der Sicherheitstechnik,
— Außenanlagenpflege: Gärtnerdienste, Reinigung der Außenanlagen und Winterdienst,
— Wirtschaftstransport: Gütertransport mit Ausnahme der Wäscheversorgung, Personenbeförderung, Verstorbenentransporte, Botendienste, Modulversorgung, Abfallwirtschaft sowie Umzüge,
— Krankentransporte: Charité-interne und externe Patiententransportdienste und Blutbotendienste,
— Wareneingangs- und Lagerwirtschaft: Betrieb der Lager für Medikalprodukte, Labor-, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf sowie (teilweise) des Wareneingangs für investive Güter einschließlich Betrieb des Möbellagers der Charité,
— Sicherheits- und Empfangsdienste: Wach-, Pforten-, Schließ- und Streifendienste, Auskunftserteilung und Wegweisung von Besuchern, Gästen und Mitarbeitern zu Einrichtungen der Charité sowie die Fundsachenverwaltung und Dienste der Telefonzentrale,
— Veranstaltungs- und Medientechnik: Management und organisatorische Betreuung der zentral verwalteten Veranstaltungsräume, wie Hörsäle, Seminarräume und Foyerbereiche, sowie Leistungen der Gästezimmer- und Boardinghouseverwaltung,
— Interne Postdienste: Abwicklung des gesamten Postverkehrs innerhalb der Charité sowie des Ein- und Ausgangs von und zu externen Post- und Paketdiensten,
— Archivdienste: Archivierung von Krankengeschichten und deren Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und Archivierung von Studien- und Verwaltungsakten,
— Medizintechnik: Bewirtschaftung der medizintechnischen Geräte und Anlagen,
— Patienten- und Mitarbeiterverpflegung: Speisenvollversorgung der Patienten der Charité in Normal- und Diätkost und Betrieb der Kantinen,
— Reinigungs-, Stations- und Desinfektionsdienste: Unterhaltsreinigung aller Räume und Einrichtungsgegenstände inklusive der Innenglaspflege, Außenglaspflege, Desinfektionsdienste auf Stationen, in Behandlungsräumen, Operationseinheiten und in Öffentlichkeitsbereichen sowie Sonderreinigungen durch Tageskräfte, Textilcontrolling,
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— Bettenaufbereitung: Aufbereitung der Krankenbetten mit Bettgestellen, am Bettgestell montierten Zusatzteilen, elektrischen und elektronischen Teilen, Matrazen sowie gegebenenfalls Kopfkissen und Decken,
— Zentralsterilisation: Aufbereitung der sterilbedürftigen Instrumente, Medizingeräte oder sonstiger Utensilien.
Die Charité behält sich vor, den Umfang und Inhalt der benannten Leistungen im Laufe des Vergabeverfahrens oder den Zuschnitt der Leistungsbilder zu verändern. Insbesondere wird gegenwärtig überlegt, das Leistungsbild Veranstaltungs- und Medientechnik aus dem Leistungsumfang herauszunehmen.
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Der Umfang der Leistungen orientiert sich derzeit am gegenwärtigen Aufgabenspektrum der CFM und wurde nur in einzelnen Teilen angepasst. Die CFM darf im Rahmen des rechtlich Zulässigen Leistungen gegenüber Dritten erbringen. Die umsatzsteuerliche Organschaft bleibt nach Eintritt des neuen Partners bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Entwürfen der Leistungsverträge und der Leistungsbeschreibung, die Gegenstand der Vergabeunterlagen sein werden.
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Im Rahmen der Kooperation stellt der private Partner der CFM erstens für die Leistungserbringung und das Management Know-how zur Verfügung, insofern beschafft die Charité mit dem Vergabeverfahren Leistungen für die CFM. Dafür erhält der private Partner nach Maßgabe des Know-how-Transfervertrages eine Vergütung von der CFM. Die Höhe der Vergütung wird vom privaten Partner im Vergabeverfahren angeboten. Der neue private Partner soll zweitens in diesem Vergabeverfahren Leistungsentgelte für die Leistungsverträge zwischen der CFM und der Charité anbieten, zu denen die CFM künftig ihre Leistungen an die Charité erbringen soll. Der private Partner soll drittens die Liquidität der CFM sicherstellen und bis zu einem im Vergabeverfahren zu ermittelnden Betrag eine Garantie dafür übernehmen, dass die CFM keine Jahresfehlbeträge erwirtschaftet, soweit er dies zu vertreten hat.
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Aufgrund des haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsprinzips behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag nicht zu erteilen. Das Vergabeverfahren kann insbesondere aufgehoben werden, wenn ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der angebotenen Preise für die Leistungserbringung durch die CFM mit den Kosten für die Fortsetzung des bisherigen Vertragsverhältnisses zeigt, dass die Fortführung der laufenden Kooperation wirtschaftlicher ist. Die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden, enthalten hierzu weitere Informationen.
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Nähere Informationen zur Charité, der CFM, der künftigen Struktur der Kooperation mit dem neuen privaten Partner und dem Verfahrensablauf können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
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Beschreibung der Optionen:
Die Charité ist bis zum 31.12.2017 einseitig berechtigt, die Verträge um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 60 Monate
Referenznummer: P 53/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert - sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift), zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort für eine gegebenfalls erforderliche Abfrage im Korruptions- und Gewerbezentralregister) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung
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2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft)
3. Eigenerklärung, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen
5. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1, 3 und 4 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu den Ziffern 1, 3, 4 und 5 in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils mindestens 20 000 000 EUR erreichte. Da die meisten Leistungen von der CFM und nicht vom Bieter zu erbringen sind, reicht der Nachweis entsprechender über Beteiligungen gemanagter Umsätze. Die Umsätze der Unternehmen, an dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beteiligt sind, werden dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nur zu dem Teil zugerechnet, der dem Anteil des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft entspricht.
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2. Aussagefähige Bankauskunft aus der sich mindestens Informationen zu Art und Dauer der Geschäftsbeziehung und Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten sowie eine Einschätzung der finanziellen Verhältnisse/Bonität ergeben. Diese Erklärung ist bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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3. Geprüfte und bestätigte Jahresabschlüsse der letzen 3 Geschäftsjahre (sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt, kann ein vorläufiger Jahresabschluss eingereicht werden), aus denen sich ergibt, das der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft - auch im Hinblick auf die Garantieverpflichtungen gemäß Ziff. III.1.1 - über die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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4. Bereitschaftserklärung zur Abgabe einer Bürgschaft auf erstes Anfordern über einen Betrag von 200 000 EUR für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als späterer Bieter/Bietergemeinschaft ein verbindliches Angebot zurückzieht.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieser Dritte eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.2.1) 5. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer 3 seine eigene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu Ziffer 1 und 4 in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 4 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Der private Partner muss verschiedene Personen für Leitungspositionen der CFM bestellen ("Leitungspersonal"). Dazu gehört erstens die Benennung der Person, die innerhalb der CFM in Leitungsfunktion die Managementkompetenz des privaten Partners vertritt. Der private Partner benennt zweitens eine weitere Person, die in einen ständigen Steuerungskreis entsandt wird, der paritätisch von Charité und CFM besetzt ist und Einzelheiten der Vertragsabwicklung bespricht. Schließlich soll der private Partner drittens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats der CFM benennen. Zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der Abgabe des Teilnahmeantrags Angaben über diese vier vorgesehenen Leitungspersonen machen. Konkret sind jeweils folgende Angaben zu machen:
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— Name,
— Berufliche Qualifikation,
— Anzahl der Berufsjahre,
— Angabe von mindestens einer und maximal 3 ausführlichen Referenzen, aus denen sich ergibt, dass die jeweilige Leitungsperson über Erfahrungen verfügt, die von Bedeutung für die ausgeschriebene Leistung sind, insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit und der vorgesehenen Position,
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— Angabe von sonstigen relevanten Referenzen,
— Eigenerklärung zu Eintragungen in das Bundeszentralregister,
— Nur für die Person, die innerhalb der CFM in Leitungsfunktion die Managementkompetenz des privaten Partners vertritt, ist zu erklären, ob sie für das ehemalige Ministerium der Staatssicherheit der DDR gearbeitet hat.
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht gestellten Personen aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nicht mindestens bis Ende 2013 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Für die Wertung wird in diesem Fall ein Mittelwert gebildet. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber zur Wiederholung der Eignungswertung.
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Soweit sich der Bewerber für das Leitungspersonal auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 5. abgibt.
2. Vorlage von folgenden Unternehmensreferenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Leistungsinhalt, -umfang, -ort und -zeitraum,
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
— Referenzschreiben des Auftraggebers (soweit vorhanden),
— Rolle des Referenzinhabers (Eigenerbringung der Leistung, Gesellschafter an Beteiligungsgesellschaft unter Angabe der Beteiligungshöhe etc.),
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Dienstleistungen von Bedeutung ist.
Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn die Leistungen in Komplexität und Leistungsbild den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. Da die Leistungen von der CFM zu erbringen sind, reicht auch der Nachweis entsprechender Managementerfahrungen.
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Soweit für die einzelnen Referenzen besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
2.1 Referenzen über den Betrieb von Bauwerken und Technischer Ausrüstung: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind insgesamt nur wertungsfähig, wenn sie zusammen eine vom Betrieb erfasste BGF von mindestens 200 000 m² umfassen.
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2.2 Referenzen über den Betrieb von Informations-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen den Betrieb von fernmelde- und informationstechnischen Anlagen sowie von Sicherheitstechnik für Gebäude mit einer Gesamt-BGF von mindestens 200 000 m² umfassen.
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2.3 Referenzen aus dem Bereich Wirtschaftstransporte: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen mindestens 2 der folgenden Teilleistungen umfassen: Gütertransport, Personenbeförderung, Verstorbenentransporte, Botendienste, Abfallwirtschaft sowie Umzüge.
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2.4 Referenzen aus dem Bereich Wareneingangs- und Lagerwirtschaft: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen den Betrieb von Lagern mit insgesamt mindestens 300 000 Warenein- oder -ausgängen (Buchungspositionen) pro Jahr umfassen.
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2.5 Referenzen aus dem Bereich Sicherheits- und Empfangsdienste: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen die Teilleistungen Wach-, Pforten-, Schließ- und Streifendienste durch mindestens 30 Mitarbeiter umfassen.
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2.6 Referenzen aus dem Bereich Bewirtschaftung medizintechnischer Geräte und Anlagen: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen den Betrieb eines Anlagenbestandes für Medizintechnik im Wert von 50 000 000 EUR umfassen.
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2.7 Referenzen aus dem Bereich Patienten- und Mitarbeiterverpflegung: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen die Patientenverpflegung im Umfang von mindestens 200 000 Beköstigungstagen pro Jahr umfassen.
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2.8 Referenzen aus dem Bereich Reinigungs-, Stations- und Desinfektionsdienste: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen die Unterhaltsreinigung in Krankenhäusern auf einer Nutzfläche von mindestens 100 000 m² umfassen.
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2.9 Referenzen aus dem Bereich Sterilgutversorgung: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 Referenzen mit Kurzbeschreibung über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen den Betrieb von Sterilgut-Versorgungs-Abteilungen mit einem jährlichen Aufbereitungsvolumen von mindestens 50 000 Sterilguteinheiten umfassen.
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2.10 Referenzen aus dem Bereich Außenanlagenpflege: Vorlage von maximal 3 Referenzen über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen Gärtnerdienste und Reinigungsleistungen für Außenanlagen für eine Mindestfläche von 50 000 m² und Winterdienstleistungen für eine Mindestfläche von 20 000 m² umfassen.
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2.11 Referenzen aus dem Bereich Krankentransporte: Vorlage von maximal 3 Referenzen über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen mindestens 50 000 Krankentransporte pro Jahr umfassen.
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2.12 Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik: Vorlage von maximal 3 Referenzen über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen die Verwaltung von mindestens 10 Veranstaltungsräumen umfassen.
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2.13 Referenzen aus dem Bereich interne Postdienste: Vorlage von maximal 3 Referenzen über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen den Betrieb eines internen Postdienstes für mindestens 100 Postempfänger umfassen.
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2.14 Referenzen aus dem Bereich Archivdienste: Vorlage von maximal 3 Referenzen über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen den Betrieb einer Aktenarchivierung mit mindestens 10 000 Aktenanforderungen pro Jahr umfassen.
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2.15 Referenzen aus dem Bereich Bettenaufbereitung: Vorlage von maximal 3 Referenzen über durchgeführte, vergleichbare Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens 2 abgeschlossenen Jahren seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie zusammen die Bettenaufbereitung von jährlich mindestens 40 000 Krankenhausbetten umfassen.
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2.16 Referenzen aus dem Bereich Architekten- und Ingenieurleistungen: Vorlage von maximal 3 Referenzen über Planungsleistungen seit dem 1.1.2006. Die Referenzen sind nur wertungsfähig, wenn sie Leistungen der Objekplanung oder der Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 2 bis 8 für Gebäude umfassen. Das beplante Gebäude muss vor dem 1.1.2012 fertig gestellt sein.
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Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 5. abgibt.
3. Nachweis und Erläuterung von Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
4. Erläuterung zur Qualifikation der eigenen Mitarbeiter (Ausbildung, Fortbildung, Herstellerschulung).
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt. Mindestanforderungen sind insbesondere in Ziffer 1 sowie in den Ziffern 2.1 bis 2.9 genannt. Die Vorlage weiterer Referenzen, insbesondere nach Ziffer 2.10 bis 2.16 und die Vorlage von Nachweisen und Erläuterungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen und zur Qualifikation der eigenen Mitarbeiter nach Ziffer 3 und 4 sind keine Mindestanforderungen, wirken sich aber in der Wertung positiv aus.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall ist vom privaten Partner eine Bürgschaft für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Know-how-Transfervertrag zu stellen. Der private Partner steht außerdem im Auftragsfall nach Maßgabe eines Garantievertrages dafür ein, dass die gemeinsame Tochtergesellschaft CFM keine Jahresfehlbeträge erwirtschaftet. Die Garantie beträgt derzeit 20 000 000 EUR. Einzelheiten ergeben sich aus den Entwürfen des Garantievertrages und des Know-how-Transfervertrages, die Gegenstand der Vergabeunterlagen sein werden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Zur Durchführung des Auftrags kann eine Projektgesellschaft gegründet werden, die neuer Anteilseigner der CFM wird. Die Gesellschafter der Projektgesellschaft müssen mit denen der Bewerber- und Bietergemeinschaft identisch sein. Die Gesellschafter der Projektgesellschaft müssen sich bei der Gründung der Projektgesellschaft verpflichten, der Projektgesellschaft ihre fachliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung zu stellen, soweit sie sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf diese berufen haben. Außerdem sind die Gesellschafter der Projektgesellschaft verpflichtet, mit der Gründung der Projektgesellschaft deren finanzielle Leistungsfähigkeit sicherzustellen, beispielsweise durch eine harte Patronatserklärung oder durch Übernahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Absicherung des Garantievertrages. Sofern keine Projektgesellschaft gegründet wird, haften die Mitglieder der Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch. Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sind nur eingeschränkt zulässig und berechtigen die Charité zur Wiederholung der Eignungsprüfung.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in 3 Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze nachweisen, deren vorgelegte Bankauskunft und Jahresabschlüsse nicht auf fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit schließen lassen und die mindestens das geforderte Leitungspersonal benennen und die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen), die Qualität der vorgesehenen veranwortlichen Personen sowie die Erläuterungen zu Qualitätssicherungsmaßnahmen und zur Qualifikation der eigenen Mitarbeiter maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Charité-Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betrieb, Zentrale Vergabestelle
Frau Steffi Ehrhardt
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: P 53/2011
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu der jetzigen Situation, der geplanten Struktur der Kooperation und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise und eine Eignungsmatrix enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
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Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 23.1.2012, 14:00 Uhr schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Veräußerung CFM-Anteile und Neuabschluss CFM-Leistungsverträge, Az. P 53/2011, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind zweifach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf CD-Rom/DVD einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen.
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Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht.
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In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, § 4 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
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Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 236-382609 (2011-12-05)
Ergänzende Angaben (2012-01-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 3-003207
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 236-382609
ABl. S-Ausgabe: 3
Quelle: OJS 2012/S 003-003207 (2012-01-02)